Sitzungsvorlage - V/2009/276-E1
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 5 Personal und Organisation
- Beteiligt:
- Fachbereich 5.1 Organisation
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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27.10.2009
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Beschlussvorschlag
In Städten mit eigenem Jugendamt ist die Bildung eines Jugendhilfeausschusses als Pflichtausschuss erforderlich. Der Stadtrat wählt folgende Personen zu Mitgliedern dieses Jugendhilfeausschusses gemäß der Satzung für das Jugendamt der Stadt Herzogenrath:
A) Stimmberechtigte Mitglieder nach § 4 Abs 2 Ziff. a (Mitglieder des Rates oder in der Jugendhilfe erfahrene Männer und Frauen)
Stimmberechtigte Mitglieder als Vertreter/in
1. Herr Bruno Barth Herr Radermacher, Gabi
2. Herr Dr. Helbig, Hans-Joachim Frau Andreas Schmälter
3. Herr Joerißen, Peter Frau Preuß, Astrid
4. Herr Bähr, Marcel Herr Jarosz, Uwe
5. Herr Becker, Stefan Frau Frauenrath, Maike
6. Frau Gülpen, Renat e Herr Behle, Hans
7. Herr Mathieu, Walther Frau Fink, Anne
8. Herr Schiffer, Salmon Herr Schniske, Frank
9. Herr Fischer, Hans-Günther Frau Brose, Antonia
B) Stimmberechtigte Mitglieder nach § 4 Abs. 2 Ziffer b (Frauen und Männer, die von den im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten freien Trägern vorgeschlagen sind)
Stimmberechtigte Mitglieder als Vertreter/in
1. Herr Poth, Leo Frau Metten, Margrit
2. Herr Knehaus, Detlef Frau Dessler, Jutta
3. Herr Mathieu, Walter Frau Fink, Anne
4. Herr Schmidt, Frank Frau Rosskamp, Maria
5. Herr Contzen, Herbert Herr Evertz, Martin
6. Herr Peinkofer, Michael Herr Kempen, Franz-Josef
C) Beratende Mitglieder nach § 4 Abs. 3
a) Beigeordnete Birgit Froese-Kindermann als Vertreterin der Verwaltung und Bürgermeister Christoph von den Driesch als Vertreter,
b) Stadtoberverwaltungsrat Andreas Heine als Leiter des Fachbereiches Jugend und Bildung und Stadtsozialoberamtsrat Bernd Krott als Vertreter,
c) vom Präsidenten des Landgerichts Aachen liegen noch keine Benennungen vor,
d) Edith van Aalst, Gymnichweg 9, 52134 Herzogenrath, als Vertreterin der Arbeitsverwaltung und Sandra Blatt, Haarbachtalstr. 19, 52080 Aachen, als Vertreterin,
e) Schulleiterin Rita Rijnders, Grundschule Klinkheide, als Vertreterin der örtlichen Schulen und Schulleiter ............................................................................als Vertreter,
f) Kriminalhauptkommissar Udo Bertram, Jesuitenstr. 5, 52062 Aachen, als Vertreter der Polizei und Kriminalhauptkommissar Franz Schmitz, Jesuitenstr. 5, 52062 Aachen, als Vertreter,
g) Wilfried Hammers, Pannesheider Str. 96, 52134 Herzogenrath, für die Katholische Kirche (kein Vertreter) und Erhard Lay, Anemonenweg 7, 52134 Herzogenrath, für die Evangelische Kirche sowie Pfarrerin Renate Fischer-Bausch, Nelkenstr. 8, 52134 Herzogenrath als Vertreterin,
h) Karl-Heinz Tinnemann, Kreutzstr. 43, 52134 Herzogenrath als Vertreter für den Stadtsportverband und Ludwig Bergstein, Am Klösterchen 31, 52134 Herzogenrath, als Vertreter,
i) Dr. Isabelle Schaffrath-Grüßer, Dienststelle Kaiserstr. 50, 52134 Herzogenrath als Vertreterin des Gesundheitsamtes und Dr. Susanne Oheim, Dienststelle Kaiserstr. 50, 52134 Herzogenrath, als Vertreterin,
j) Der Integrationsrat hat noch keine Vorschläge eingereicht.
k) Wilfried Bosch, Wilhelmstr. 12 – 13, 52146 Würselen, als Vertreter der ARGE im Kreis Aachen und Mike Herkens, Zeisigweg 10, 52134 Herzogenrath, als Vertreter.
