Sitzungsvorlage - V/2009/422

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Herzogenrath setzt die Abfallgebühren in Höhe der Gebührenbedarfsberechnung 2010 fest. Die 2. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallgebühren in der Stadt Herzogenrath vom 26.09.2006 wird wie in der Anlage beigefügt beschlossen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe 

Haushaltsmittel stehen im Ergebnisplan zur Verfügung


2. Deckungsvorschlag:

 

Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten, die durch die Inanspruchnahme der Abfallentsorgungsleistungen der Stadt Herzogenrath gemäß der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath sowie durch die Benutzung der Kommunalen Abfallentsorgungseinrichtung des Kommunalunternehmens RegioEntsorgung AöR, in der Stadt Herzogenrath nach den Regelungen der Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet der RegioEntsorgung in den jeweils gültigen Fassungen entstehen, nicht übersteigen und decken (§ 6 Abs. 1 Satz 3 KAG NRW).

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Herzogenrath hat zuletzt mit Beschluss vom 16.12.2008 die Abfallgebühren ab dem 01.01.2009 bis auf weiteres wie folgt festgesetzt:

 

1.100 l Restabfallcontainer

3.090,36 €/a.

240 l Restabfallbehälter

673,92 €/a.

120 l Restabfallbehälter

336,96 €/a.

60 l Restabfallbehälter

168,48 €/a.

120 l Bioabfallbehälter

30,00 €/a.

Restabfallsäcke

5,00 €/Stück

Grünabfallsäcke (Laubsäcke)

2,60 €/Stück

 

 

1.)              Gebührennachkalkulation 2008 / Sonderrücklage der Stadt Herzogenrath:

 

Die Gebührennachkalkulation für das Jahr 2008 konnte in diesem Jahr wegen Schwierigkeiten mit der Buchhaltungssoftware im Zusammenhang mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements zum 01.01.2008 bei der Stadt Herzogenrath zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung nicht abschließend fertiggestellt werden.

 

Dennoch ist bereits jetzt festzustellen, dass für das Jahr 2008 mit einem Gebührenüberschuss von ca. 150.000,-- € gerechnet werden kann.

 

Der Bestand der Sonderrücklage beläuft sich damit zum 01.01.2010 voraussichtlich auf insgesamt ca. 164.777,50 € (vorbehaltlich des Jahresergebnisses 2008 und 2009).

 

Nach § 6 Abs. 2 Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, zur Stabilisierung der Restabfallgebühren in 2010 einen Rücklagebetrag in Höhe von 110.000,-- € (ca. 2/3 der Rücklagemittel) bei der Kalkulation einzusetzen und auf diesem Wege an die Gebührenzahler zu erstatten.

 

Die übrigen Rücklagemittel wurden nicht in die Gebührenkalkulation eingestellt. Sie sollen u.a. dazu dienen etwaige Unwägbarkeiten, die im Zuge dieser Kalkulation nicht bekannt sind, im Jahr 2011 kostenmäßig abzufangen, damit auch in der folgenden Kalkulationsperiode die Abfallgebühren mindestens stabil gehalten werden können.

 

Außerdem erwartet die Verwaltung von dem mit der Einsammlung und Verwertung der Altpapierfraktion in Herzogenrath beauftragten privaten Entsorgungsunternehmer in 2010 eine einmalige Zahlung in Höhe von 14.925,03 €. Dieser Zahlbetrag resultiert aus dem Erlös für die Verwertung des im Jahr 2008 im Stadtgebiet Herzogenrath eingesammelten Altpapiers.

 

Dieser Betrag wird nach Eingang im Jahr 2010 ebenfalls der Rücklage zugeführt werden können.

 

 

2.)              Nachkalkulation der RegioEntsorgung AöR für das Jahr 2007 und 2008:

 

Die Finanzierung des Kommunalunternehmens erfolgt über eine Zuweisung des Zweckverbands RegioEntsorgung, die die betrieblichen Aufwendungen der RegioEntsorgung AöR abdeckt. Dabei erfolgt eine genaue Zuordnung der einzelnen Leistungen in den jeweiligen verbandsangehörigen Städten und Gemeinden.

 

Die nach Abschluss des Kalenderjahres zu erstellende Nachkalkulation für das Vorjahr stellt die IST-Kosten für die erbrachten Leistungen der RegioEntsorgung AöR in den jeweiligen Städten und Gemeinden dar. In den einzelnen Kommunen festgestellte Kostenüber-/unterdeckungen werden gemäß den Vorschriften des KAG NRW in die Zuweisungsberechnungen der drei Folgejahre einbezogen.

