Sitzungsvorlage - V/2009/322

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Herzogenrath nimmt die unterjährigen Sperrvermerke an einzelnen Haushaltspositionen / Aufwandskonten im Ergebnisplan 2009 ebenso wie den ersten Ausblick auf das Haushaltsjahr 2010 zur Kenntnis

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

Die finanziellen Auswirkungen sind der Sachverhaltsdarstellung zu entnehmen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Drucksachen Nr. V/2009/227 wurde der Stadtrat in seiner Sitzung am 30.06.2009 über die Ergebnisse des unterjährigen Finanzcontrolling informiert.

Hiernach ergab sich durch die von der Krise auf den Finanzmärkten ausgelöste weltweite Wirtschaftskrise ein prognostizierter Einnahmeausfall für 2009 in Höhe von 970.000,00 Euro.

 

Unmittelbare Zielsetzung der Verwaltung war es, der seinerzeit prognostizierten weiteren Verschlechterung des Ergebnisplans durch aktive Bewirtschaftungsmaßnahmen entgegen zu wirken.

 

Aus diesem Grunde haben verwaltungsintern in der 33. und 34. KW Konsolidierungsgespräche stattgefunden.

 

Hieraus resultiert die beigefügte Verfügung des Kämmerer vom 03.09.2009, die gemäß § 24 Abs. 1 GemHVO NRW dem Rat zur Kenntnis zu geben ist.

Die ausgesprochenen unterjährigen Sperrvermerke an einzelnen Haushaltspositionen / Aufwandskonten im Ergebnisplan 2009 sind der ebenfalls als Anlage beigefügten Übersicht zu entnehmen.

 

Die sich durch die Finanzkrise ergebende Verschlechterung des Ergebnisplans kann mit den aktuellen Konsolidierungsergebnissen – wie erkennbar – lediglich zur Hälfte aufgefangen werden.

Die aktuelle Entwicklung bei den Einnahmen aus der Gewerbesteuer lässt jedoch – gegen den Bundestrend – erkennen, dass insbesondere durch Nachzahlungen aus Vorjahren Mehrerträge gegenüber dem Haushaltsansatz erzielt werden können, so dass insgesamt eine weitere Verschlechterung des Ergebnisplans gegenüber der beschlossenen Etatisierung (Strukturelles Defizit 2009: ca. 3,95 Millionen Euro) aus heutiger Sicht nicht zu prognostizieren ist.

 

 

Ungleich schwerer wird die Finanzkrise den städtischen Haushalt im Planungsjahr 2010 treffen.

 

Am 09. September 2009 wurden die Kommunen in NRW über eine erste Proberechnung auf Basis des Gesetzesentwurfs zum Gemeindefinanzierungsgesetz / Steuerverbund 2010 informiert.

Gegenüber den bisherigen Planwerten für 2010 werden demnach alleine bei den Schlüsselzuweisungen ca. 5,2 Millionen Einnahmeausfall prognostiziert.

 

Bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt hat die Verwaltung entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen.

Gemäß dem ersten Eckpunktepapier des Innenministeriums NRW vom 24.06.2009 zum Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetztes 2010 ergab sich für die verteilbare Finanzausgleichsmasse im Steuerverbund 2010 ein Minus von 3,15 % gegenüber dem Vergleichsjahr 2009.

Für die Haushaltsanmeldungen 2010 wurde dieses Minus von 3,15 % als Vorgabe zur Vorabdotierung für jedes einzelne Produkt bzw. insgesamt auf das Volumen aller von einem Fachbereich zu verantwortenden Produkte umgesetzt.

Für die Fachbereiche ergab sich somit im Rahmen der Haushaltsplanung 2010 die Planungsvorgabe, dass für jedes Produkt im konsumtiven Bereich die Vorabdotierung     nicht überschritten werden darf.

 

Ebenso waren die Fachbereiche bei den Haushaltsanmeldungen 2010 angehalten, bei neu angemeldeten Aufwandskonten im Ergebnisplan die Finanzierung darzustellen. Neue Sachkonten, deren Finanzierung nicht dargestellt werden kann, können in der Planung für 2010 nicht berücksichtigt werden.

 

Ebenso wurden alle Fachbereiche beim Anmeldeverfahren nochmals auf den einstimmigen Ratsbeschluss vom 11.03.2008 hingewiesen, nachdem eine Netto-Neuverschuldung von Null in allen Jahren der Finanzplanung (investiven Maßnahmen) zu erreichen ist.

 

Zur Beratung und Information der neuen Herausforderungen, die durch den neuerlichen prognostizierten Einnahmeausfall auf die Stadt Herzogenrath zukommen werden, schlägt die Verwaltung vor, bereits in der zweiten Novemberhälfte 2009 im Rahmen des „Runden Tisch Finanzen“ über weitere Steuerungsmaßnahmen zu beraten. Gleichzeitig können im „Runden Tisch Finanzen“ die aktuellen Entwicklungen zur Realisierung des städtischen Konjunkturpaketes II vorgestellt und beraten werden.

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

§24 GemHVO NRW

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme RPA:

 

 

 

Anlage/n:

 

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Anlagen

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