Sitzungsvorlage - V/2021/514-E04

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss KUA: Der Klima- und Umweltschutzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat, die Aktualisierung der Förderrichtlinie zu beschließen.

 

Beschluss Rat: Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Aktualisierung der Förderrichtlinie.

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Finanz. Auswirkung

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

 

keine Auswirkungen

 

x

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

Naturnah gestaltete Vorgärten wirken sich gegenüber der Anlage von Schottergärten auf vielfältige Weise positiv für den Klima- und Umweltschutz aus. Sie reduzieren die Hitzeentwicklung und -speicherung, entlasten die Kanalisation bei Starkregenereignissen und schaffen Lebensraum r Pflanzen und Lebewesen aller Art.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Herzogenrath möchte sich für die Renaturierung von versiegelten privaten Flächen einsetzen. Dafür wird der Fördergegenstand der Begrünung neben Dach und Fassade auf den Vorgarten ausgeweitet.

Die vom Land NRW zum Januar 2024 nochmals präzisierte Landesbauordnung gibt vor, dass nicht begrünte Gartenflächen verboten und Schotter sowie Kunstrasen zur Gestaltung von Gärten ausgeschlossen sind. Da dieser Beschluss nicht rückwirkend, sondern nur für neu anzulegende Flächen gilt, soll in den Bestandsanlagen durch die Förderung eine naturnähere Gestaltung erwirkt werden. Gleichermaßen ist die Förderung für Neuanlagen ausgenommen, da diese ohnehin den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen unterliegen.

 

 

Der zweite Teil der Anpassungen bezieht sich auf den Fördergegenstand der PV-Kleinstanlagen. Mit Inkrafttreten des Solarpakets 1 ist die Anmeldung bei der enwor nicht mehr notwendig, die entsprechende Infoseite ist bereits angepasst. Die Netzbetreiberin wird nun automatisch aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur über neu installierte Anlagen benachrichtigt. Die Anmeldung bei dem Register ist weiterhin gesetzlich verpflichtend. Um dieser neuen Situation gerecht zu werden, soll die Förderrichtlinie von nun an nicht mehr die Anmeldung bei der enwor, sondern die Anmeldung beim Marktstammdatenregister verlangen.

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

 

Förderrichtlinie der Stadt Herzogenrath im Änderungsmodus (Änderungen in rot, Entfallendes durchgestrichen).

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Anlagen

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