Sitzungsvorlage - V/2009/250

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Aufhebung des Bebauungsplanes II/5 “Industriestraße“ gem. § 10 (1) BauGB zu beschließen.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes II/16 “Industriestraße“ hat der Umwelt- und Planungsausschuss in seiner Sitzung am 07.12.2000 beschlossen, das  Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes II/5 “Industriestraße“ durchzuführen. Am 20.03.2002 wurde hierzu eine Bürgerversammlung durchgeführt, Anregungen zu diesem Aufhebungsverfahren wurden seitens der Bürger nicht vorgebracht (siehe Anlage 1). Auf die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde verzichtet, da diese frühzeitig an der
- mit dieser Aufhebung inhaltlich zusammenhängenden - Planung des überlagernden Bebauungsplanes II/16 “Industriestraße“ informiert und um Stellungnahme gebeten wurden.

In seiner Sitzung am 18.12.2003 hat der Umwelt- und Planungsausschuss die öffentliche Auslegung der Aufhebung des Bebauungsplanes II/5 “Industriestraße“ beschlossen, die
in der Zeit vom 02.02.2004 bis 05.03.2004 durchgeführt wurde.

Weder im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger noch während der öffentlichen Auslegung zur Aufhebung des Bebauungsplanes wurden Anregungen von Bürgern oder Trägern öffentlicher Belange vorgebracht. Eine Abwägung zum Aufhebungsbeschluss ist daher nicht durchzuführen. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in Anlage 2 beigefügt.

 

Da der Bebauungsplan II/16 nicht zur Rechtskraft geführt wurde, wurde auch die Aufhebung des Bebauungsplanes II/5 bis heute nicht beschlossen und rechtskräftig.

 

Am 03.02.2009 hat der Umwelt- und Planungsausschuss zum Schutz des Stadtteilzentrums Kohlscheid und auf Grundlage des zwischenzeitlich erarbeiteten Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzeptes Herzogenrath u.a. die Aufstellung der Bebauungspläne II/60 “Honigmannstraße“ und II/62 “Industriestraße II“ beschlossen. Zusammen überlagern sie im Wesentlichen den Geltungsbereich des alten Bebauungsplanes II/5.

Der Geltungsbereich des alten Bebauungsplanes II/5 ist als Anlage 3 beigefügt.
 

Die Begründung zur Aufhebung ist der Anlage 4 zu entnehmen. Sie wird inhaltlich an die heutigen städtebaulichen Ziele angepasst und daher gegenüber dem Exemplar der öffentlichen Auslegung entsprechend geringfügig geändert. 

 

Die Aufhebung des Bebauungsplanes II/5 “Industriestraße“ wird mit dem letzten Verfahrensschritt und der anschließenden ortsüblichen Bekanntmachung nun auch formal zur Rechtskraft geführt.

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

BauGB

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1:   Niederschrift der Bürgerversammlung

Anlage 2:   Im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangene Stellungnahmen

Anlage 3:   Darstellung des Geltungsbereiches

Anlage 4:   Begründung

Reduzieren

Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlagen:

Anlage 1:   Niederschrift der Bürgerversammlung

Anlage 2:   Im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangene Stellungnahmen

Anlage 3:   Darstellung des Geltungsbereiches

Anlage 4:   Begründung

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...