Sitzungsvorlage - V/2009/397

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss wählt Frau / Herrn______________________________

 

zum zeichnungsberechtigten Ausschussmitglied

 

und Frau / Herrn______________________________

 

zum stellvertretenden zeichnungsberechtigten Ausschussmitglied.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe / freiwillige Aufgabe

Haushaltsmittel stehen  - nicht - zur Verfügung


im Ergebnisplan / Finanzplan

 

 

2. Deckungsvorschlag:

 

 

 

3. Folgeerträge / Folgekosten:

 

Jährliche Folgeerträge:

 

Jährliche Folgekosten/Folgekosten über die gesamte voraussichtliche Nutzungszeit
von X Jahren:

 

  • Personalaufwendungen:              0,00

 

  • Sach- und Unterhaltungsaufwendungen:

 

  • Finanzierungskosten:

 

  • Gesamtkosten:

 

 

 

4. Korruptionsbekämpfungsgesetz:

 

Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:

(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)

 

erfolgt:                            ja

 

                            nein (unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)

 

 

Mitteilung gemäß § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz muss erfolgen:

(bei Vergabe von Aufträgen oder Vermögensveräußerungen über 200.000 €)

 

                            ja

 

                            nein

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Nach § 24 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Herzogenrath ist die Niederschrift vom Bürgermeister und der Schriftführerin/dem Schriftführer und einem zeichnungsberechtigten Ratsmitglied  zu unterzeichnen. Diese Regelung findet gem. § 26 der Geschäftsordnung auf das Verfahren in den Ausschüssen entsprechend Anwendung. Somit wird die Niederschrift von der/dem Ausschussvorsitzenden, der Schriftführerin/dem Schriftführer und dem zeichnungsberechtigten Ausschussmitglied unterzeichnet.

 

Nach § 50 Abs. 2 GO NRW wird die Wahl, wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

§ 50 Abs, 2 GO NRW sowie §§ 24 und 26 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Herzogenrath.

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