Sitzungsvorlage - V/2009/409
Grunddaten
- Betreff:
-
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes II/7-2. Änderung "Mühlenstraße" gemäß § 13 BauGB Hier: Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung gem. § 10 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 3 Stadtentwicklung und Umwelt
- Beteiligt:
- Fachbereich 3: b) Planung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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24.11.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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15.12.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag Umwelt- und Planungsausschuss:
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt
- die Ergänzung der textlichen Festsetzungen und der Begründung gemäß den Ergebnis der Untersuchung der bergbaulichen Verhältnisse sowie dem Hinweis zur Bodendenkmalpflege,
- die Abwägung der eingegangenen Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und
- die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes II/7-2.Änderung „Mühlenstraße“ als Satzung gemäß § 10 (1)
zu beschließen
Beschlussvorschlag Rat:
Rat der Stadt beschließt
- die Ergänzung der textlichen Festsetzungen und der Begründung gemäß den Ergebnis der Untersuchung der bergbaulichen Verhältnisse sowie dem Hinweis zur Bodendenkmalpflege,
- die Abwägung der eingegangenen Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und
3. die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes II/7-2.Änderung „Mühlenstraße“ als Satzung gemäß § 10 (1).
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Umwelt- und Planungsausschuss hat mit Drucksachen-Nr. 42/2006 E I in seiner Sitzung am 29.08.2006 beschlossen, die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes II/7-2.Änderung „Mühlenstraße“ einzuleiten und die Öffentlichkeit sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Das Verfahren erfolgt gem. § 13 BauGB.
Die Planunterlagen einschließlich der textlichen Festsetzungen und der Begründung haben in der Zeit vom 04.10.2006 bis einschließlich 06.11.2006 öffentlich ausgelegen.
Im Rahmen der Offenlage sind keine Bürgeranregungen eingegangen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 26.09.2006 über die öffentliche Auslegung informiert.
Insgesamt haben 13 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben. Die eingegangenen Stellungnahmen sind jeweils mit einer Abwägung versehen und Bestandteil dieser Vorlage.
Die Stellungnahmen des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege sowie der Bezirksregierung Arnsberg erfordern ein Ergänzung der textlichen Festsetzungen.
Folgender Hinweis wird aufgenommen:
Beim Auftreten archäologischer Bodenbefunde und Befunde ist gemäß §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NRW die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen (Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199) unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
Das Ingenieurbüro Heitfeld-Scheteling wurde vom Antragsteller beauftragt, die bergbaulich-geotechnischen Verhältnisse zu überprüfen. Die Bestandsaufnahme hat ergeben, dass Einwirkungen auf das Bauvorhaben durch Tagesbrüche und Senkungen/Setzungen auf Grund der Einwirkungsbereiche verschiedener Flötze nicht ausgeschlossen werden können.
Gemäß der Untersuchung muss das geplante Gebäude nun außerhalb des Einwirkungsbereiches von Flötz Rauschenwerk gegründet werden. Unter Berücksichtigung dieser Zusatzmaßnahme bestehen gemäß Gutachten keine weiteren Bedenken gegen die geplante Baumaßnahme. Die textlichen Festsetzungen werden daher durch folgende Kennzeichnung ergänzt:
Sollte das geplante Gebäude im Einwirkungsbereich von Flötz Rauschenwerk errichtet werden, sind gemäß der bergbaulichen Untersuchung besondere Gründungsmaßnahmen in Absprache mit einem Bergbausachverständigen erforderlich.
Bei Auffälligkeiten sind die Bauarbeiten zu unterbrechen und erforderliche Sicherungsmaßnahmen auszuführen
Da durch den Hinweis zur Bodendenkmalpflege und durch die Kennzeichnung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, empfiehlt die Verwaltung unter Berücksichtigung der beiliegenden Abwägung die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes II/7-2.Änderung „Mühlenstraße“ als Satzung zu beschließen.
Der Bebauungsplan ist durch Bekanntmachung der Rechtskraft zuzuführen.
Rechtliche Grundlagen:
BauGB
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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5
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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6
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(wie Dokument)
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614 kB
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7
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(wie Dokument)
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12,9 MB
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