Sitzungsvorlage - V/2024/187
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurf des Jahresabschlusses 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 20 - Kämmerei
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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25.06.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Herzogenrath hat gemäß § 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermitteln und ist zu erläutern. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ein Lagebericht ist ebenfalls beizufügen.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2023 wurde gemäß § 95 Abs. 5 GO NRW am 10.06.2024 durch die Kämmerin aufgestellt und durch den Bürgermeister bestätigt. Er weist im Wesentlichen folgende Ergebnisse aus:
A) Ergebnisrechnung
Die Ergebnisrechnung 2023 schließt wie folgt ab:
Ordentliche Erträge | 150.193.089,29 € |
zzgl. Finanzerträge | 3.798.579,95 € |
abzgl. Ordentliche Aufwendungen | -158.370.351,34 € |
abzgl. Finanzaufwendungen | -1.831.115,18 € |
zzgl. Außerordentliche Erträge | 4.870.288,16 € |
Jahresfehlbetrag | -1.339.509,12 € |
Gemäß der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2023 war bei Gesamterträgen von 158.472.000 € und Gesamtaufwendungen von 164.557.000 € ein Jahresfehlbedarf in Höhe von 6.085.000 € geplant.
Gegenüber der Haushaltsplanung liegt somit eine Verbesserung in Höhe von 4.745.490,88 € vor.
Die einzelnen Erläuterungen sind dem in Allris hinterlegten Entwurf des Jahresabschlusses 2023 zu entnehmen.
B) Finanzrechnung
Die Finanzrechnung 2023 weist folgendes Ergebnis aus:
Anfangsbestand an Finanzmitteln | 2.129.084,73 € |
zzgl. Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln | -4.214.604,55 € |
zzgl. Bestand an fremden Finanzmitteln | -1.181.801,92 € |
Liquide Mittel | -3.267.321,74 € |
Die Haushaltsplanung 2023 sah einen Bestand an liquiden Mitteln i.H.v. -36.559,99 € vor. Es ergibt sich somit eine Verschlechterung von 3.230.761,75 €.
Die Kredite zur Liquiditätssicherung sind von 21.315.913,78 € um 15.760.261,08 € auf nunmehr 37.076.174,86 € gestiegen.
C) Schlussbilanz
Die Schlussbilanz zum 31.12.2023 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 425.280.965,19 € ab und liegt damit 12.610.953,46 € über dem Wert des Vorjahres.
Der Saldo der Ergebnisrechnung wirkt sich dabei unmittelbar auf die Veränderung des städtischen Eigenkapitals aus, welches sich wie folgt darstellt:
Eigenkapital zum 01.01.2023 | 127.251.368,12 € |
zzgl. Verrechnungen mit der allgemeinen Rücklage in 2023 | 35.766,24 € |
abzgl.Jahresfehlbetrag 2023 | -1.339.509,12 € |
Eigenkapital zum 31.12.2023 | 125.947.625,24 € |
Über die Behandlung des Jahresfehlbetrages entscheidet der Rat gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW nach Prüfung des Jahresabschlusses.
Rechtliche Grundlagen:
§§ 95, 96, 101 GO NRW
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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9,4 MB
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