 

Die Sammlung und der Transport der Abfälle in Herzogenrath wurde im Jahr 2007 ohne größere Probleme durchgeführt. Demzufolge stellt sich das Jahresergebnis des Kommunalunternehmens positiv dar. Auch im Jahr 2008 ist das operative Geschäft problemlos abgelaufen.

 

Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung stand der Verwaltung allerdings nur der Entwurf der Nachkalkulation der RegioEntsorgung AöR für das Jahr 2007 zur Verfügung. In dem Entwurf wird für die Stadt Herzogenrath ein Überschuss in Höhe von 42.000,-- € ausgewiesen.

 

Nach Mitteilung der RegioEntsorgung wird mindestens dieser Überschuss in die Umlageberechnung für das Jahr 2010 einfließen, so dass der Betrag gleichfalls in der Gebührenkalkulation für das Jahr 2010 als Einnahme berücksichtigt werden konnte.

 

 

3.)              Kurze Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung 2010:

 

Auf der Grundlage der dem Zweckverband RegioEntsorgung übertragenen Aufgaben und Zuständigkeiten hat der Zweckverband die voraussichtlich im Jahr 2010 anfallenden Kosten für die Sammlung und den Transport des Restabfalls, Bioabfalls und Sperrmülls sowie für die Verwaltung der Abfuhrlogistik in Herzogenrath kalkuliert und der Stadtverwaltung die Ergebnisse im Rahmen eines vorläufigen Wirtschaftsplanes 2010 mitgeteilt. Der Wirtschaftsplan 2010 der RegioEntsorgung AöR wird voraussichtlich am 07.12.2009 von der Verbandsversammlung / dem Verwaltungsrat der RegioEntsorgung beschlossen.

 

Gleichfalls hat der Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) seine im Jahr 2010 voraussichtlich geltenden Entsorgungsgebühren (Beratung und Beschlussfassung am 11.12.2009) der Stadtverwaltung zur Verfügung gestellt.

 

Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung 2010 im Einzelnen:

 

>              Bei der Berechnung wurde für die 120 l Biotonne erstmals seit drei Jahren eine Anpassung der nicht kostendeckenden Sondergebühr von bisher 30,00 €/a. auf 45,00 €/a. vorgenommen. Die vorgeschlagene neue Gebühr entspricht damit in etwa 50 % einer kostendeckenden Gebühr (kostendeckende Gebühr = 90,73 €/120 l Biotonne). Im Vergleich zu den Nachbarkommunen Alsdorf (60,00 €/a.) und Würselen (ca. 96,48 € für 4-Personen-Haushalt) liegen die Biotonnengebühren immer noch deutlich unter denen der Nachbarstädte. Nur die Stadt Baesweiler erhebt eine geringere (nicht kostendeckende) Biotonnengebühr (37,68 €/a.).

 

              Die Erhöhung der nicht kostendeckenden Biotonnengebühr ist aus Sicht der Verwaltung erforderlich, um

 

a)      eine weitere Verlagerung der Stoffströme auf die zusätzlich angebotenen (gebührenfreien) Entsorgungsmöglichkeiten für Grünschnittabfälle zu erreichen. Hierzu zählen die von April bis November stattfindenden Containersammlungen für Grünschnitt (Bringsystem) und die sechsmal jährlich durchgeführten Grünschnittsammlungen (Holsystem). Darüber hinaus stehen im Herbst eine große Anzahl von Laubkisten der Stadt zur kostenlosen Entsorgung des Herbtslaubes zur Verfügung. Auch auf dem Bauhof der Stadt Herzogenrath steht ganzjährig ein Grünschnittsammelcontainer zur Verfügung, der im Einzelfall von den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos genutzt werden kann. Darüber hinaus bietet die Eigenkompostierung eine weitere ökologisch sinnvolle Entsorgungsalternative.

 

Denn grundsätzlich ist eine Stagnation der erfassten Abfallmengen im Bereich der Bioabfallsammlung über die grüne Biotonne festzustellen, was zu jährlichen Mehrkosten bei der Entsorgung des Grünschnitts von bis zu 67 % pro Tonne führt. Vor dem Hintergrund des hier offensichtlich vorhandenen ungenutzten Kosteneinsparungspotentials ist es aus Sicht der Verwaltung zweckmäßig weitere finanzielle Anreize zu schaffen, um eine umfangreichere Nutzung der Grünschnittsammlungen zu unterstützen und die Eigenkompostierung zu fördern.

