Sitzungsvorlage - V/2024/242
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Herzogenrath Merkstein
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 32 - Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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25.06.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Ein Schiedsverfahren hilft, gerichtliche Verfahren, die oft langwierig und vor allem kostspielig sind, zu vermeiden und so den Rechtsfrieden schnell wiederherzustellen. Die Aufgabe der Schiedsperson besteht darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen. Die Amtsdauer dauert gem. § 3 Schiedsamtsgesetz NRW (SchAG NRW) fünf Jahre. Die Neuwahl ist erforderlich, da die Amtsdauer der aktuellen Schiedsperson zum 24.07.2024 endet.
Die Verwaltung hat im amtlichen Mitteilungsblatt vom 28.05.2024 (Nr. 24/2024) einen Wahlaufruf bekanntgegeben, sodass sich interessierte Personen um das Amt bewerben können (vgl. § 3 SchAG NRW).
Zum vorgenannten Aufruf gab es nach Fristablauf keine neuen Bewerbungen. Der aktuelle Stelleninhaber, Herr Erik Schicks, hat sich mit beigefügter Erklärung für eine weitere Amtszeit zur Verfügung gestellt. Daher schlägt die Verwaltung vor, Herrn Erik Schicks, als Schiedsperson für weitere fünf Jahre in die ehrenamtliche Tätigkeit des Schiedsamtes zu benennen.
Die nach VV zu § 3 SchAG NRW zu beteiligende Regionalstelle des Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. Aachen erhebt gegen den Vorschlag keine Bedenken. Die Schiedsperson darf gem. § 4 SchAG NRW ihr Amt erst antreten, wenn sie durch den Direktor des Amtsgerichtes Aachen bestätigt worden ist.
Rechtliche Grundlagen:
Gesetz über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen - SchAG NRW
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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448 kB
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86,9 kB
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