Sitzungsvorlage - V/2009/226-E1
Grunddaten
- Betreff:
-
Ehrenamtskarte in Nordrhein-Westfalen hier: Einführung der Ehrenamtskarte für die Stadt Herzogenrath
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2.2 Schule, Sport und Kultur
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
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Entscheidung
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06.10.2009
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt die nachfolgend beschriebenen Vergabekriterien und das Vergabekonzept. Er beauftragt die Verwaltung, wie in der Vorlage beschrieben, die entsprechenden Vorbereitungen für die Einführung der Ehrenamtskarte, durchzuführen.
Es sollen, beginnend mit dem 01.01.2010, Bewerbungen entgegengenommen werden. Die Ausgabe der Ehrenamtskarten soll kontinuierlich erfolgen.
Anlässlich des Ball des Sports, der Woche des bürgerschaftlichen Engagements und der Ehrung der verdienten Bürger soll die Ehrenamtskarte ebenfalls verliehen werden.
Weiterhin beauftragt er die Verwaltung in der nächsten Sitzung über den Stand der Vorbereitungen zu informieren.
Nach Ablauf von 2 Jahren sind die Projekterfahrungen zu evaluieren und dem Ausschuss vorzulegen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach - und
Personalaufwendungen - sowie Folgeerträge):
Bei der Einführung der Ehrenamtskarte werden Vergünstigungen, z.B. reduzierte Eintrittspreise für Bäder und andere öffentliche Freizeiteinrichtungen, vorgesehen. Die finanziellen Auswirkungen hierdurch können jedoch erst bei der Nutzung der Ehrenamtskarte ermittelt werden.
Es ist jedenfalls davon auszugehen, dass eine Kompensation durch starke Nutzung der Angebote erfolgt.
Mit der Evaluierung sind auch die finanziellen Auswirkungen darzustellen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Sitzung vom 04.06.2009 hat sich der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur mit der Einführung der Ehrenamtskarte beschäftigt und den Bürgermeister beauftragt, die Vereinbarung zur Einführung der Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen zu unterzeichnen. Dies ist zwischenzeitlich geschehen. Eine Ausfertigung der Vereinbarung ist als Anlage beigefügt.
Weiterhin wurde die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Schritte für die Einführung zum 01.01.2010 einzuleiten.
Wie bereits in den Erläuterungen zur Sitzung am 04.06.2009 ausgeführt, hat das Land einen Leitfaden herausgegeben, in dem die Voraussetzungen, die Schritte zur Einführung der Ehrenamtskarte sowie Kriterien für die Vergabe der Ehrenamtskarte vorgegeben werden.
Voraussetzungen
Die Voraussetzung für die Einführung der Ehrenamtskarte in der Stadt Herzogenrath ist durch den Beschluss des Stadtrates vom 30.06.2009 geschaffen worden.
Hinsichtlich der Kriterien ist festzuhalten, dass Landesweit die gleichen Kriterien für die Vergabe der Ehrenamtskarte gelten:
- Die Begünstigten sollen ein überdurchschnittliches Engagement von mindestens fünf Stunden pro Woche ausüben. Dieses Engagement kann auch bei unterschiedlichen Trägern oder verteilt auf einzelne zeitintensive Einsätze mit insgesamt 250 Stunden pro Jahr erfolgen.
- Pauschale Aufwandsentschädigungen gelten als Ausschlusskriterium für die Vergabe. Dies gilt jedoch nicht für die Erstattung entstandener Kosten. Geringe Aufwandsentschädigungen, die de facto als Auslagenersatz zu betrachten sind, stellen ebenfalls kein Hindernis für die Vergabe dar.
- Mitglieder freier Initiativen ohne eigenen Rechtsstatus sollen in die Vergabe ausdrücklich eingeschlossen werden, um neuen Formen des bürgerschaftlichen Engagement gerecht zu werden.
Zum geleisteten Zeitaufwand rechnet auch die Teilnahme an Schulungen oder Supervisionen. Gemeinschaftsveranstaltungen, in denen der Geselligkeitsaspekt im Mittelpunkt steht, werden jedoch nicht als Engagement für das Gemeinwohl betrachtet.
Wichtig ist, dass auch Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, die wenigstens fünf Stunden pro Woche ehrenamtlich tätig sind und dafür keine Aufwandsentschädigung erhalten, sich für die Ehrenamtskarte bewerben können. Bereitschaftszeiten, in denen keine Tätigkeit ausgeübt wird, sollen jedoch nicht zur Berechnung der Mindesttätigkeitszeit von fünf Stunden pro Woche hinzugezogen werden.
Die Schritte für die Einführung der Ehrenamtskarte sind:
1. Entscheidung über das Vergabekonzept
Kontingentierung
Geltungsdauer
Vorgabe persönlicher Voraussetzungen der Bewerberinnen und Bewerber
Zeitraum der Bewerbung
Einbindung der Ehrenamtskarte in andere lokale oder regionale Maßnahmen der Engagementförderung
2. Gewinnung von Partnern mit vergünstigten Angeboten
3. Öffentlichkeitsarbeit
4. Organisation des Bewerbungsverfahrens
5. Überreichen der Ehrenamtskarte
Die Verwaltung schlägt vor, die Schritte für die Einführung der Ehrenamtskarte nach Vorgabe des Leitfadens festzulegen.
