Sitzungsvorlage - V/2009/313
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Herzogenrath; hier: Veränderung des Dienstsiegels
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 5 Personal und Organisation
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Herzogenrath
|
Entscheidung
|
|
|
29.09.2009
|
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt vorbehaltlich der Genehmigung der Aufsichtsbehörde ab dem 21.10.2009 die Änderung der Hauptsatzung in § 3 Abs. 3 wie folgt:
(3) Die Stadt Herzogenrath führt ein Dienstsiegel mit dem Stadtwappen. Das Stadtwappen wird im Dienstsiegel mit der Umschrift Stadt Herzogenrath + Städteregion Aachen geführt. Das Dienstsiegel ist als Anlage dieser Hauptsatzung beigefügt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Führung des Dienstsiegels wurde mit Urkunde vom 10.05.1973 durch die Bezirksregierung genehmigt. Die Gestaltung des Dienstsiegels hat der Rat in § 3 Abs. 3 der Hauptsatzung geregelt.
Ab dem 21.10.2009 tritt an die Stelle des Kreise Aachen die Städteregion Aachen.
U. a. werden hierdurch die Dienstsiegel der Stadt Herzogenrath ungültig, da diese die Bezeichnung „Stadt Herzogenrath –Kreis Aachen“ tragen.
Die Änderung des Dienstsiegels bedarf insofern der Beschlussfassung des Rates. Außerdem ist gem. § 14 Abs. 3 die Genehmigung der Aufsichtsbehörde erforderlich.
Auf der Grundlage eines Erlasses des Kultusministers aus dem Jahr 1962, der im Einvernehmen mit dem Innenminister „Zur Gestaltung von Dienstsiegelentwürfen“ an die Staatsarchive gerichtet wurde, ist es erwünscht, das bei Gemeinde- und Amtssiegeln der Zusatz „Kreis ...“ aufgeführt wird. Außer bei großen und allgemein bekannten Gemeinden soll diese Bezeichnung gefordert werden.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, ab dem 21.10.2009 das Dienstsiegel um die Bezeichnung „Städteregion Aachen“ als Rechtsnachfolgerin des Kreises Aachen entsprechend der in Anlage aufgeführten Form zu ergänzen.
Die Änderung der Hauptsatzung ist nur mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates möglich.
Rechtliche Grundlagen:
§ 14 GO NRW
§ 3 Hauptsatzung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
116,7 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
424,9 kB
|
