Sitzungsvorlage - V/2024/181

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat nimmt die Genehmigungsverfügung des Städteregionsrates als untere staatliche Verwaltungsbehörde zur Haushaltssatzung 2024/ 2025 zur Kenntnis.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

Die Haushaltssatzung 2024/ 2025 wird nach erfolgter Bekanntmachung rechtskräftig, somit endet die vorläufige Haushaltsführung gemäß § 82 GO NRW.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.03.2024 die Haushaltssatzung 2024/ 2025 beschlossen.

 

Mit Schreiben vom 27.03.2024 wurde die Haushaltssatzung 2024/ 2025 der Kommunalaufsicht mit dem Antrag auf Genehmigung gemäß § 75 IV GO NRW angezeigt.

 

Die Genehmigung wurde mit Schreiben vom 29.04.2024 mit Hinweisen erteilt. Die entsprechende Verfügung ist als Anlage beigefügt.

 

Die Bekanntmachung der Haushaltsatzung ist im Amtsblatt am 07.05.2024 erfolgt.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

§§ 75 IV, 80 V GO NRW

 

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

Genehmigungsverfügung vom 29.04.2024

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Anlagen

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