Sitzungsvorlage - V/2024/199

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Klima- und Umweltschutzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kennt-nis und beschließt, den Ausbau Erneuerbarer Energien im Bereich Windkraft nach dem Vorbild der Bürgerwindparks zu entwickeln.

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Finanz. Auswirkung

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

 

keine Auswirkungen

 

x

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

Der akzeptanzgesicherte Ausbau von Wind- und Solarenergie wirkt sich positiv auf die Klimaschutzziele der Stadt Herzogenrath aus.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung vom 15.02.2024 wurde die Verwaltung mit der zeitnahen Einleitung der notwendigen Planungsschritte zur Schaffung eines „Sondergebietes Wind“ beauftragt.

Im Rahmen einer Standortanalyse für Windkraftanlagen im Stadtgebiet hat die Stadt Herzogenrath das Potential für den Ausbau von Windkraftanlagen ermitteln lassen. Zudem läuft derzeit über das Projekt „SIM4Dialog – Windkraft für Herzogenrath“ die Meinungsbildung zum Thema Windkraftausbau in Herzogenrath.

 

Durch das Amt 61 wird im Sinne einer Positivplanung in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln die Schaffung von Plan- und Baurecht derzeit erarbeitet.

 

Um auf Anfragen möglicher Projektentwickler für Windkraftanlagen vorbereitet zu sein, hat die Stadt Herzogenrath die folgenden Leitlinien einwickelt. Dabei stehen die Grundgedanken einer transparenten Bürgerbeteiligung vor Ort und finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten für die beeinträchtigten Bürgerinnen und Bürger im Vordergrund, die in sogenannten Bürgerwindparks realisiert werden sollen. Bürgerwindparks sind Windparks, an denen sich neben den Flächeneigentümerinnen und –eigentümern, direkten Anwohnerinnen und Anwohnern auch die ortsansässigen Bürgerinnen und Bürgern, die Kommune oder kommunale Einrichtungen konzeptionell und finanziell beteiligen können.  

 

Die Leitlinien sehen u.a. vor:

 

  • Ein Angebot zur direkten, unternehmerischen Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern aus Herzogenrath am Windpark (als Kommanditist oder Genossenschaftsmitglied)
  • Der Anteil der Bürgerbeteiligung am Eigenkapital beträgt mindestens 25 %
  • Mindestbeteiligung ab 1.000 Euro oder weniger möglich
  • Mindestens 80% des Eigenkapitals kommt aus der Stadt Herzogenrath
  • Faire Teilhabe aller Anlieger und Flächeneigentümer in einem Umkreis von 1.000 m um jede geplante Anlage
  • Umfassende, transparente Information der Öffentlichkeit in der Planungsphase
  • Sitz der Gesellschaft und Geschäftsführung vor Ort
  • Einbindung der regionalen Wirtschaft
  • Unterstützung von Initiativen zum Gemeinwohl (z.B. lokale Vereine) und für den Naturschutz
  • Die Kosten für die Erneuerung der in Anspruch genommenen Wirtschaftswege und Straßen werden 100% durch den Vorhabenträger übernommen
  • Die Interessenten müssen alle für eine immissionsrechtliche Genehmigung erforderlichen Gutachten, hier insbesondere Immissionsschutz und Artenschutz, im Einzelfall aber auch Turbulenzgutachten u.ä. auf eigene Kosten ausarbeiten lassen und als Grundlage für den im Rahmen der Bauleitplanung erforderlichen Umweltbericht zur Verfügung stellen.
  • Die Interessenten müssen die ggf. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Herzogenrath durchführen
  • Die Interessenten verpflichten sich im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages alle anfallenden Plankosten für die Bauleitplanung zu übernehmen
  • Die Interessenten erklären verbindlich, dass die in § 6 Abs. 1 EEG vorgesehene kommunale Beteiligung geleistet wird.

 

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Stadtverwaltung mit den hier vorgestellten Rahmenbedingungen die Akzeptanz für mögliche Windkraftanlagen durch den klaren Fokus auf eine frühe, intensive, teilhabeorientierte Beteiligung der Bürgerschaft und die Einbindung von Interessengruppen erhöhen möchte, um die Wertschöpfung vor Ort zu sichern.

Die „Bürgerleitlinien“ werden in einem weiteren Planungsschritt durch einen Fachanwalt geprüft.

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage:

Broschüre zu den rgerenergie-Leitlinien des Kreises Steinfurt.

 

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Anlagen

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