Sitzungsvorlage - V/2009/431
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 5 Personal und Organisation
- Beteiligt:
- Fachbereich 5.1 Organisation
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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01.12.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gem. § 57 Abs. 3 GO NRW führt der Bürgermeister den Vorsitz im Haupt- und Finanzausschuss.
Der Haupt – und Finanzausschuss wählt aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden.
In der konstituierenden Sitzung des Stadtrates am 27.10.2009 wurden die Ausschussvorsitze sowie deren Stellvertreter auf der Grundlage einer Einigung zwischen
den beteiligten Fraktionen gem. § 58 Abs. 5 GO NRW verteilt.
Wie zu Drucksachen-Nr. V/2009/278-E 1 ausgeführt, findet das Einigungsverfahren keine Anwendung auf die Wahl des Stellvertreters/der Stellvertreterin des Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses.
Für die Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses gilt das Mehrheitswahlverfahren gem. § 50 Abs. 2 GO NRW.
Hiernach wird die Wahl, wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen.
Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen.
Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt.
Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Rechtliche Grundlagen:
§ 57 Abs. 3 i. V. m. § 50 Abs. 2 GO NRW
