Sitzungsvorlage - V/2009/150
Grunddaten
- Betreff:
-
Abenteuerspielplatz "Altes Freibadgelände" Herzogenrath-Mitte hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 10. März 2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 4 Bau und Betrieb
- Beteiligt:
- Bürgermeisterbüro; Dezernat 3 bis 2017; Fachbereich 2 Jugend und Bildung; Fachbereich 4.1 Betrieb; Verwaltungsleitung; Fachbereich 2.1 Jugend
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Verkehrsausschuss
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Entscheidung
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12.05.2009
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Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe.
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
im Ergebnisplan.
2. Deckungsvorschlag:
Sachkonto 522120, Kostenstelle 580000, Kostenträger 1355110 (Unterhaltung der öffentlichen Anlagen)
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Abenteuerspielplatz auf dem Gelände des alten Freibades in Herzogenrath-Mitte ist bei länger andauernden Regenfällen und nach Gewitterschauern aufgrund der topographischen Lage im unteren Bereich nur bedingt nutzbar, da das Oberflächenwasser durch die vorhandenen Bodenverhältnisse sehr schlecht versickern kann.
Die SPD-Fraktion bittet daher mit Antrag vom 10. März 2009 um Prüfung, ob und wie der Zeltplatz auch bei schlechtem Wetter nutzbar gemacht werden kann.
Durch den Einbau einer Drainage könnte das anfallende Oberflächenwasser versickern und kontrolliert abgeführt werden.
Vorbehaltlich der Genehmigung der Neuanträge auf Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten für erwerbsfähige Personen zum 01.07.2009 durch die ARGE im Kreis Aachen könnten die notwendigen Arbeiten im Rahmen des § 16d SBG II durchgeführt werden. Diese einmalige Maßnahme bietet eine verbesserte Nutzungsmöglichkeit des Abenteuerspielplatzes, die gemeinnützig ist und im öffentlichen Interesse liegt.
Die Federführung und Überwachung der Maßnahme obliegt dem Bereich 4.1 - Betrieb.
Die voraussichtlichen Herstellungskosten belaufen sich auf ca. 12.000 €. Davon entfallen rund 5.000 € auf Entwässerungsmaterialien und Schüttgüter sowie 7.000 € auf Fahrzeug- und Gerätekosten. Die Dauer der Maßnahme wird sich voraussichtlich über einen Zeitraum von 7 bis 10 Wochen erstrecken, da ein Großteil der Arbeiten in Handarbeit ausgeführt wird.
Nach Rücksprache mit dem Bereich 2.1 - Jugend können die Arbeiten erst ab Herbst 2009 durchgeführt werden, da für das Frühjahr und den Sommer 2009 bereits Termine vorliegen.
Hinsichtlich des gewünschten Unterstandes wird auf die 72-Stunden Aktion des Bereiches Jugend verwiesen. Hier wird bereits mit der Erstellung einer Blockhütte begonnen.
Rechtliche Grundlagen:
keine
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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838,3 kB
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