Sitzungsvorlage - V/2009/274-E1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat beschließt die Bildung folgender Ausschüsse:

 

    1. Haupt- und Finanzausschuss (HuFa):

             

    1.   Rechnungsprüfungsausschuss (RPA)

 

    1.   Bau- und Verkehrsausschuss (BauVerk)

 

    1.   Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur (BSK)

 

    1.   Ausschuss für Arbeit und Soziales (AAS)

 

    1.   Jugendhilfeausschuss (JHA)

 

    1.   Umwelt- und Planungsausschuss (UmwPl)

 

    1.   Wahlausschuss (WA)

 

    1.   Wahlprüfungsausschuss (WPA)

 

              10. Wirtschaftsausschuss (WAS)

 

 

  1. Der Stadtrat beschließt, die Ausschüsse wie folgt zu besetzen:

 

    1. Haupt- und Finanzausschuss:

      Vorsitz Bürgermeister
      _20__ Ratsmitglieder

 

    1. Rechnungsprüfungsausschuss
      _13__ Ratsmitglieder

 

    1. Bau- und Verkehrsausschuss
      a) _20_ vollberechtigte Mitglieder einschließlich sachkundige Bürger/innen (Hierbei darf die Zahl der sachkundigen Bürger die Zahl der Ratsmitglieder nicht erreichen.)
      b) _1__ sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in des Integrationsrates)
      c) _1__ sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in des Behindertenforums)
      d)_ 1_ sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in des Seniorenbeirates)

 

    1. Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
      a) _20_ vollberechtigte Mitglieder einschließlich sachkundige Bürger/innen (Hierbei darf die Zahl der sachkundigen Bürger die Zahl der Ratsmitglieder nicht erreichen.)
      b)_1__ sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in des Integrationsrates)
      c)_1__ sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in des Behindertenforums)
      d)_1__ sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in des Seniorenbeirates)
      e)_1__ sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in der ARGE)
      f)_1__  sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in des Stadtsportverbandes)
      g)_2__ sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in der Kirchen)

              h)_1__ sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in der Schulleiterkonferenz)

    1. Ausschuss für Arbeit und Soziales
      a)_20_ vollberechtigte Mitglieder einschließlich sachkundige Bürger/innen (Hierbei darf die Zahl der sachkundigen Bürger die Zahl der Ratsmitglieder nicht erreichen.)
      b)_1__ sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in des Integrationsrates)
      c)_1__ sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in des Behindertenforums)
      d)_1__ sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in des Seniorenbeirates)

 

    1. Jugendhilfeausschuss
      Gem. § 4 Abs. 1 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Herzogenrath gehören dem Jugendhilfeausschuss 15 stimmberechtigte und 13 beratende Mitglieder an.

      Stimmberechtigt sind: 

      a) 9 Mitglieder des Rates oder in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer.

      b) 6 Frauen und Männer, die von im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten Trägern vorgeschlagen sind, wobei Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände angemessen zu berücksichtigen sind. Hinzu kommen gem. § 4  Abs. 3 beratende Mitglieder.

 

    1. Umwelt- und Planungsausschuss
      a)_20_ vollberechtigte Mitglieder einschließlich sachkundige Bürger/innen (Hierbei darf die Zahl der sachkundigen Bürger die Zahl der Ratsmitglieder nicht erreichen.)
      b)_1__              sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in des Integrationsrates)
      c)_1__              sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in des Behindertenforums)
      d)_1__              sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in des Seniorenbeirates)

 

    1. Wahlausschuss
      Vorsitz Wahlleiter (Hauptverwaltungsbeamte des Wahlgebiets)
      _10__              Beisitzer

 

    1. Wahlprüfungsausschuss
      _13__              Ratsmitglieder

 

    1. Wirtschaftsausschuss
      _13_ Ratsmitglieder

Vorlage V/2009/274 der Stadt Herzogenrath                                                                        

 

Seite: 2/2

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gem. § 57 Abs. 1 GO NRW kann der Rat im Rahmen seiner Organisationskompetenz Ausschüsse bilden. Durch die Formulierung „der Rat“ wurde durch den Gesetzgeber klar gestellt, dass bei der Bildung der Ausschüsse der hauptamtliche Bürgermeister Stimmrecht hat (zu A:).

 

Hingegen hat der hauptamtliche Bürgermeister kein Stimmrecht bei der Wahl der Ausschussmitglieder sowie hinsichtlich der Zusammensetzung der Ausschüsse (zu B:).

 

Gem. § 57 Abs. 2 muss in jeder Gemeinde ein Hauptausschuss, ein Finanzausschuss und ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet werden, wobei der Rat beschließen kann, dass die Aufgaben des Finanzausschusses vom Hauptausschuss wahrgenommen werden. Der Rat kann insofern einen Haupt- und Finanzausschuss bilden.

 

Mit Ausnahme des Haupt- und Finanzausschusses, des Rechnungsprüfungsgausschusses und des Wahlprüfungsausschusses können den jeweiligen Ausschüssen neben Ratsmitgliedern auch zum Rat wählbare sachkundige Bürger/innen angehören. Die Zahl der sachkundigen Bürger/innen darf die Zahl der Ratsmitglieder in den einzelnen Ausschüssen jedoch nicht erreichen. Insbesondere sind Ausschüsse nur dann beschlussfähig, wenn die Zahl der anwesenden Ratsmitglieder die Zahl der anwesenden sachkundigen Bürger übersteigt.

 

Bei einer angenommenen Ausschussgröße von 20 Personen dürfen demnach max. 9 sachkundige Bürger benannt werden.

 

Darüber hinaus können den Ausschüssen, mit Ausnahme der in § 59 GO NRW genannten Ausschüsse auch sachkundige Einwohner/innen als Mitglieder mit beratender Stimme angehören.

 

Mit Antrag vom 06.11.2008 hatte die SPD-Fraktion beantragt, eine/n Vertreter/in der Schulleiterkonferenz als sachkundige/n Einwohner/in in den Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur zu entsenden.  Insoweit wird auf die Beratungsvorlage zu V/2008/403 verwiesen.

 

Hierbei ist zu beachten, dass hierbei die grundsätzlich für sachkundige EinwohnerInnen geltenden Voraussetzungen

 

  • Einwohner im Sinne von § 21 GO (in Herzogenrath ihre Wohnung haben)
  • Volljährigkeit
  • keine Inkompatibilität gem. § 13 KWahlG
  • und Sachkunde besitzen.

 

erfüllt werden müssen.

 

Schulleitungen, die nicht in Herzogenrath wohnen erfüllen diese Voraussetzungen nicht. In diesen Fällen verbliebe dem Rat/Ausschuss die Möglichkeit, gem. § 58 Abs. 3 Satz 6 die betroffene Schulleitung als „Sachverständige“ zu den Beratungen zu zuziehen.

 

Rechtliche Grundlagen:

§§ 57, 58 Abs. 1 und 40 Abs. 2 Satz 6 GO NRW

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

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