Sitzungsvorlage - V/2009/329
Grunddaten
- Betreff:
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Informationen und Anfragen a) IZBB-Mittel Rücklauf b) Kompetenzzentren für die sonderpädagogische Förderung nach § 20 Abs. 5 SchulG in Verbindung mit § 25 Abs. 4 SchulG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2.2 Schule, Sport und Kultur
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
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Entscheidung
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06.10.2009
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Sachverhalt
a) IZBB – Mittel Rücklauf
In einem Schreiben des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, welches der Verwaltung mit e-mail vom 04.06.2009 durch die Bezirksregierung zur Kenntnis gebracht wurde, teilte das Ministerium u.a. mit, dass auf Grund von Mittelrückflüssen aus dem IZBB - Programm für Investitionen zur Ausstattung an offenen und gebundenen Ganztagsschulen Mittel beantragt werden können.
Die Verwaltung hat aufgrund dieser Mitteilung Anträge für die Erich-Kästner-Schule, Städtische Realschule Kohlscheid, Städtisches Gymnasium Herzogenrath und Käthe-Kollwitz-Schule, städtische Förderschule im Verbund in Herzogenrath, gestellt.
Mit Zuwendungsbescheid vom 21.08.2009 hat die Bezirksregierung in Köln Mittel in Höhe 200.000,00 Euro bewilligt. Dies bedeutet, dass je Schule ein Betrag von 50.000,00 Euro bewilligt worden ist.
Mit den Schulen werden z.Zt. die Bedarfe ermittelt. Die Verwaltung wird dann aufgrund von Ausschreibungen entsprechende Aufträge erteilen. Die Aufträge müssen gemäß Bewilligungsbescheid bis zum 31.12.2009 erteilt sein. Voraussichtlich wird die Verwaltung dem Ausschuss in seiner Sitzung am 08.12.2009 das Ergebnis der Ausschreibung zur Beschlussfassung vorlegen. Sollte dies nicht gelingen, wird eine Dringlichkeitsentscheidung notwendig werden.
b) Kompetenzzentren für die sonderpädagogische Förderung nach § 20 Abs. 5 SchulG in Verbindung mit § 25 Abs. 4 SchulG
In der Sitzung des Ausschusses vom 04.06.2009 hat die Verwaltung über die Absicht informiert, für die Käthe-Kollwitz-Schule einen Antrag auf Errichtung eines Kompetenzzentrums im Rahmen eines Pilotprojektes zu stellen. Hierzu ist jedoch Voraussetzung, dass 75% der städtischen Schulen ein positives Votum ihrer Schulmitwirkungsgremien zur Einrichtung der Käthe-Kollwitz-Schule als Kompetenzzentrum erwirken.
Mit den Schulen im Stadtgebiet hat deshalb am 14.09.2009 in der Käthe-Kollwitz-Schule eine entsprechende Informationsveranstaltung stattgefunden. Darüber hinaus wurde das Thema in einer Schulleiterkonferenz noch einmal diskutiert.
Bei dieser Schulleiterkonferenz wurde deutlich, dass man vom Grundsatz die Einrichtung eines Kompetenzzentrums begrüßt, aber hierfür die entsprechenden Konzeptionen noch nicht als ausgereift angesehen werden. Daher möchte man in Verbindung mit der Schulleitung der Käthe-Kollwitz-Schule zunächst eine Konzeption für die Einführung eines Kompetenzzentrums erarbeiten.
Die Abstimmung der Schulmitwirkungsgremien hat ergeben, dass weniger als 75% der städtischen Schulen die Einrichtung eines Kompetenzzentrums befürworten.
Daher möchte die Verwaltung von einer Antragstellung absehen, da ein entscheidendes Kriterium für eine Beantragung nicht erfüllt wird.
Die Verwaltung wird aber die Aktivitäten der Schulen im Stadtgebiet hinsichtlich der Erarbeitung eines entsprechenden Konzeptes unterstützen.
