Sitzungsvorlage - V/2024/241
Grunddaten
- Betreff:
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Ortsfindung für das Maifest in Niederbardenberg; Antrag der CDU-Fraktion vom 27.05.2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister-Büro
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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25.06.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 27.05.2024 (eingegangen am 28.05.2024) beantragt die CDU-Fraktion eine Behandlung der o.g. Thematik im Stadtrat.
Der Antragstellerin ist zuzustimmen, dass das Maifest in Niederbardenberg eine langjährige Tradition, ein wichtiger Bestandteil der Dorfgemeinschaft und damit eine Bereicherung für die Stadt Herzogenrath und darüber hinaus darstellt.
Aus diesem Grund hat die Stadtverwaltung die Ausrichtung des Maifestes stets unterstützt.
Die Entscheidung, an welchem Ort das Maifest stattfinden soll, obliegt zunächst und in erster Linie den Veranstaltern des Maifestes selbst, mithin den Niederbardenberger Maijungen 1952 e.V.
Der Stadtverwaltung kommt behördlich die Rolle zu, das Fest ordnungsrechtlich, d.h. insbesondere auf Basis des Gaststätten- sowie des Immissionsschutzrechtes zu prüfen und zu genehmigen. Jene Prüfungen und Genehmigungen unterfallen dem Geschäft der laufenden Verwaltung und sind gebunden an die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften sowie die von der antragstellenden Gesellschaft dargelegten Gegebenheiten. Anhaltspunkte, dass das Fest von Seiten der Stadtverwaltung anders als bisher nicht zu genehmigen wäre, liegen unabhängig vom gewählten Ort nicht vor. Es wurde und wird von Seiten der Stadt vielmehr Wert darauf gelegt, dass die Stadt den Maibrauch in Niederbardenberg begrüßt und unabhängig vom gewählten Ort konstruktiv mitwirkt.
Darüberhinaus unterstützt die Stadtverwaltung die ausrichtende Maigesellschaft in ihren gemeinwohldienlichen Belangen etwa dadurch, dass sie bei etwaigem Klärungsbedarf mit Dritten moderativ und vermittelnd zur Seite steht und Überlegungen zur Ortsfindung durch Abstimmungsgespräche mit der Maigesellschaft konstruktiv begleitet.
Der Antragsgegenstand hätte hinsichtlich des Themenfeldes Sicherheit und Ordnung in den Haupt- und Finanzausschuss, hinsichtlich der Kultur- und Brauchtumsförderung in den Ausschuss für Kultur, Sport und Tourismus, hinsichtlich etwaiger planungsrechtlicher Gegebenheiten in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung und hinsichtlich etwaiger Zusammenhänge mit dem Neubaugebiet in die Gesellschafterversammlung der Stadtenwicklungsgesellschaft (SEH) aufgeteilt werden können. Da der Antrag jedoch keinen Schwerpunkt in einem der Teilbereiche definiert und offensichtlich eine allgemeine Behandlung der Gesamtthematik intendiert ist, ist der Stadtrat zur Beratung berufen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass nach § 6 Abs. 2 b), Abs. 4 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Herzogenrath vom 03.11.2020, zuletzt geändert am 23.04.2024, Nichtöffentlichkeit herzustellen wäre, sofern unter diesem Tagesordnungspunkt Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Erwerb bzw. der Veräußerung von Grundstücken durch die Gemeinde oder ähnliche diesbezügliche Rechtsgeschäfte beraten werden oder schützenswerte personenbezogene Daten Gegenstand werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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477,5 kB
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