Sitzungsvorlage - V/2021/087-E05
Grunddaten
- Betreff:
-
Maßnahme der Haushaltssicherung: Aufhebung des Beschlusses zum Herzogenrath-Tarif
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 66 - Tiefbau, Verkehrs- und Betriebsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität und Tiefbau
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Vorberatung
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25.04.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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25.06.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Mobilität und Tiefbau:
Der Ausschuss für Mobilität und Tiefbau empfiehlt dem Rat der Stadt Herzogenrath seinen Beschluss vom 09.06.2022 zur Subventionierung des EEZY-AVV Tarifs aufzuheben und die Verwaltung damit zu beauftragen seinen Beschluss dem Aachener Verkehrsverbund (AVV) umgehend zur Kenntnis zu geben.
Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat der Stadt Herzogenrath hebt seinen Beschluss vom 09.06.2022 zur Subventionierung des EEZY-AVV Tarifs auf und beauftragt die Verwaltung diesen Beschluss dem Aachener Verkehrsverbund (AVV) umgehend zur Kenntnis zu geben.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Zukünftige Haushaltsplanungen werden durch die Aufhebung des Beschlusses um ca. 86.000 € jährlich entlastet.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
X | keine Auswirkungen |
| positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Kurze Erläuterung:
Durch den Verzicht auf die Subventionierung werden keine positiven Auswirkungen auf das Klima erzielt. Der Status Quo wird beibehalten.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 09.06.2022 wurde im Rat folgender Beschluss gefasst:
„Der Rat der Stadt Herzogenrath beschließt den „Herzogenrath-Tarif“ gem. Modell 2 (Subventionierung des Arbeitspreises). Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss dem Aachener Verkehrsverbund (AVV) zur Kenntnis zu geben, so dass dieser im AVV-Beirat beraten und beschlossen werden kann. Die Maßnahme ist hierbei so schnell wie möglich umzusetzen, so dass alle Herzogenrather Bürgerinnen und Bürger innerhalb des Stadtgebietes in den Genuss eines attraktiven und bezahlbaren ÖPNV gelangen.“
Aus Sicht der Verwaltung war und ist die grundlegende Intention des Herzogenrath-Tarifs begrüßenswert, hat sich jedoch durch die zwischenzeitlich erfolgten Maßnahmen auf Landes- und Bundesebene überholt.
Der begrüßenswerte, ursprüngliche politische Antrag in Herzogenrath stammt vom 30.11.2020, wurde am 25.02.2021 im damaligen Ausschuss für Mobilität und Sicherheit mit einem Prüfauftrag versehen und im Zuge der weiteren Gremienberatungen beschlossen.
Zwischenzeitlich jedoch wurden aufgrund des Entlastungspaketes der Bundesregierung im Jahr 2022, das die Folgen der mit dem russischen Überfall auf die Ukraine zusammenhängenden Energiekostensteigerungen ausgleichen sollte, das zeitlich befristete 9-Euro-Ticket beschlossen, das als 49-Euro-Ticket im Jahr 2023 verstetigt wurde. Damit einher ging insbesondere der von allen politischen Ebenen geforderte Verzicht auf einen Flickenteppich in der Tarifstruktur.
Aufgrund der Entwicklung der aktuellen und zukünftigen städtischen Haushaltslage sowie den deutschlandweiten Tarifänderungen und -vereinfachungen sieht die Verwaltung das Erfordernis, auf die (freiwillige) Subventionierung des ÖPNV zu verzichten. Infolgedessen empfiehlt die Verwaltung dem Rat, seinen Beschluss vom 09.06.2022 aufzuheben.
Im Herbst des vergangenen Jahres hatten die Fraktionen darauf hingewiesen, dass über eine Rücknahme des Beschlusses erst nach den Beratungen zur Haushaltssatzung für die Jahre 2024/25 entschieden werden sollte. Nachdem die Haushaltssatzung in der Sitzung des Rates am 19.03.2024 verabschiedet wurde, bringt die Verwaltung den ursprünglichen Beschlussvorschlag erneut zur Beratung ein.
Rechtliche Grundlagen:
./.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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151,5 kB
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