Sitzungsvorlage - V/2009/317

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

A)     Der Stadtrat beschließt die Änderung der Hauptsatzung entsprechend der Anlage 1.

 

B)     Der Stadtrat verzichtet auf die Änderung der Hauptsatzung im Sinne des vorliegenden Antrages.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die zur Zeit gültige Hauptsatzung wurde durch den Stadtrat in seiner Sitzung am 14.12.2004 beschlossen. Auf der Grundlage des § 41 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 11 Abs. 2 Hauptsatzung hat der Rat eine Zuständigkeitsordnung erlassen, die bestimmte Entscheidungsrechte auf Fachausschüsse delegiert.

 

Rechtlich ist durch den Erlass einer Zuständigkeitsordnung ( Satzungsrecht ) der Rat nicht mehr berechtigt, in übertragenen Angelegenheiten selber eine Entscheidung zu treffen. Nach der Gesetzessystematik kann der Rat insofern ein Rückholrecht „rechtmäßig“ nur ausüben, wenn dieses Rückholrecht in der Hauptsatzung normiert wird ( Rückholrecht durch einfachen Ratsbeschluss ist somit ausgeschlossen).

 

Rechtliche Grundlagen:

§§ 7, 41 GO NRW; § 11 Hauptsatzung

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

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Anlagen

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