Sitzungsvorlage - V/2007/328

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss beschließt der Stadtrat die als Anlage 1 beigefügte 3. Änderung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung. Die neuen Gebühren­sätze treten am 01.01.2008 in Kraft.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe.

Haushaltsmittel stehen im Verwaltungshaushalt zur Verfügung.

 

2. Deckungsvorschlag:

Im Sonderbudget 4.4 Straßenreinigung ist der gesetzlich geforderte Ausgleich durch eine

Anpassung der Straßenreinigungsgebühren gewährleistet.

 

3. Folgekosten:

 

Jährliche Folgekosten/Folgekosten über die gesamte voraussichtliche Nutzungszeit
von     Jahren:

 

  • Personalkosten:              0,00

 

  • Sach- und Unterhaltungskosten:

 

  • Finanzierungskosten:

 

  • Gesamtkosten:

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Sitzung vom 19.12.2006 hat der Stadtrat auf Empfehlung der örtlichen Rechnungs­prüfung beschlossen, den Dienstleistungsvertrag mit dem bisherigen Vertragspartner frist­gerecht zu kündigen. Die maschinelle Straßenreinigung im Stadtgebiet sollte zum 01.01.2008 neu ausgeschrieben werden. Als Alternative sollten auch interkommunale
Kooperationsmöglichkeiten geprüft werden.

 

Die Verwaltung hat daher zunächst versucht, die Straßenreinigung in Zusammenarbeit mit einer anderen kreisangehörigen Stadt zu organisieren. Bedauerlicherweise stellte sich
hierbei heraus, dass die vorhandenen Kapazitäten dieser Stadt nicht ausreichten, um
zusätzlich die Straßenreinigung in Herzogenrath zu übernehmen. Gleichzeitig war aber auch zu befürchten, dass der durch eine öffentliche Ausschreibung erzielbare Jahrespreis nicht unterboten werden kann, so dass unter Umständen eine Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren erforderlich gewesen wäre.

 

Da eine interkommunale Zusammenarbeit somit nicht die wirtschaftlichste Alternative für die Stadt Herzogenrath dargestellt hätte, wurde die maschinelle Straßenreinigung für die Jahre 2008 und 2009 öffentlich ausgeschrieben.

 

Das günstigste Angebot lag hierbei deutlich unter den bisherigen Kosten für die Straßen­reinigung, was sich erfreulicherweise in sinkenden Gebührensätzen für das Jahr 2008
niederschlägt. Die Einsparungen sind zum einen auf den äußerst harten Wettbewerb in der Entsorgungswirtschaft zurückzuführen. Gleichzeitig war eine Verlegung der Reinigungstage von derzeit montags und freitags auf zukünftig montags, donnerstags und freitags
erforderlich. Auch der Preis für die Entsorgung des Straßenkehrichts konnte durch die
Ausschreibung noch einmal reduziert werden.

 

Beim Winterdienst ergeben sich folgende Änderungen:

 

Da die Kosten für den Winterdienst größtenteils von den geleisteten Einsatzstunden ab­hängen, werden sämtliche Arbeiten für den Winterdienst im Rahmen der Kostenrechnung erfasst. Bei der Ermittlung der voraussichtlichen Einsatzstunden für das Jahr 2008 kann
deshalb auf die Durchschnittswerte der Vorjahre zurückgegriffen werden. Dies ist auch
erforderlich, um witterungs- und jahresbedingte Schwankungen auszugleichen.

 

Allerdings mussten aufgrund des langen und strengen Winters 2005/2006 erneut sehr viele Winterdiensteinsätze gefahren werden. Die Einsatzstunden für Fahrer und Beifahrer beliefen sich in 2006 auf insgesamt 436,50 Stunden. Auch die gestiegenen Betriebskosten mussten in der Gebührenkalkulation für das Jahr 2008 berücksichtigt werden.

 

Auf dieser Grundlage hat die Verwaltung wie in den vergangenen Jahren eine aktuelle
Gebührenbedarfsberechnung erstellt. Die Kalkulation ist dieser Vorlage als Anlage 2 bei­gefügt.

 

 

Auswirkungen für die Gebührenzahler:

 

Das günstige Ausschreibungsergebnis und die geringeren Entsorgungskosten für den
Straßenkehricht führen dazu, dass die Gebühren in den Reinigungsklassen S1 und S2 um 18 Cent auf 1,06 € je Frontmeter und Jahr gesenkt werden können. Aufgrund des strengen Winters 2005/2006 und der gestiegenen Betriebskosten muss allerdings der Gebührensatz für den Winterdienst um 3 Cent angehoben werden. Bei einer angenommenen Frontmeterlänge von 10 Metern ergeben sich für die Grundstückseigentümer in den Reinigungsklassen S1 bzw. S2 Einsparungen von 1,80 Euro/Jahr. Für Anlieger in der Reinigungsklasse S5 erhöht sich die Gebühr bei entsprechende Frontlänge um 30 Cent pro Jahr.

 

Für die Grundstückseigentümer in den Innenstädten kann der Gebührensatz der
Reinigungsklasse S6 von 4,97 € auf 4,83 € je Frontmeter und Jahr gesenkt werden. Bei
einer angenommenen Frontmeterlänge von 10 Metern ergibt sich hier eine jährliche
Entlastung von 1,40 €.

 

Erfreulicherweise bleibt die Stadt Herzogenrath damit auch 2008 deutlich unter den
Gebühren der Nachbarkommunen.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Straßenreinigungsgebühren zum 01.01.2008 wie folgt festzusetzen:

 

Reinigungsklasse

alte

Gebühr

Gebühr ab

01.01.2008

S1              (überörtliche Hauptverkehrsstraßen , wöchentliche

              Reinigung inkl. Winterdienst)

1,24 €

1,06 €

S2              (Haupterschließungs- und innerörtliche Verbindungs-

              straßen, wöchentliche Reinigung inkl. Winterdienst)

1,24 €

1,06 €

S5              (nur Winterwartung auf den Hauptfahrbahnen durch die Stadt)

0,46 €

0,49 €

S6              (tägliche, manuelle Straßenreinigung)

4,97 €

4,83 €

 

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 7 i.V.m. § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f Gemeindeordnung NRW, §§ 4 und 6 Kommunal­abgabengesetz (KAG NRW), Straßenreinigungsgesetz NRW

 

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme RPA:

Die örtliche Rechnungsprüfung hat die vorliegende Gebührenberechnung zur Straßenreinigung geprüft. Aufgrund der Ergebnisse einer zuvor erfolgten öffentlichen Ausschreibung konnten die Kosten für die Straßenreinigung in den Klassen 1, 2 und 6 gesenkt werden. Die Erhöhung in der Reinigungsklasse S 5, Winterwartung, wurde einer genauen Überprüfung unterzogen. Hier wurden insbesondere die kalkulatorischen Kosten geprüft.

Gegen die vorliegende Berechnungsgrundlage zur Neufestsetzung der Straßen­reinigungsgebühr zum 1.1.2008 bestehen seitens der örtliche Rechnungsprüfung keine Bedenken.

 

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Anlagen

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