Sitzungsvorlage - V/2009/323
Grunddaten
- Betreff:
-
Pflegestützpunkte
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 1 Bürgerdienste
- Beteiligt:
- Fachbereich 1: f) Soziales
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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29.09.2009
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Beschlussvorschlag
Der Stadtrat appelliert an die Städteregion, einen Pflegestützpunkt in Herzogenrath einzurichten und solange dies nicht geschehen ist, die Versorgung der Herzogenrather Bürger durch Beratung zur ambulanten Hilfe zur Pflege sowie Antragstellung bei Pflegeleistungen beim Fachbereich 1, Bereich – Soziales -, im bisherigen Umfang zu belassen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach § 92 c SGB XI sind die Kreise und kreisfreien Städte in Zusammenarbeit mit den Pflege- und Krankenkassen als Träger beauftragt, Pflegestützpunkte einzurichten. Dies sollte im Kreis und Stadt Aachen bereits zum 01.01.2009 geschehen, wurde jedoch noch nicht realisiert.
In der Rahmenvereinbarung zur Einrichtung von Pflegestützpunkten wurde vereinbart, dass in der Erprobungsphase, d.h. bis Ende 2010 je Kreis bzw. kreisfreie Stadt drei Pflegestützpunkte eingerichtet werden. Dies hätte für den Kreis und die Stadt Aachen zur Folge gehabt, dass insgesamt sechs Pflegestützpunkte eingerichtet werden sollten.
Im Rahmen der Bildung der Städteregion haben Stadt und Kreis Aachen sowie die Pflegekassen sich jedoch geeinigt in der Erprobungsphase lediglich drei Pflegestützpunkte zu errichten, d.h. einen kommunalen in Aachen und zwei Kassenpflegestützpunkte mit Sitz in der Stadt Aachen und in Stolberg.
Auf Wunsch der zukünftigen Städteregionspartner Stadt und Kreis Aachen wurde die Option ausgehandelt, dass ein etwaiger weiterer Stützpunkt der Pflegekassen ausschließlich im Nordkreis installiert werden solle, wenn sich der Bedarf herausstellen sollte. .
Eine Festlegung dieses Stützpunktes der Pflegekassen im Nordkreis scheiterte bislang u.a. daran, dass keine Pflegekasse dort noch über eine geeignete Struktur verfügt.
Startzeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme der Stützpunkte soll der 21.10.2009 sein.
Mit Gründung der Städteregion soll die im Rahmen der Delegationssatzung bislang auf die Kommunen übertragene Aufgabe der ambulanten Hilfe zur Pflege zurückübertragen werden.
Grund dieser Entscheidung ist der Wunsch der Stadt Aachen die Leistungen der häuslichen Pflege (mit der Tätigkeit einer Pflegesachverständigen des Kreises Aachen) und die Leistungen der stationären Hilfe zur Pflege miteinander zu verzahnen. Diesem Wunsch beabsichtigt der Kreis Aachen mit Änderung der Delegationssatzung (konstituierende Sitzung des Städteregionsrates am 29.10.2009) nachzukommen.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hält es für nicht sinnvoll, die Aufgaben der ambulanten Hilfe zur Pflege zum jetzigen Zeitpunkt zurück zu übertragen, da dies eine Verschlechterung des bürgernahen Service beinhaltet.
Eine Delegationsrücknahme, soweit sie im Sinne der Betroffenen ist, macht erst dann Sinn, wenn sich die neuen Strukturen gebildet und gefestigt haben.
In der letzten Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vom 25.06.2009 wurde über die Einrichtung der Pflegestützpunkte sowie die Rückübertragung der Aufgaben der ambulanten Hilfe zur Pflege nochmals ausgiebig diskutiert. Einigkeit herrschte darüber, dass die Einrichtung von drei Pflegestützpunkten nicht ausreichend ist, sondern, dass mindestens ein Stützpunkt im Nordkreis, respektive Herzogenrath, eingerichtet werden soll, um den bürgernahen Service auch weiterhin zu gewährleisten und solange dies nicht geschehen ist, den Kreis bzw. die Städteregion zu bitten, die Delegationsrücknahme bezüglich der ambulanten Hilfe zur Pflege zurück zu stellen.
Im Gesamtzusammenhang wird darauf hingewiesen, dass zwischenzeitlich eine Mitteilung der Verbraucherzentrale vorliegt, dass, aufgrund der Bildung der Pflegestützpunkte und der damit verbundenen Bündelung der Aufgaben und des Umzuges in das Kreishaus, ab Mitte Oktober keine Sprechstunden vor Ort in Herzogenrath mehr abgehalten werden.
