Sitzungsvorlage - V/2009/159
Grunddaten
- Betreff:
-
L 47n Ortsumgehung Alt-Merkstein hier: Antrag der Kooperation CDU / Bündnis 90 / Die Grünen vom 17.02.2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 4 Bau und Betrieb
- Beteiligt:
- Bürgermeisterbüro; Dezernat 3 bis 2017; Fachbereich 1 Bürgerdienste; Verwaltungsleitung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Verkehrsausschuss
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Entscheidung
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12.05.2009
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Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe.
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung im Ergebnisplan im Sachkonto 543197 „Aufwendungen zur Erstellung von Gutachten u.ä.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Kooperation CDU / Bündnis 90 / Die Grünen beantragt mit Datum vom 17.02.2009, dass die Verwaltung schnellstmöglich unter Einbindung aller Landesvertreter die notwendigen Schritte einleitet, um die Trassenführung als Landesstraße auszuführen. Nähere Einzelheiten sind dem beigefügten Antrag zu entnehmen.
Zur Entlastung des Ortskerns von Alt-Merkstein planen der Landesbetrieb Straßenbau NRW Regionalniederlassung Ville-Eifel Außenstelle Aachen und die Stadt Herzogenrath den Bau einer Ortsumgehung Alt-Merkstein im Zuge der L 47n.
Im Bedarfsplan Straßen als Teil der integrierten Gesamtverkehrsplanung NRW ist die Ortsumgehung Alt-Merkstein Bestandteil einer „Inneren Ortsumgehung Herzogenrath und Ortsumgehung Herzogenrath / Merkstein“ mit der Dringlichkeitsstufe 2 enthalten.
Auf Grund des derzeitigen Straßenverlaufes und der naturräumlichen und städtebaulichen Gegebenheiten sind als verkehrlich zielführende Lösungsmöglichkeiten nur im Nordwesten von Merkstein geführte Umgehungsalternativen denkbar.
Sie ist als anbaufreier zweistreifiger Straßenneubau geplant.
Zur umweltschonenden Planung der Landesstraße ist als erster Schritt zur Linien- und Lösungsfindung der Straßentrasse eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) durchzuführen. Aufgabe der UVS ist es, die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Menschen, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt - Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft sowie Kulturgüter und sonstigen Sachgüter einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten.
Am 28. April fand beim Landesbetrieb Straßenbau NRW unter Beteiligung der Vertreter Träger öffentlicher Belange ein erster Abstimmungstermin (Scopingtermin) zur Information und Abstimmung des Untersuchungsraumes für die UVS statt.
Des weiteren haben zwischen dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, der Stadt Herzogenrath und der Ingenieurgruppe IVV Aachen bereits Abstimmungsgespräche hinsichtlich der erforderlichen Verkehrsuntersuchung zur Ortsumgehung Alt Merkstein stattgefunden.
Sobald der städtische Haushalt nach Abschluss des Anzeigeverfahrens bei der Kommunalaufsicht (voraussichtlich Mitte Mai 2009) genehmigt ist, werden sowohl die Planungsgesellschaft Cochet-Consult aus Bonn mit der Durchführung der Umweltverträglichkeitsstudie zur L 47n, als auch die Ingenieurgruppe IVV GmbH, Aachen, mit der Verkehrsuntersuchung, unverzüglich durch die Stadt Herzogenrath beauftragt.
Eine Beauftragung der Untersuchungen in Vorleistung für den Baulastträger Landesbetrieb Straßenbau NRW wird erforderlich, da die Ortsumgehung in der Landesbedarfsplanung lediglich mit Dringlichkeitsstufe 2 enthalten ist und daher beim Landesbetrieb Straßenbau NRW derzeit noch keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.
Die Verwaltung wird die politischen Gremien zeitnah über die weiteren Planungsschritte nach Abschluss der UVS und der Verkehrsuntersuchung informieren.
Rechtliche Grundlagen:
entfällt
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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71,7 kB
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