1. Vergabekonzept
Das Vergabekonzept sollte nach Vorschlag der Verwaltung folgenden Kriterien folgen:
Kontingentierung
Hinsichtlich der Kontingentierung schlägt die Verwaltung vor, eine solche nicht vorzunehmen. Damit soll dokumentiert werden, dass das ehrenamtliche Engagement rückhaltlos unterstützt wird. Die Verwaltung hat zunächst 200 Ehrenamtskarten geordert.
Geltungsdauer
Die Geltungsdauer sollte zunächst auf zwei Jahre beschränkt werden. Nach Ablauf dieser Frist muss die Karte neu beantragt werden. Darüber hinaus soll den Begünstigten mitgeteilt werden, dass bei vorzeitiger Beendigung ihres Engagements die Ehrenamtskarte zurückzugeben ist.
Persönliche Vorgaben der Bewerberinnen und Bewerber
Dauer der ehrenamtlichen, freiwilligen Tätigkeit
Die Dauer der ehrenamtlichen, freiwilligen Tätigkeit sollte wie folgt festgelegt werden:
Die ehrenamtliche, freiwillige Tätigkeit sollte bereits zwei Jahre durchgeführt werden.
Mindestalter
Ein Mindestalter sollte nicht festgelegt werden, da die Voraussetzung, dass eine ehrenamtliche, freiwillige Tätigkeit von wenigstens zwei Jahren und durchschnittlich fünf Wochenstunden ausgeübt sein muss, als ausreichend betrachtet werden kann.
Der Verzicht auf eine Altersgrenze vermeidet den Eindruck, dass das Ehrenamt junger Menschen als weniger wertvoll betrachtet wird.
Wohnsitz bzw. Einsatzort
Im Regelfall ist der Wohnsitz der oder des Engagierten auch der Ort des Engagements, sodass der Ort der Antragstellung eindeutig ist.
Ausnahmen sollten jedoch gemacht werden, wenn der Engagementort in einer am Projekt „Ehrenamtskarte“ teilnehmenden Kommune liegt, der Wohnort aber noch nicht zu den Projektkommunen gehört.
Zeitraum der Bewerbung
Vor dem Hintergrund der Ausführungen im Leitfaden hält die Verwaltung es für sinnvoll zunächst eine kontinuierliche Vergabe und damit auch kontinuierliche Beantragung der Ehrenamtskarte zu ermöglichen.
Einbindung der Ehrenamtskarte in andere lokale oder regionale Maßnahmen der Engagementförderung
Die Verwaltung schlägt zunächst vor, den Ehrenamtskarteninhabern die Vergünstigungen zu gewähren, die durch die Stadt Herzogenrath auch den Inhabern der Familienkarte der
StädteRegion gewährt werden.
Dies sind im einzelnen:
50% Ermäßigung beim Besuch der Bäder
50% Ermäßigung beim Besuch der Minigolfanlage
die im Rahmen der Familienkarte gültig sind.
Zusätzlich sollte für alle kulturellen Veranstaltungen der Stadt eine 50% Ermäßigung gewährt werden.
Die entsprechende Verwendung der Vergünstigungen der Juleica wird noch geprüft.
2. Gewinnung von Partnern mit vergünstigten Angeboten
Wegen der übrigen Vergünstigungen in der Stadt Herzogenrath muss mit den Partnern noch verhandelt werden.
Darüber hinaus soll versucht werden, weitere Partner zu gewinnen, die bereit sind, vergünstigte Angebote zu gewähren. Hier möchte die Verwaltung mit dem Verein Stadtmarketing e.V. eng zusammenarbeiten. Weiterhin sollen alle Kulturträger in der Stadt angesprochen werden. An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass landesweit alle angebotenen Vergünstigungen für Ehrenamtskarteninhaber genutzt werden können.
Öffentlichkeitsarbeit
Nachdem die Kriterien durch den Ausschuss festgelegt sind, wird die Verwaltung die Öffentlichkeitsarbeit, in enger Zusammenarbeit mit den Dachorganisationen und anderen Organisationen, massiv betreiben. Es ist beabsichtigt, bereits in der Woche des bürgerschaftlichen Engagements für die Ehrenamtskarte zu werben.
Organisation des Bewerbungsverfahrens
Hinsichtlich des Bewerbungsverfahrens möchte die Verwaltung auf das im Leitfaden zur Verfügung gestellte Musterformular zurückgreifen und entsprechend gestalten. Die Bewerbungsfrist beginnt am 01.01.2010.
Die Prüfung der Bewerbungsunterlagen sowie die Erstellung der Ehrenamtskarte erfolgt durch den Bereich 2.2. Es muss sichergestellt werden, dass der Arbeitsaufwand in einem vertretbaren Rahmen bleibt.
Geprüft wird noch eine Bewerbungsmöglichkeit im Internet.
Überreichen der Ehrenamtskarte
Hinsichtlich der Überreichung der Ehrenamtskarte schlägt die Verwaltung vor, für die Überreichung der ersten Ehrenamtskarten zu einer besonderen Feier einzuladen. Zukünftig sollten neben der kontinuierlichen Ausgabe der Ehrenamtskarten noch folgende Termine vorgesehen werden:
- Woche des bürgerschaftlichen Engagements
- Ball des Sports
- Ehrung verdienter Bürgerinnen und Bürger
Die Verwaltung bittet den Ausschuss um entsprechende Beauftragung der notwendigen organisatorischen Schritte. Selbstverständlich wird der Ausschuss über den Fortgang der Vorbereitungen informiert
Rechtliche Grundlagen:
keine
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,2 MB
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