 

b)      einen weiteren Schritt hin zu einem verursachergerechteren Abfallgebührensystem zu machen. Die bisher erhobene Biotonnengebühr hatte gerade mal einen Kostendeckungsgrad von ca. 30 %. Die vorgeschlagene Erhöhung der Biotonnengebühr führt zu einem Deckungsgrad von ca. 50 %. Das heißt, dass auch weiterhin eine nicht unerheblicher Kostenanteil der Bioabfallsammlung auf die Nutzer der Restabfalltonnen umgelegt wird. Dennoch sollten die Nutzer der Biotonnen dahingehend sensibilisiert werden, dass die Bioabfallentsorgung hohe Kosten verursacht und alternativ angebotene kostenlose Entsorgungsmöglichkeiten in Betracht zu ziehen. Die Erhöhung der Biotonnengebühr führt zu einer jährlichen tragbaren Mehrbelastung der Nutzer von 15,00 € (= 1,25 €/Monat). Durch die höhere Gebühr wird die Restabfallgebühr um Kosten in Höhe von ca. 187.000,-- € entlastet. Dies ermöglicht eine geringfügige Senkung der Restabfallbehältergebühren trotz Erhöhung der Verbrennungsentgelte des ZEW.

 

>              Entsprechend den Entwicklungen im Jahr 2009 wurden die Bioabfall- und Grünschnittmengen in der Gebührenkalkulation 2010 angepasst. Durch die Erhöhung der Biotonnengebühr geht die Verwaltung davon aus, dass sich die separat erfassten Grünschnittmengen weiter erhöhen werden.

 

>              Bezogen auf die voraussichtlich im Jahr 2010 einzusammelnden Hausmüll- und Sperrmüllmengen in Herzogenrath ergeben sich für die Stadt Herzogenrath bei den Verbrennungsgebühren eine deutliche Mehrbelastungen von 7,89 % pro Tonne angelieferten Hausmüll/Sperrmüll (2008: ca. 278,89 €/t., 2009: ca. 278,73 €/t., 2010: ca. 300,73 €/t.).

 

>              Die Abfallmengen der Fraktionen Hausmüll und Sperrmüll haben sich im Vergleich zum Vorjahr nur marginal verändert. Die von der RegioEntsorgung AöR eingesammelten Hausmüll- und Sperrmüllmengen entsprechen im Wesentlichen den Sammelmengen in der Vergangenheit. Sowohl die Hausmüllmengen als auch die Sperrmüllmengen sind jährlichen Schwankungen unterworfen. Es ist beim Hausmüll eine Stagnation der eingesammelten Mengen festzustellen, wobei der Sperrmüll eine regelmäßig nach oben oder unten zeigende Kurze darstellt. Die Verwaltung geht deshalb im Jahr 2010 in beiden Bereichen von nur sehr geringfügigen Abweichungen zum Vorjahr aus und hat die Abfallmengen entsprechend den Entwicklungen im Jahr 2009 korrigiert.

 

>              Die Anzahl der Bewegungen beim Behältertausch stagniert. Die Tauschaktionen haben sich stabilisiert, weil die meisten Privathaushalte ihr Restabfallvolumen bereits auf das absolut Notwendige reduziert haben.

 

              Bei der Prognose des (Restabfall-)Gefäßvolumens wird auch in diesem Jahr wieder ein leichter Anstieg angenommen. Vor diesem Hintergrund wird das in der Kalkulation des Jahres 2010 zugrunde zu legende Gefäßvolumen, auf welches die notwendigen Gebühreneinnahmen (nach Abzug der erwarteten Gebühreneinnahmen für die Biotonne) verteilt werden, im Vergleich zum Vorjahr maßvoll um 0,47 % erhöht.

 

>              Die von der RegioEntsorgung für 2010 kalkulierten Kosten für das Einsammeln und Transportieren der im Gemeindegebiet gesammelten und überlassenen Abfälle haben sich gegenüber den prognostizierten Kosten für 2009 um 6,32 % erhöht.

 

              Als Gründe für die Kostensteigerungen im vorläufigen Wirtschaftsplan 2010 der           RegioEntsorgung sind anzuführen weitere Anpassungen der Logistik und des Personals an den tatsächlichen Gegebenheiten. Auch Kostensteigerungen durch unbeeinflussbare äußere Einflüsse im Jahr 2009 (Tariferhöhungen und Stufenanpassungen im öffentlichen Dienst, Energiekosten, Benzin-Preis-Schwankungen usw.) waren unvermeidlich.

 

              Durch effiziente und wirtschaftliche Betriebsführung ist es der RegioEntsorgung jedoch möglich nur einen moderaten Anstieg der Sammlungs-, Transport- und Verwaltungskosten von lediglich 3,61 % auszuweisen (41.900,-- €). Unter Berücksichtigung des Kostenüberschusses aus dem Jahr 2007 in Höhe von 42.000,-- € konnte der Kostenanstieg in 2010 neutralisiert werden.

