Sitzungsvorlage - V/2024/207

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, wie folgt zu entscheiden: Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung zu.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

 

Pflichtaufgabe

X

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

  

Siehe dazu Sachverhalt

 

2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

 

Die Stromkosten der jeweiligen städtischen Gebäude (Angaben aus dem Energiebericht 2022) sind wie folgt:

 

Rathaus:  186,2 MWh, 49.278,00 Euro

Dietrich-Bonhoeffer-Schule:  139,3 MWh, 35.645,00 Euro  

Bauhof:    71,3 MWh, 19.817,00 Euro

Europaschule:  359,4 MWh, 97.996,00 Euro

Kita „Am Wasserturm“:    22,0 MWh,   5.908,00 Euro

Schulzentrum „Bardenberger Straße“:  193,8 MWh, 50.611,00 Euro

Grundschule „In der Leer“:    32,7 MWh,   8.508,00 Euro

Grundschule „Ebertstraße“:    31,2 MWh,   8.303,00 Euro

Grundschule Pannesheide:    26,6 MWh,   6.953,00 Euro

Grundschule Straß „Josefstraße“:    37,6 MWh,   9.925,00 Euro

Feuerwache Mitte:  194,9 MWh, 50.981,00 Euro

 

Gesamtstromverbrauch im Jahr 2021: 1295 MWh

Gesamtkosten im Jahr 2021: 343.925 Euro

 

Ausgehend von einer Eigenstromerzeugungsquote von 80 Prozent können Einsparungen bei den Stromkosten für die oben genannten städtischen Gebäude in Höhe von 275.140,00 Euro pro Jahr erzielt werden. Demgegenüber stehen Unterhaltungs- und Wartungskosten für die Anlagen. Eine Kostenabschätzung dazu wird zeitnah erfolgen.

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

X

positive Auswirkungen

 

Ausgehend von einem Co2-Ausstoß von 0,455 kg pro KWh werden 470 Tonnen CO2

eingespart.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Über das Förderprogramm "Gigawattpakt" stellen der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen für das Zukunftsprojekt des Strukturwandels im Rheinischen Revier bis zu 60 Millionen Euro Strukturstärkungsmittel zur Verfügung. Die Förderung umfasst Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden zusammen mit einem Batteriespeicher sowie Planungsleistungen zum Photovoltaikausbau im Rheinischen Revier (siehe dazu auch V/2024/159).

 

Die Anlagen auf den kommunalen Dächern müssen so konzipiert sein, dass mindestens 80 Prozent des Stromverbrauches im Gebäude selbst verbraucht werden müssen. Eine Einspeisung ins Netz ist nicht vorgesehen. Die Förderung beträgt 92,5 Prozent.

 

Folgende Förderanträge für PV Anlagen sind durch Amt- 61 Stadtentwicklung, Bauordnung und   Klimaschutz bei der Bezirksregierung gestellt:

 

Photovoltaikanlagen

 

  1. Rathaus Herzogenrath: Gesamtkosten der Anlage: 267.500,00 Euro, Eigenanteil 13.357,00 Euro, Jährliche Stromkosten 49.000 Euro Haushaltsansatz 250.000 €, somit unerhebliche überplanmäßige Bereitstellung erforderlich: 17.500 €,

 

  1. Dietrich-Bonhoeffer-Schule: Gesamtkosten der Anlage: 274.180,00 Euro, Eigenanteil 13.709,00 Euro, Jährliche Stromkosten 35.000,00 Euro Haushaltsansatz 100.000 €, somit erhebliche überplanmäßige Bereitstellung erforderlich: 174.180 €

 

  1. Bauhof: Gesamtkosten der Anlage: 169.500 Euro, Eigenanteil 8.450,00 Euro, Jährliche Stromkosten 20.000,00 Euro (siehe hierzu V/2024/159)

 

 

Weiterhin sind Förderanträge für folgende Planungsleistungen gestellt:

 

  1. Europaschule (Statik, Machbarkeit, Anlagenkonzeption, Fördermittelstellung und HOAI Phasen 0-8) 9.800,00 Euro

 

  1. Kita „Am Wasserturm“ (Statik, Machbarkeit, Anlagenkonzeption, Fördermittelstellung und HOAI Phasen 0-8) 9.800,00 Euro

 

  1. Schulzentrum Bardenberger Straße (Statik, Machbarkeit, Anlagenkonzeption, Fördermittelstellung und HOAI Phasen 0-8) 9.800,00 Euro

 