Die Wahl der beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erfolgt gem. § 50 Abs. 3 GO NRW im Wege einheitlicher Wahlvorschläge.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß der Satzung für das Jugendamt der Stadt Herzogenrath besteht das Jugendamt analog § 70 Abs. 1 SGB VIII - Kinder‑ und Jugendhilfegesetz (KJHG) - aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes. Nach diesem dualistischen Aufbau ist der Jugendhilfeausschuss Teil des Jugendamtes. Er ist damit ein kommunaler Pflichtausschuss eigener Art, auf den grundsätzlich die Bestimmungen des Kommunalrechts über beschliessende Ausschüsse anzuwenden sind. Beschlussrecht besteht im Rahmen der Satzung und der vom Rat bereitgestellten Mittel.
Nach § 4 Abs. 1 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Herzogenrath gehören dem Jugendhilfeausschuss 15 stimmberechtigte und mehrere beratende Mitglieder (siehe § 4 Abs. 3) an. Aus welchem Personenkreis die Mitglieder zu wählen sind, ergibt sich aus den Absätzen 2 und 3 des § 4.
Soweit möglich, ist bei der Wahl ein paritätisches Geschlechterverhältnis anzustreben. Die Vorschläge der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, insbesondere der Wohlfahrtsverbände und der Jugendverbände, sind entsprechend der Bedeutung ihrer Arbeit für die Jugendhilfe im Bereich des Jugendamtes angemessen zu berücksichtigen.
Für die 9 dem Rat angehörenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses findet das Wahlverfahren nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, Sitzverteilung nach Hare/Niemeyer, Anwendung.
Von den freien Trägern der Jugendhilfe liegen folgende Vorschläge vor (die Reihenfolge ist rein zufällig und stellt keine Wertung dar):
1. Vom Bund der Deutschen Katholischen Jugend, Diözesanstelle Aachen:
Frau Martina Evertz, Haus-Heyden-Str. 23, Herzogenrath, und als Vertreterin Frau Maria
Rosskamp Kircheichstr. 49, Herzogenrath,
2. Von der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Aachen-Land e. V.:
Herr Leo Poth, Wolfstr. 5, Herzogenrath, und als Vertreterin Frau Margrit Metten, Geilenkirchener Str. 547, Herzogenrath.
3. Von der Christlichen Arbeiterjugend, Diözesanverband:
Herr Matthias Michels, Forensberger Str. 10, Herzogenrath, und als Vertreter Herr Sebastian Michels, Haus-Heyden-Str 52, Herzogenrath.
4. Vom Malteser Hilfsdienst:
Herr Frank Schmidt, Gierlichsstr. 22, Herzogenrath.
5. Von der Elterniniative Gänseblümchen e. V.:
Herr Michael Peinkofer, Noppenberger Str. 16, Herzogenrath.
6. Vom Deutschen Kinderschutzbund Würselen – Alsdorf - Herzogenrath:
Frau Jutta Bartholomäus‑Breiwe, Saffenberger Str. 3, Herzogenrath.
7. Vom NaturFreunde Deutschlands, Ortsgruppe Herzogenrath-Merkstein e. V.:
Herr Detlef Knehaus, Johannesstr. 3, Herzogenrath, und als Vertreterin Frau Jutta Däsler, Plitscharder Str. 144, Herzogenrath.
8. Vom Stadtjugendring Herzogenrath:
Herr Franz-Josef Kempen, Schmiedstr. 34, Herzogenrath, und als Vertreterin Frau Iman Al Huwaish, Kleikstr. 56, Herzogenrath.
8. Vom Katholischen Pfarramt St. Katharina, Herzogenrath-Kohlscheid:
Herr Herbert Contzen, Kaiserstr. 37, Herzogenrath.
Gemäß § 4 Abs. 2 Ziff. b sind aus diesem Personenkreis 6 Mitglieder mit den jeweils persönlichen Vertretern/innen zu wählen.