 

Weitere Erläuterungen zu der vorliegenden Gebührenkalkulation für das Jahr 2010 sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.

 

Im Vergleich zum Jahr 2009 sind die kalkulierten Sammlungs- und Transportkosten (einschl. Verwaltungskosten) für 2010 nur wenig gestiegen. Die Verbrennungsgebühren des ZEW steigen jedoch deutlich (Hausmüll-/Sperrmüll um 14,6 %). Als Gründe für die Kostensteigerungen in diesem Bereich gibt der ZEW eine sinkende Anlagenauslastung aufgrund zurückgehender Abfallmengen an.

 

Die erstellte Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2010 kommt deshalb insgesamt zu einem Anstieg der Gesamtausgaben um 3,36 % gegenüber der Vorjahreskalkulation (ca. 143.300,-- €).

 

Durch die Rückzahlung der Gebührenüberschüsse aus den Vorjahren, der Kostenüberdeckung des Wirtschaftsplans 2007 der RegioEntsorgung AöR und der Erhöhung der Biotonnengebühr konnten die notwendigen Gebühreneinnahmen (für Restabfallbehälter), trotz deutlicher Erhöhung der Verbrennungsgebühren, schließlich um 1,77 % gesenkt werden (ohne Einsatz der vorstehend genannten finanziellen Mittel und Erhöhung der Biotonnengebühr wäre ein Anstieg der Restabfallbehältergebühren um ca. 7,18 % erforderlich).

 

Unter Berücksichtigung aller bekannten Sachverhalte und sorgfältig aufgestellter Prognosen ist bei einer Absenkung der Benutzungsgebühren für die Restabfallbehälter um durchschnittlich 2,21 % und eine Erhöhung der Gebühren für die 120 l Biotonne von bisher 30,00 €/a. auf 45,00 €/a. eine Vollkostendeckung im Abfallgebührenhaushalt des Jahres 2010 zu erwarten.

 

Die Abfallgebühren für das Jahr 2010 wären wie folgt festzusetzen:

 

1.100 l Restabfallcontainer

3.020,64 €/a.

240 l Restabfallbehälter

659,04 €/a.

120 l Restabfallbehälter

329,52 €/a.

60 l Restabfallbehälter

164,76 €/a.

120 l Bioabfallbehälter

45,00 €/a.

Restabfallsäcke

5,20 €/Stück

Grünabfallsäcke (Laubsäcke)

2,60 €/Stück

 

Die Anhebung der Verbrennungsentgelte für Hausmüll macht eine Anpassung der Gebühren für einen amtlichen Restabfallsack auf 5,20 €/Stück (2009: 5,00 €/Stück) notwendig.

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG NRW), Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG), Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW (GkG NRW), Zweckverbandssatzung des Entsorgungszweckverbands RegioEntsorgung, Satzung des Kommunalunternehmens RegioEntsorgung, Anstalt des öffentlichen Rechts, über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet der RegioEntsorgung, Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath in den jeweils gültigen Fassungen.

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme ÖRP:

Die Abfallgebührenberechnung 2010 wurde der Örtlichen Rechnungsprüfung kurzfristig mit den Kalkulationsunterlagen zur Prüfung vorgelegt.

 

Aufgrund der noch nicht festgesetzten Entsorgungskosten der ZEW und des noch nicht beschlossenen Wirtschaftsplans des Zweckverbandes RegioEntsorgung (ZRE) konnte die Kalkulation der Stadt Herzogenrath nur anhand der zur Verfügung gestellten Schätzkosten für die Entsorgung und für die Abfuhrkosten erstellt werden. Anhand dieser Daten wurden somit die veranschlagten Kosten und Erlöse geprüft.

 

Um den Gebührenausgleich gemäß § 6 KAG NRW zu erreichen, wurden Rücklagemittel aus Vorjahren in Höhe von 110.000 € und 42.000 € (Überdeckung ZRE) eingesetzt, wobei die Höhe der Rücklagenmittel noch nicht abschließend feststeht.

 

Trotz dieser Unwägbarkeiten konnten die vorgelegten Werte nachvollziehbar dargelegt werden und entsprechen den zum jetzigen Zeitpunkt vorliegenden Sachstand.

 

Seitens der örtlichen Rechnungsprüfung bestehen keine Bedenken gegen die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung.

 

 

Anlage/n:

1.              Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung 2010 im Einzelnen

2.               Gebührenbedarfsberechnung 2010

3.               2. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath vom 26.09.2006

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Anlagen

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