Sitzungsvorlage - V/2009/364
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan II/7 - 4. Änd. "Raiffeisenstraße“ Hier: 1. Beschluss der Aufstellung gem. § 13 a BauGB und 2. Beschluss der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 3 Stadtentwicklung und Umwelt
- Beteiligt:
- Fachbereich 3: b) Planung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umwelt- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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24.11.2009
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Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes II/7 – 4. Änd. „Raiffeisenstraße“. Das Verfahren erfolgt gem. § 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren), es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB.
Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan II/7 – 4. Änd. „Raiffeisenstraße“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die derzeitige Rechtsgrundlage für den Bereich des Plangebietes bildet der Bebauungsplan II/7 der Stadt Herzogenrath vom 18.04.1968. Der Bebauungsplan trifft die Festsetzung Mischgebiet, zwingend II geschossige Bauweise ohne überbaubare Fläche für den Planbereich. Der Planbereich umfasst das 241 qm große Grundstück Gemarkung Kohlscheid, Flur 11, Parzelle 1490 an der Raiffeisenstraße.
Der Eigentümer der Fläche möchte den Bereich einer neuen Nutzung zuführen. Die Fläche soll mit vier Garagen bebaut werden. Die vorhandenen Altglascontainer sowie die Altkleidersammelcontainer werden innerhalb der Fläche umgesetzt und mit einer Hecke abgepflanzt. Abgerundet würde der neugestaltete Platz mit einem zu pflanzenden Baum und einer Ruhebank für den vorhandenen Fußweg. Die Festsetzungen für Garagen und Carports ermöglichen es, den Planbereich einer städtebaulich sinnvollen Nutzung zuzuführen.
Der mit Verfügung vom 12.08.1999 (Aktenzeichen: 35.2.11-08-08.99) genehmigte Flächennutzungsplan der Stadt Herzogenrath stellt den Bereich als gemischte Baufläche dar. Der Landschaftsplan des Kreises Aachen trifft keine Festsetzungen.
Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB durchgeführt. Die Verwaltung ist der Ansicht, dass auf der Basis der vorliegenden Entwurfsplanung der Bebauungsplan II/7 – 4. Änd. „Raiffeisenstraße“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden sollte.
Rechtliche Grundlagen:
Grundlage des Verfahrens ist das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des ErbStRG vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018) sowie die Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 133), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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66,5 kB
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559,7 kB
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