Sitzungsvorlage - V/2024/187

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Herzogenrath nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses 2023 zur Kenntnis und leitet ihn zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadt Herzogenrath hat gemäß § 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermitteln und ist zu erläutern. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ein Lagebericht ist ebenfalls beizufügen.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2023 wurde gemäß § 95 Abs. 5 GO NRW am 10.06.2024 durch die Kämmerin aufgestellt und durch den Bürgermeister bestätigt. Er weist im Wesentlichen folgende Ergebnisse aus:

 

 

A) Ergebnisrechnung

 

Die Ergebnisrechnung 2023 schließt wie folgt ab:

 

Ordentliche Erträge

150.193.089,29

zzgl. Finanzerträge

3.798.579,95

abzgl. Ordentliche Aufwendungen

-158.370.351,34

abzgl. Finanzaufwendungen

-1.831.115,18

zzgl. Außerordentliche Erträge

4.870.288,16

Jahresfehlbetrag

-1.339.509,12

 

Gemäß der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2023 war bei Gesamterträgen von 158.472.000 und Gesamtaufwendungen von 164.557.000 ein Jahresfehlbedarf in Höhe von 6.085.000 geplant.

Gegenüber der Haushaltsplanung liegt somit eine Verbesserung in Höhe von 4.745.490,88 € vor.

 

Die einzelnen Erläuterungen sind dem in Allris hinterlegten Entwurf des Jahresabschlusses 2023 zu entnehmen.

 

 

B) Finanzrechnung

 

Die Finanzrechnung 2023 weist folgendes Ergebnis aus:

 

Anfangsbestand an Finanzmitteln

2.129.084,73

zzgl. Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln

-4.214.604,55

zzgl. Bestand an fremden Finanzmitteln

-1.181.801,92

Liquide Mittel

-3.267.321,74

 

Die Haushaltsplanung 2023 sah einen Bestand an liquiden Mitteln i.H.v. -36.559,99 € vor. Es ergibt sich somit eine Verschlechterung von 3.230.761,75 €.

 

Die Kredite zur Liquiditätssicherung sind von 21.315.913,78 um 15.760.261,08 € auf nunmehr 37.076.174,86 € gestiegen.

 

C) Schlussbilanz

 

Die Schlussbilanz zum 31.12.2023 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 425.280.965,19 € ab und liegt damit 12.610.953,46 über dem Wert des Vorjahres.

 

Der Saldo der Ergebnisrechnung wirkt sich dabei unmittelbar auf die Veränderung des städtischen Eigenkapitals aus, welches sich wie folgt darstellt:

 

Eigenkapital zum 01.01.2023

127.251.368,12

zzgl. Verrechnungen mit der allgemeinen Rücklage in 2023

35.766,24

abzgl.Jahresfehlbetrag 2023

-1.339.509,12

Eigenkapital zum 31.12.2023

125.947.625,24

 

Über die Behandlung des Jahresfehlbetrages entscheidet der Rat gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW nach Prüfung des Jahresabschlusses.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

§§ 95, 96, 101 GO NRW

Reduzieren

Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

 

Aufgrund des Umfangs des Entwurfs des Jahresabschlusses wurde auf den vollständigen Ausdruck verzichtet. Die gesamten Jahresabschlussunterlagen werden schnellstmöglich, spätestens am 19.06.2024, im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Reduzieren

Anlagen

Loading...