Sitzungsvorlage - V/2009/390

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt und Planung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stellt fest, dass in Herzogenrath-Mitte kein geeignetes städtisches Grundstück für die Anlage einer Schrebergartenanlage zur Verfügung steht.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

keine

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Antrag vom 29.09.2009 (siehe Anlage) beantragt die SPD-Fraktion, die Verwaltung möge, dem Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger folgend eine Fläche in Herzogenrath-Mitte suchen, die für eine Kleingartenanlage zur Verfügung gestellt werden kann.

 

Zweifellos verfügt die Stadt Herzogenrath über einige Grundstücke, die auch in entsprechender Entfernung zu Herzogenrath-Mitte liegen. So befindet sich am Enger Weg ein Wiesengrundstück, dass im Flächennutzungsplan als Ausgleichsfläche überplant ist, und das auf Grund eines Beschlusses des Ausschusses für Umwelt und Planung in Zukunft als Hochzeitswäldchen genutzt werden wird. Die Flächen Am Fuchsberg werden als Schützenwiese und als Sportplatz genutzt und stehen nach Ansicht der Verwaltung somit für eine andere Verwendung nicht zur Verfügung. Die Wiese im Bereich des alten Freibades wird als Abenteuerspielplatz, für Vereinszwecke und Ferienveranstaltungen für die daheim gebliebenen Kinder genutzt. Der Sportplatz an der Ruifer Str. soll zu gegebener Zeit einer Wohnnutzung zugeführt werden, um dem Haushalt dringend benötigte liquide Mittel zuführen zu können. Eine bisher als Acker genutzte Fläche zwischen Jüderstr. und dem Waldfriedhof wurde im letzten Jahr als Ausgleichsfläche für den ökologischen Ausgleich verschiedener städtebaulicher Maßnahmen in Anspruch genommen. Darüber hinaus verfügt die Stadt Herzogenrath noch über wenige Flächen, die, sofern sie nicht bereits als Ausgleichsflächen in Anspruch genommen wurden, als Tauschflächen für geplante Arrondierungen zwischen Kirche, Stadt und privaten Eigentümern vorgehalten werden, um dringend benötigte Ausgleichsflächen generieren zu können.

 

Als einziges nur teilweise genutztes Grundstück im Innenstadtbereich liegt ein Grundstück hinter den Hausgärten an der Wiesenstraße (siehe Lageplan). Das Grundstück Gemarkung Herzogenrath, Flur 21, Nr. 827 ist 3.951 m² groß. Teilweise ist es seit Jahren an einen Anwohner verpachtet. Dieser Pachtvertrag müsste bei einer entsprechenden Umnutzung gekündigt werden. Es ist auch zu berücksichtigen, das mögliche Schrebergärten einen Abstand von 5 m zur Böschungskante der Wurm einhalten müssen. Die nutzbare Fläche würde sich hierdurch um eine ca. 500 m² große Teilfläche verringern. Zudem handelt es sich bei diesem Grundstück um eine ökologisch wertvolle Feuchtwiese. Ein Eingriff in die natürliche Vegetation müsste an anderer Stelle kompensiert werden. Auf Grund der ökologischen Wertigkeit ist ein Ausgleich nach ersten Ermittlungen der Verwaltung nicht darstellbar, ohne die städtebauliche Entwicklung der Stadt nachhaltig zu stören.

 

Unberücksichtigt dieser ökologischen und entwicklungspolitischen Gründe grenzt diese Fläche unmittelbar an die Hausgärten der Wiesenstraße an. Die Anwohner der Wiesenstraße sind derzeit schon durch die Geräuschentwicklung der benachbarten Tennisanlage belastet. Die Entwicklung einer Schrebergartenanlage in diesem Bereich mit ca. 10 – 15 Gartenparzellen würde durch Anlieferverkehre und die mit einer derartigen Nutzung verbundenen Geräusche zu erheblichen, über die bereits bestehenden Belästigungen hinausgehenden, Lärmpegeln führen. Bei all dem ist zu berücksichtigen, dass in der Wiesenstraße bereits eine Kleingartenanlage existiert, die fußläufig erreichbar ist.

 

Aus den vorgenannten Gründen ist die Verwaltung der Überzeugung, dass auch dieses Grundstück nicht als Schrebergartenanlage geeignet ist und somit in Herzogenrath-Mitte leider kein geeignetes Grundstück verfügbar ist. Die Verwaltung bittet daher dem Beschlussvorschlag zu folgen.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

keine

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

Antrag der SPD-Fraktion vom 29.09.2009

Lageplan Wiesenstraße vom 14.10.2009

Fotos Grundstück Wiesenstraße vom 15.10.2009

 

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Anlagen

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