Sitzungsvorlage - V/2009/400
Grunddaten
- Betreff:
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Frühe Hilfen für Eltern und Kinder/ Netzwerk Frühe Förderung / Netzwerk für Familien (NEFF) hier: 13 Monate Baby-Begrüßung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2.1 Jugend
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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03.12.2009
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Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Im Haushalt des Bereiches Jugend sind Mittel für Frühe Hilfen für Eltern und Kinder/
Netzwerk Frühe Förderung/ Netzwerk für Familien ( NEFF ) eingestellt, ein Teil des Sachbedarfs soll auch weiterhin durch Firmensponsoring gedeckt werden.
Die personellen Voraussetzungen im Bereich Jugend für die Durchführung des Gesamtkonzepts wurden sowohl im Bereich des Allgemeinen Sozialen Dienst als auch für das Management Frühe Hilfen geschaffen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 13.12.2007 dem Gesamtkonzept des Bereiches Jugend zu Frühe Hilfen für Eltern und Kinder/ Netzwerk Frühe Förderung/ Netzwerk für Familien ( NEFF ) zugestimmt.
Ein Modul in dem Gesamtkonzept ist das sogenannte “Baby-Begrüßungspaket“, seit dem 1.10.2008 werden die Babybegrüßungspakete durch die MitarbeiterInnen des Allgemeinen Dienst in ihrem jeweiligen Stadtteilbezirk überreicht. Die Hausbesuche werden durch ein Anschreiben des Bürgermeisters schriftlich angekündigt. Es ist ein niedrigschwelliges, präventives Angebot des Bereiches Jugend, welches für den Bürger der Stadt Herzogenrath freiwillig ist.
In der Zeit vom 1.10.2008 bis zum 31.10.2009 haben die MitarbeiterInnen des Allgemeinen Sozialen Dienst 309 Hausbesuche angekündigt. Die Hausbesuche werden spätestens 6 Wochen nach der Geburt des Babys durchgeführt.
In 14 Fällen konnten die Babybegrüßungspakete nicht überreicht werden (Gründe: Umzug bzw. die Bürger konnten nicht erreicht werden). Sieben der besuchten Familien waren dem Allgemeinen Sozialen Dienst bereits bekannt, da in diesen Familien bereits eine Hilfe zur Erziehung gewährt wurde. In acht Fällen wurde eine weitergehende Unterstützung gewünscht, in sechs Fällen wurden weitere Beratungsgespräche vereinbart, in einem Fall wurde an das Gesundheitswesen vermittelt und in einem weiteren Fall wurden zusätzliche Information bezüglich bestehender Betreuungsangebote für Kinder übermittelt.
In 57 der besuchten Familien hatten die Familien einen Migrationshintergrund, wobei nur bei einem Hausbesuch offensichtliche Sprachprobleme vorhanden waren.
Die bisherigen Erfahrungen der MitarbeiterInnen des Allgemeinen Sozialen Dienst sind durchaus positiv, in den meisten Fällen reagierten die besuchten Familien interessiert und traten dem neuen Angebot des Jugendamtes offen gegenüber. Situationen, in denen ein sofortiges Handeln des Jugendamtes erforderlich wurde, weil eine Kindeswohlgefährdung erkannt wurde, traten bisher nicht auf.
Ergänzend zu den guten Erfahrungen bei der Überreichung des Babybegrüßungspaketes, muss allerdings erwähnt werden, dass die lfd. Pflege, d.h. regelmäßige Aktualisierung des Elternbegleitbuches, Sponsorensuche, um das Babybegrüßungspaket mit Sachgeschenken
( Kinderfinder, Steckdosenschutz, Spielzeug ) auszustatten u. ä., die intensive Arbeit des Managements erfordert.
Rechtliche Grundlagen:
Gemäß § 1 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz- hat jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvördest ihnen obliegende Pflicht. Über die Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. