Sitzungsvorlage - V/2009/118

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bau- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und bittet den Rat, die erforderlichen Mittel für einen geplanten Ausbau der Grünstraße sowie Am Stässgen für die Jahre 2010/2011 entsprechend bereit zustellen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

entfällt

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 17.02.2009 beantragte die Kooperation CDU/Bündnis 90 – Die Grünen die Überprüfung einer Sanierung der Grünstraße sowie Am Stässgen. Als Begründung wird auf den schlechten Zustand der Fahrbahn, teilweise bedingt durch die langanhaltenden kalten Wintertemperaturen, verwiesen.

 

Die Grünstraße wurde einschließlich Kanal im Jahr 1955 gebaut. Die Straße und der Kanal Am Stässgen stammen aus 1964. Beide Straßen haben dann zum Ende der achtziger bzw. Beginn der neunziger Jahre eine Oberflächenbehandlung erhalten.

 

Inzwischen zeigen beide Straßen jedoch erhebliche Beschädigungen. So weist die Deckschicht erhebliche Netzrisse und an einigen Stellen auch Abplatzungen bis in die unterliegenden Tragschichten hinein aus. Darüber hinaus sind Fahrbahnen und Gehwege insgesamt abgängig und entsprechen in ihrem gesamten Aufbau nicht mehr dem heutigen Stand der Technik bzw. werden den Mindestanforderungen heutiger Straßen mit erhöhtem Verkehrsaufkommen nicht mehr gerecht.

 

Da eine Teilsanierung der Straßen nicht mehr sinnvoll und unwirtschaftlich ist, sollte wie auch beim Ausbau der Nordstraße aus Gründen der Wirtschaftlichkeit der Straßenausbau im Zusammenhang mit der erforderlichen Kanalsanierung durchgeführt werden.

 

Die Kosten für den Straßenausbau belaufen sich überschlägig geschätzt auf ca. 700.000,00 € für die Grünstraße und ca. 120.000,00 € für Am Stässgen.

 

Da es sich beim Ausbau der Straßen um eine Verbesserung im Sinne des KAG handelt, werden hier Beiträge gem. § 8 KAG i.V.m. der städtischen Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen fällig.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

KAG NRW

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

Antrag der Kooperation CDU – Bündnis 90/Die Grünen vom 17.02.009

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Anlagen

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