Sitzungsvorlage - V/2024/078
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktualisierung der Friedhofsatzung der Stadt Herzogenrath hier: Anpassung des Grabangebots und Bestattungsbezirke nach § 3 Abs. 1 der Satzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 66 - Tiefbau, Verkehrs- und Betriebsamt
- Beteiligt:
- Verwaltungsleitung; Bürgermeister-Büro; Dezernat 3; Amt 10 - Haupt- und Personalamt; Amt 10 - Abt. 10.1 - Zentraler Service
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Gestoppt
|
|
Rat der Stadt Herzogenrath
|
Entscheidung
|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
16.04.2024
| |||
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Herzogenrath
|
Entscheidung
|
|
|
23.04.2024
| |||
|
25.06.2024
|
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Herzogenrath beschließt die als Anlage beigefügte 3. Änderungssatzung zur Friedhofsatzung der Stadt Herzogenrath vom 05.07.2016 in der Fassung vom 17.12.2019.
Die 3. Änderungssatzung zur Friedhofsatzung der Stadt Herzogenrath vom 05.07.2016 in der Fassung vom 17.12.2019 tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Anpasung des Grabangebotes:
Am 01.01.2020 wurde folgende Grabart neu in die Friedhofsatzung der Stadt Herzogenrath aufgenommen:
„Einzel- oder Doppelkammern in der Urnenwand einer Urnenhalle mit der Möglichkeit der Nutzungsrechtsverlängerung“
Die Grabstätten werden in den Trauerhallen in den Stadtteilen
- Herzogenrath-Mitte auf dem Waldfriedhof (seit dem 01.04.2020),
- Kohlscheid, auf dem Friedhof Oststraße, und
- Merkstein, auf dem Friedhof Lange Hecke,
angeboten.
Bis zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung fanden in zwei der drei Trauerhallen insgesamt lediglich 7 Beisetzungen statt (Friedhof Oststraße: 4 Beisetzungen, Friedhof Lange Hecke: 3 Beisetzungen).
In der Trauerhalle auf dem Waldfriedhof in Herzogenrath-Mitte wurde seit dem 01.04.2020 keine Grabstelle in der Urnenwand erworben.
Damit ist generell festzustellen, dass dieses Grabangebot von den Bürger*innen der Stadt Herzogenrath nur schwach und im Stadtteil Herzogenrath-Mitte überhaupt nicht nachgefragt wird.
In der Betriebswirtschaft gilt prinzipiell, solange ein Deckungsbeitrag erwirtschaftet wird, wie es in den Trauerhallen auf den Friedhöfen Oststraße und Lange Hecke der Fall ist, ist die Fortsetzung des Angebots sinnvoll, weil das Defizit geringer ausfällt als bei völligem Angebotstopp.
Weiter ist durch die Belegung einzelner Urnenkammern in den vorgenannten Trauerhallen die Aufrechterhaltung des Angebots mindestens für die Dauer der Ruhefristen zwingend notwendig.
Das Angebot auf dem Waldfriedhof wird hingegen von den Bürger*innen offensichtlich nicht angenommen. Bisher hat keine Beisetzung in der Trauerhalle des Waldfriedhofs stattgefunden.
Demzufolge schlägt die Verwaltung vor, die Grabart „Einzel- oder Doppelkammern in der Urnenwand einer Urnenhalle mit der Möglichkeit der Nutzungsrechtsverlängerung“ auf dem Waldfriedhof in Herzogenrath-Mitte ab sofort nicht mehr anzubieten.
Weitere Gründe für diese Empfehlung sind, dass
- die Kosten für die Vorhaltung der Grabstellen in der Trauerhalle auf dem Waldfriedhof (u.a. für Instandhaltung und Reinigung, Energie (insbesondere Beheizung im Winter), Schließdienst) in keinem adäquaten Verhältnis zur Nachfrage bzw. der Nutzung stehen und in den vergangenen vier Jahren kein Deckungsbeitrag durch den Erwerb von Grabstellen in der Trauerhalle auf dem Waldfriedhof erwirtschaftet werden konnte,
- der kostenintensive tägliche Schließdienst bzw. der Einbau teurer elektronischer Zugangslösungen wie z.B. die Ausgabe von elektronischen Schlüsselkarten für die Trauerhalle auf dem Waldfriedhof wegfallen bzw. nicht erforderlich werden und Kosten dauerhaft eingespart werden könnten,
- die Nutzung der Trauerhalle wieder auf ihren ursprünglichen Zweck zurückgeführt und mögliche anderweitige Nutzungen oder zweckmäßige bauliche Veränderungen der Trauerhalle bedingt durch einzuhaltende Ruhefristen nicht für viele Jahrzehnte blockiert werden.
Die bereits installierten Urnenwände in der Trauerhalle des Waldfriedhofes könnten im Falle der Einstellung des Angebotes als Reserve- bzw. zusätzliche Kapazitäten (z.B. in der Trauerhalle des Friedhofs Lange Hecke) vorgehalten bzw. aufgestellt werden.
2. Aktualisierung des Bestattungsbezirksverzeichnisses:
Nach § 3 Abs. 1 der Friedhofsatzung der Stadt Herzogenrath vom 05.07.2016 in der zurzeit gültigen Fassung (Satzung) ist das Bestattungsbezirksverzeichnis der Stadt Herzogenrath Bestandteil der Satzung.
Aufgrund der Erschließung neuer Baugebiete, Errichtung von Neubauten, der Widmung von Straßen im Stadtgebiet Herzogenrath und aus der Praxis heraus, ist regelmäßig eine Aktualisierung des Straßenverzeichnisses und der Bestattungsbezirke erforderlich.
Zur inhaltlichen Bestimmtheit und Klarstellung wurde außerdem Satz 3 dem § 3 Abs. 1 der Friedhofsatzung hinzugefügt.
Die Verwaltung schlägt vor die als Anlage beigefügte 3. Änderung der Friedhofsatzung der Stadt Herzogenrath vom 05.07.2016 in der Fassung vom 17.12.2019 sowie das aktualisierte Bestattungsbezirksverzeichnis zu beschließen.
Rechtliche Grundlagen:
Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG NRW), Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
50 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
176,7 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
95,6 kB
|
