Sitzungsvorlage - V/2008/337-E2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur nimmt zur Kenntnis, dass der im Beschluss des Ausschusses vom 25.11.2008 bzw. des Stadtrates vom 16.12.2008 festgehaltene Vorbehalt, dass sich auch die übrigen kommunalen Partner im Einzugsbereich des Heilig-Geist-Gymnasiums mit den entsprechenden Summen an der Spiritanerstiftung beteiligen, nunmehr durch die entsprechenden Beschlüsse der betroffenen Kommunen erfüllt ist.

 

Er nimmt weiterhin die Vereinbarung über die Zahlung von Stiftungskapital zur Kenntnis.

 

Im übrigen nimmt er zur Kenntnis, dass nunmehr durch das Stiftungsmodell und die ergänzenden Vereinbarungen ein tragfähiges und zukunftsorientiertes Modell gefunden wurde, das die Zukunft des Heilig-Geist-Gymnasiums (HGG) in Würselen dauerhaft sichert.

 

Er beauftragt die Verwaltung, hinsichtlich der fiskalischen Auswirkungen entsprechende Vorlagen für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. Stadtrat, die beide im Dezember 2009 tagen werden, vorzubereiten.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

Zu den fiskalischen Auswirkungen wird die Verwaltung eine entsprechende Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss und den Stadtrat im Dezember 2009 vorbereiten.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In dieser Angelegenheit hat der Stadtrat, nach Vorberatung im Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur, am 16.12.2008 u.a. beschlossen, dass die Stadt Herzogenrath einen Betrag von 463.000,00 EUR in die Spiritanerstiftung einzahlt, um aus deren Erträgen den Erhalt des Heilig-Geist-Gymnasiums dauerhaft zu sichern. Dieser Beschluss ist nur unter der Voraussetzung erfolgt, dass sich auch die übrigen kommunalen Partner im Einzugsbereich des Heilig-Geist-Gymnasiums mit den entsprechenden Summen an der Spiritanerstiftung beteiligen.

 

Wie sicherlich bereits durch die Presse bekannt ist, sind zwischenzeitlich die Beschlüsse in den Städten Baesweiler, Alsdorf und Würselen durch die Stadträte erfolgt.

Somit ist sichergestellt, dass die Stiftung entsprechend gegründet werden kann, da alle Kommunen ihre Anteile in die Stiftung einzahlen.

 

Die Anteile betragen:

 

Stadt Würselen                            1.237.500,00 €      (34%)

Stadt Herzogenrath                                463.000,00 €      (13%)

Stadt Alsdorf                                             562.500,00 €      (15%)

Stadt Baesweiler                               187.500,00 €      (  5%)

 

Summe                                          2.450.500,00 €      (67%)

 

Der Kreis Aachen stellt sicher, dass die verbleibenden 1.200.000,00 € (33%) ebenfalls bereitgestellt werden.

 

In der Vorlage des Kreises Aachen für den Kreisausschuss am 27.08.2009 ist ebenfalls darüber informiert worden, dass der Generalvikar des Bistums Aachen mitgeteilt hat, dass der Vermögensverwaltungsrat des Bistums in seiner Sitzung am 28.05.2009 beschlossen hat, dass das Bistum zunächst in den kommenden zehn Jahren seinen bisherigen Zuschuss zu den Eigenleistungen in Höhe von 117.000,00 € / Jahr zahlt.

 

Unter Federführung des Kreises Aachen ist zwischenzeitlich eine entsprechende Vereinbarung über die Zahlung von Stiftungskapital zwischen der Spiritaner Stiftung und den entsprechenden Gebietskörperschaften vorbereitet worden. Diese ist als Anlage beigefügt.

 

Als Resümee hat der Kreis Aachen in der o.a. Vorlage u.a. festgestellt:

 

„Mit diesem Stiftungsmodell und den ergänzenden Detailregelungen wurde, im Geiste eines vertrauensvollen Miteinanders, von dem schon die Verhandlungen zum Finanzierungsvertrag und die gelebte Praxis der letzten zehn Jahre geprägt waren, eine Lösung gefunden, die eine dauerhafte Zukunftssicherung des HGG ermöglicht.

 

Der Kreis Aachen sowie die Städte Alsdorf, Baesweiler, Herzogenrath und Würselen dokumentieren damit, dass Bildung und ein plurales Schulangebot einen besonders hohen Stellenwert haben. Dies trägt auch dem erklärten Elternwillen von mehr als eintausend Schülerinnen und Schülern eindrucksvoll Rechnung.“

 

Diesen Ausführungen kann die Verwaltung sich nur anschließen.

 

Sie bittet daher den Ausschuss, die entsprechende Vereinbarung zur Kenntnis zu nehmen.

 

Hinsichtlich der fiskalischen Auswirkungen wird die Verwaltung zur Haupt- und Finanzausschusssitzung und zur Ratssitzung, die beide im Dezember 2009 stattfinden werden, eine entsprechende Vorlage erarbeiten.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

keine

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme RPA:

 

 

 

Anlage/n:

 

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