Sitzungsvorlage - V/2020/219-E02
Grunddaten
- Betreff:
-
Zusammensetzung von Ausschüssen des Rates der Stadt Herzogenrath hier: Antrag des Stadtmarketing Herzogenrath e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 10 - Haupt- und Personalamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Herzogenrath
|
Entscheidung
|
|
|
25.06.2024
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 16.04.2024, eingegangen am 17.04.2024, beantragt der Stadtmarketing Herzogenrath e.V. als beratendes Mitglied in den Ausschuss für Kultur, Sport und Tourismus aufgenommen zu werden. Gleichzeitig wird auf den Sitz im Ausschuss für Hochbau- und Gebäudemanagement verzichtet.
Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben.
Im Rahmen seiner Organisationskompetenz gem. § 57 Abs. 1 GO NRW hat der Rat in seiner konstituierenden Sitzung am 03.11.2020 Ausschüsse gebildet. In der Sitzung des Rates am 13.06.2023 wurden Ausschüsse aufgelöst und neue Ausschüsse gebildet. Ebenfalls wurde in der Sitzung am 13.06.2023 über die Zusammensetzung der neuen Ausschüsse beschlossen (Drucksachen-Nr. V/2023/018-E09).
Nach § 58 Abs. 1 Satz 1 GO NRW regelt der Rat mit der Mehrheit der Stimmen der Ratsmitglieder die Zusammensetzung der Ausschüsse. Durch die Formulierung „der Ratsmitglieder“ wurde durch den Gesetzgeber klargestellt, dass bei der Zusammensetzung der Ausschüsse der hauptamtliche Bürgermeister kein Stimmrecht hat.
Nach § 58 Abs. 4 Satz 1 GO NRW können als Mitglieder mit beratender Stimme den Ausschüssen volljährige sachkundige Einwohner angehören.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass nach einer positiven Entscheidung die personelle Besetzung aufgrund einer separaten Vorlage nach § 50 Abs. 3 GO NRW entschieden wird.
Rechtliche Grundlagen:
- § 50 GO NRW
- § 58 GO NRW
- § 40 Abs. 2 Satz 6 GO NRW
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
208,7 kB
|