Für die Wahl der beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses gem. § 4 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Herzogenrath liegen folgende Benennungen der jeweiligen Körperschaften vor:
a) Beigeordnete Birgit Froese-Kindermann als Vertreterin der Verwaltung und Bürgermeister Christoph von den Driesch als Vertreter,
b) Stadtoberverwaltungsrat Andreas Heine als Leiter des Fachbereiches Jugend und Bildung und Stadtsozialoberamtsrat Bernd Krott als Vertreter,
c) vom Präsidenten des Landgerichts Aachen liegen noch keine Benennungen vor (siehe Anlage),
d) Edith van Aalst, Gymnichweg 9, 52134 Herzogenrath, als Vertreterin der Arbeitsverwaltung und Sandra Blatt, Haarbachtalstr. 19, 52080 Aachen, als Vertreterin,
e) Schulleiterin Rita Rijnders, Grundschule Klinkheide, als Vertreterin der örtlichen Schulen und Schulleiter Klaus Zebner, Grundschule Alt-Merkstein oder Daniel Bick, Schulleiter Euopaschule – Gesamtschule Merkstein - als Vertreter,
f) Kriminalhauptkommissar Udo Bertram, Jesuitenstr. 5, 52062 Aachen, als Vertreter der Polizei und Kriminalhauptkommissar Franz Schmitz, Jesuitenstr. 5, 52062 Aachen, als Vertreter,
g) Wilfried Hammers, Pannesheider Str. 96, 52134 Herzogenrath, für die Katholische Kirche (kein Vertreter) und Erhard Lay, Anemonenweg 7, 52134 Herzogenrath, für die Evangelische Kirche sowie Pfarrerin Renate Fischer-Bausch, Nelkenstr. 8, 52134 Herzogenrath als Vertreterin,
h) Karl-Heinz Tinnemann, Kreutzstr. 43, 52134 Herzogenrath als Vertreter für den Stadtsportverband und Ludwig Bergstein, Am Klösterchen 31, 52134 Herzogenrath, als Vertreter,
i) Dr. Isabelle Schaffrath-Grüßer, Dienststelle Kaiserstr. 50, 52134 Herzogenrath als Vertreterin des Gesundheitsamtes und Dr. Susanne Oheim, Dienststelle Kaiserstr. 50, 52134 Herzogenrath, als Vertreterin,
j) Wilfried Bosch, Wilhelmstr. 12 – 13, 52146 Würselen, als Vertreter der ARGE im Kreis Aachen und Mike Herkens, Zeisigweg 10, 52134 Herzogenrath, als Vertreter.
Bisher gehört kein/e Vertreter/in der Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung Arbeitssuchender (ARGE) dem Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied an. Die ARGE hat die Aufnahme beantragt und hierzu die Vorschläge unter Ziffer j) unterbreitet. Da der § 81 des Kinder‑ und Jugendhilfegesetzes (KJHG) unter anderem die Zusammenarbeit des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe mit den Trägern anderer Sozialleistungen vorschreibt, ist die Verwaltung der Auffassung, dass der Jugendhilfeausschuss um ein beratendes Mitglied, das von der ARGE benannt wird, erweitert werden sollte. Dies ist in allen Jugendamtskommunen der Städteregion Aachen beabsichtigt. Nach dem Vollzug des beabsichtigten Zusammenschlusses der ARGE im Kreis Aachen und der ARGE der Stadt Aachen im Rahmen der Städteregion ist die Satzung für das Jugendamt entsprechend anzupassen.
Rechtliche Grundlagen:
Nach § 71 Abs 1 Sozialgesetzbuch VIII – Kinder- und Jugendhilfe (KJHG) – gehören dem Jugendhilfeausschuss (JHA) als stimmberechtigte Mitglieder an:
- mit drei Fünfteln des Anteils der Stimmen Mitglieder der Vertretungskörperschaft des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe oder von ihr gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind,
- mit zwei Fünfteln des Anteils der Stimmen Frauen und Männer, die auf Vorschlag der im Bereich des öffentlichen Trägers wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der Vertretungskörperschaft gewählt werden; Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sind angemessen zu berücksichtigen.
Gemäß § 4 Abs. 1 des 1. Ausführungsgesetzes zum KJHG in NRW gehören dem JHA höchstens 15 stimmberechtigte Mitglieder einschließlich der/des Vorsitzenden an.
§ 4 Abs. 2: ............Zum stimmberechtigten Mitglied des JHA kann nur gewählt werden, wer der Vertretungskörperschaft angehören kann. Bei der Wahl sind Frauen angemessen zu berüücksichtigen. Ziel ist es, ein paritätisches Geschlechterverhältnis anzustreben.
Nach § 4 Abs. 3 ist für jedes stimmberechtigte Mitglied eine persönliche Stellvertreterin/ein persönlicher Stellvertreter zu wählen.
§ 4 Abs. 5: Der/die Vorsitzende des JHA und deren Stellvertretung werden von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern, die der Vertretungskörperschaft angehören, gewählt.
§ 5 Abs. 1 AG KJHG bestimmt einige beratende Mitglieder, die kraft Gesetzes dem JHA angehören. Nach § 5 Abs. 2 ist für jedes dieser beratenden Mitglieder eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter zu benennen. Des weiteren kann nach 5 Abs. 3 durch Satzung bestimmt werden, dass weitere sachkundige Frauen und Männer dem JHA als beratende Mitglieder angehören.
Anlage:
Schreiben Landgerichtspräsident
