Sitzungsvorlage - V/2009/395

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss wählt als Vorsitzende/n die/Stadtverordnete/den Stadtverordneten .........................................

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Grundlagen:

 

Gemäß § 4 Abs. 5 des Ausführungsgesetzes des Landes NRW zum KJHG (AGKJHG ) und § 4 Abs. 4 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Herzogenrath wird die/der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern gewählt, die der Vertretungskörperschaft angehören.

 

Gemäß § 50 Abs. 2 GO.NRW erfolgt die Wahl, sofern niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Loading...