  1. Grundschule „In der Leer“ (Statik, Machbarkeit, Anlagenkonzeption, Fördermittelstellung und HOAI Phasen 0-8) 9.800,00 Euro

 

  1. Grundschule „Ebertstraße“ (Statik, Machbarkeit, Anlagenkonzeption, Fördermittelstellung und HOAI Phasen 0-8) 9.800,00 Euro

 

  1. Grundschule Pannesheide (Statik, Machbarkeit, Anlagenkonzeption, Fördermittelstellung und HOAI Phasen 0-8) 9.800,00 Euro

 

  1. Grundschule Straß „Josefstraße“ (Statik, Machbarkeit, Anlagenkonzeption, Fördermittelstellung und HOAI Phasen 0-8) 9.800,00 Euro

 

  1. Feuerwache Mitte (Statik, Machbarkeit, Anlagenkonzeption, Fördermittelstellung und HOAI Phasen 0-8) 9.800,00 Euro

 

  1. Machbarkeitsstudie für PV Anlagen auf 25 städtischen Gebäuden (Leistungsphasen 1-4, Potentialanalyse, Machbarkeit und Anlagenplanung 32.000 Euro

 

 

Im städtischen Haushalt für die Jahre 2024 und 2025 sind folgende PV Projekte vermerkt:

 

 

Um die hohen Stromkosten der jeweiligen städtischen Gebäude senken zu können, wurde in Abstimmung mit dem Hochbauamt 25 Gebäude lokalisiert und priorisiert, an denen Photovoltaikanlagen denkbar wären (betrachtet nach Energieverbrauch und Dachtragfähigkeit). Bei der anvisierten Förderquote von 92,5 % liegt die Amortisationszeit der Anlagen für die Stadt Herzogenrath bei unter einem Jahr.

 

Die drei PV-Anlagen, für die eine Förderung eingereicht wurde, haben ein Kostenvolumen von 710.680,00 Euro. Nach jetzigem Sachstand und Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln ist davon auszugehen, dass diese mit 657.379,00 Euro gefördert werden.

 

Im Haushalt sind 500.000 Euro eingeplant wobei per Ratsbeschluss die Mittel für die PV Anlage Grundschule Leonhardstraße, für die PV Anlage Bauhof genutzt werden sollen.

 

Zur Ermittlung der Anlagenkonzeption, Statik und technischen Machbarkeit sowie Stellung des Förderantrages sind pro Gebäude ca. 9.800,00 Euro an Planungskosten notwendig, für die ebenfalls Fördermittel beantragt wurden.

 

 

Zusammenfassend lässt sich Folgendes festhalten:

 

Das Förderprogramm „Gigawattpakt“ bietet die Chance, den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern signifikant zu beschleunigen und die Stromkosten der jeweiligen Gebäude erheblich zu senken. Zudem wird durch die Vermeidung von CO2-Emmissionen ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet.

 

 

Maßnahme

Betrag i. Euro

Anlagenkosten für Bauhof, Rathaus und DB-Schule:

710.680,00

Prognostizierte Förderung der drei Anlagen

657.379,00

Haushaltsmittel eingeplant insgesamt

500.000,00

Voraussichtlich nicht verwendete Mittel

446.699,00

 

Ziel ist es die eingeplanten Mittel für die drei Maßnahmen Bauhof, Rathaus und DB-Schule, die voraussichtlich nicht voll ausgeschöpft werden, im Wege einer außerplanmäßigen Maßnahme für die Akquise weiterer Fördermittel für die o.a. Liegenschaften einzusetzen. Sollten die Plankosten wider Erwarten nicht in Gänze gefördert werden, verblieben ggf. Restkosten für den städtischen Haushalt, für die die Umsetzung der Maßnahmen erst in Folgejahren erfolgen kann.

 

In Summe wird der Finanzbedarf für PV Anlagen auf 11 städtischen Gebäuden (bei Durchschnittskosten von 240.000 Euro) auf ca. 2,64 Millionen Euro geschätzt, (davon 2.442 Millionen Euro gefördert).

 

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 83 GO NRW i. V. m. § 9 Ziff. 3 Haushaltssatzung 2024/ 2025

 

Nach § 83 GO NRW sind außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Die Auszahlung ist unabweisbar. Darüber hinaus ist die Deckung durch Minderauszahlungen bei den o. a. Maßnahmen bzw. durch nicht veranschlagte Fördermittel gewährleistet.

 

Förderrichtlinie „Gigawattpakt“

Reduzieren

Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Dokument nicht im Bestand.
Reduzieren

Anlagen

Loading...