Sitzungsvorlage - V/2009/303

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt die Aufhebung des Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes II/55 “Windenergieanlagen Kohlscheid“.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 06.09.2001 hat der Umwelt- und Planungsausschuss die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes “Windenergieanlagen“ gem. § 2 BauGB beschlossen. Dieser Bebauungsplan sollte auf den drei im Flächennutzungsplan dargestellten Flächen in den Ortsteilen Merkstein und Kohlscheid die Standorte möglicher Einzelanlagen festsetzen. In seiner Sitzung am 02.03.2004 beschloss der Umwelt- und Planungsausschuss die Splittung dieses Bebauungsplanes in die drei einzelnen Bebauungspläne II/55 “Windenergieanlagen Kohlscheid“, III/74 “Windenergieanlagen Merkstein Nordost“ und III/75 “Windenergieanlagen Merkstein Nord“.

Zur Sicherung der Planungsziele wurde in zeitlichem Zusammenhang eine Veränderungssperre über alle 3 räumlichen Geltungsbereiche beschlossen. Sie sollte verhindern, dass sich Nutzungen oder Strukturen ansiedeln, die der besonderen städtebaulichen Situation nicht angemessen sind.

 

Die Verwaltung hat kontinuierlich die Bearbeitung dieser drei Konzentrationszonen für Windenergieanlagen betrieben. So wurde der Bebauungsplan II/74 für den Teilbereich A am 23.03.2005 und für den Teilbereich B am 21.12.2005 zur Rechtskraft geführt. Beide Teilbereiche treffen Festsetzungen für einen exakten Standort für Windenergieanlagen.

 

Die zweite Fläche, die der Flächennutzungsplan für eine Konzentrationszone für Windenergieanlagen in Merkstein Nord darstellte, wurde mit Durchführung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgehoben. Diese Flächennutzungsplan-Änderung wurde am 21.12.2007 rechtskräftig.

 

Mit Beschluss des Umwelt- und Planungsausschusses vom 09.12.2008 wurde die Aufstellung der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Aufhebung dieser Konzentrationszone für Windenergieanlagen gem. § 2 BauGB eingeleitet. In diesem Zusammenhang wird auf die Sitzungsvorlage mit der Drucksachen-Nummer V/2008/393-E 3 verwiesen, die ebenfalls in der heutigen Sitzung beraten wird. Die Verwaltung empfiehlt hier in ihrem Beschlussvorschlag die Feststellung.

Ziel dieser Flächennutzungsplan-Änderung ist, die Konzentrationszone für Windenergie-anlagen in Kohlscheid-Süd gänzlich aufzuheben. Die Änderung begründet sich wie folgt.

 

Durch die Umsetzung des Pferdelandparks als Projekt der EuRegionale 2008 ist der Raum südlich von Kohlscheid zum Bestandteil eines der Naherholung dienenden Landschaftsraumes geworden und trägt wesentlich zur Steigerung der Attraktivität des landwirtschaftlichen Raumes und damit der erlebbaren Kulturlandschaft im Aachener Norden bei. Insbesondere durch den interkommunalen Charakter der EuRegionale 2008 - Projekte hat der Landschaftsraum auch in diesem Bereich für die Stadt Herzogenrath und ihre Bürger eine höherwertige überregionale Bedeutung erhalten, der insbesondere bei der Gewichtung der Belange der Erholung zu berücksichtigen und beachten ist.

 

Der v.g. Sitzungsvorlage ist die sehr ausführliche Begründung zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes “Aufhebung der Konzentrationszone für Windenergieanlagen im Bereich Kohlscheid-Süd“ zu entnehmen.


Mit Feststellungsbeschluss der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes begründet sich auch die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes II/55 “Windenergieanlagen Kohlscheid“.

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage:

Geltungsbereich des Bebauungsplanes II/55

 

 

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Anlagen

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