Sitzungsvorlage - V/2009/372

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er spricht sich dafür aus, dass der Grünstreifen neben dem vorhandenen öffentlichen Spielplatz dem Spielplatzgrundstück zugeschlagen wird. Die weitere Planung und evtl. Möblierung dieses Grünstreifens mit Spielgeräten bleibt der Überplanung der Spielplätze im Jahre 2010 vorbehalten.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

Zur Zeit keine.

Die Nachbarn des Spielplatzgeländes haben ihre Grundstücke bereits in Richtung Spielplatz eingefriedet. Die fehlenden Zaunanlage müsste errichtet werden. Hierfür entstehen voraussichtlich Kosten in Höhe von   ca. 7.000,-- €uro bzw. 11.400,-- €uro bei einer Zaunhöhe von 2 Metern.

Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe. Haushaltsmittel stehen im Finanzplan  zur Verfügung.


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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Bebauungsplan I/37 A „Raderfeld“ setzt für den gesamten Bereich der Grünfläche „öffentliche Grünfläche mit der Zweckbindung Spielplatz“ fest. Planungsrechtlich spricht nichts gegen eine Vergrößerung des Spielplatzes durch das Einbeziehen der benachbarten Grünfläche. Diese Grundstück befindet sich im städtischen Eigentum, ein Teil der Parzelle wurde jedoch kürzlich an einen privaten Bauherrn zur Errichtung eines Einfamilienhauses verkauft.

 

Nach der von der Verwaltung angewandten Spielflächenbedarfsplanung ergibt sich für dieses  Wohngebiet auf der Grundlage der aktuell im Umfeld wohnenden Kinder ein Gesamtflächenbedarf von 1.485 m², vorhanden sind 1.228 m² , was einen Fehlbedarf von 257 m² ergibt. Dieser Bedarf würde durch die im Rahmen des zweiten Bauabschnittes noch zu erwartenden Zuzüge von Kindern noch größer werden.

Deshalb spricht sich die Verwaltung dafür aus, den Spielplatz Raderfeld  um die 857 m² große Grundstücksfläche des verbliebenen Grünstreifens zu erweitern.

 

Die Frage, wie diese Fläche dann künftig genutzt werden kann, soll im Rahmen einer Planungswerkstatt mit den im Wohngebiet wohnenden Kindern und den Anwohnern erörtert werden. Sollten sich diesbezüglich Wünsche nach Anschaffung von Spielgeräten, etwa einer von der antragstellenden Fraktion vorgeschlagene „Seilbahn“, ergeben, so müssten diese in die Gesamtplanung für das Jahr 2010 einfließen.

 

Bereits heute stellt die Verwaltung fest, dass der Spielplatz Raderfeld insgesamt noch ziemlich neu und reichhaltig mit Spielgeräten ausgestattet ist, was im Rahmen einer Prioritätensetzung bezüglich der Verwendung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu berücksichtigen ist.

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII beauftragt das Jugendamt, zum Erhalt und zur Schaffung positiver Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie zu einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt beizutragen. Gemäß § 11 SGB VIII sind jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen.

 

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

 

 

 

Anlage:

Antrag SPD-Fraktion

 

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Anlagen

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