Sitzungsvorlage - V/2007/334
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderung des Bebauungplanes I/23 "Erkensmühle/Broichbachtal" und zugehörige 22. Änderung des Flächennutzungsplanes Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 3 Stadtentwicklung und Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Umwelt- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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27.11.2007
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Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt die Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes I/23 " Erkensmühle/Broichbachtal " und der zugehörigen 22. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 2 (1) BauGB. Er nimmt die vorgestellte Planung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und die Behörden gemäß § 4 (1) BauGB frühzeitig zu beteiligen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe / freiwillige Aufgabe
Haushaltsmittel stehen - nicht - zur Verfügung
im Verwaltungshaushalt / Vermögenshaushalt
2. Deckungsvorschlag:
Die erforderlichen Gutachterkosten werden vom Investor übernommen. Sonstige Planungskosten werden über die Haushaltsstelle 01.61000.605000 abgedeckt.
3. Folgekosten:
keine
4. Korruptionsbekämpfungsgesetz:
Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:
(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)
erfolgt: ja
nein (unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)
Mitteilung gemäß § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz muss erfolgen:
(bei Vergabe von Aufträgen oder Vermögensveräußerungen über 200.000 €)
ja
nein
Sachverhalt
Sachverhalt:
Westlich der Gaststätte Erkensmühle beabsichtigt ein Investor die Errichtung einer senioren- und behindertengerechten zweigeschossigen Wohnanlage.
Zur Zeit befindet sich angrenzend zum alteingesessenen Gastronomiebetrieb eine großzügige Wiesenfläche. Der rechtskräftige Bebauungsplan I/23 „Broichbachtal“ trifft für diesen Bereich die Festsetzung Mischgebiet. Für den mit der Gaststätte bebauten Bereich wurde eine ca. 21 m tiefe überbaubare Fläche zur Errichtung eines maximal zweigeschossigen Baukörpers festgesetzt. Diese überbaubare Fläche soll nun innerhalb der Bebauungsplanänderung Richtung Westen ergänzt werden. Der nördlich angrenzende Baumbestand soll zur Erhaltung gesondert festgesetzt werden.
Nicht nur der besondere Wohnungszuschnitt der geplanten 33 Wohneinheiten und das Betreuungsangebot, sondern auch die Möglichkeit, den angrenzenden und bis zur Errichtung sanierten Gastronomiebetrieb barrierefrei nutzen zu können, entsprechen den Bedürfnissen älterer Menschen. Gerade mit Blick auf den demografischen Wandel unserer Gesellschaft, erfährt dieser zentrumsnahe, unmittelbar an das Naherholungsgebiet „Broichbachtal“ angrenzende Bereich durch die Errichtung der Wohnanlage eine sinnvolle städtebauliche Aufwertung.
Der Bereich der Feuerwache liegt ebenfalls innerhalb des Geltungsbereiches und wird als Fläche für den Gemeinbedarf festgesetzt. Der angrenzende Parkplatz soll entsprechend der heutigen Nutzung als Stellplatzanlage festgesetzt werden. Die Anlage 2 stellt den Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes I/23 "Erkensmühle" dar, die Anlagen 3 bis 6 zeigen den Entwurf der Wohnanlage.
Um Konflikte zwischen der geplanten Bebauung und der vorhandenen Feuerwache zu verhindern, werden innerhalb des Bebauungsplanverfahrens Untersuchungen zum Immissionsschutz durchgeführt und gegebenenfalls entsprechende Festsetzungen getroffen.
Der Flächennutzungsplan stellt für den Bereich der geplanten Wohnanlage und der Gaststätte Erkensmühle Grünfläche dar. Eine Änderung ist daher parallel zum Bebauungsplanverfahren erforderlich. Ein Auszug aus dem Flächennutzungsplan sowie der Entwurf der 22. Änderung ist als Anlage 7 beigefügt.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Entwurf zum Bebauungsplan zu erarbeiten und die Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und die Behörden gemäß § 4 (1) BauGB frühzeitig zu beteiligen.
Rechtliche Grundlagen:
BauGB
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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10,4 MB
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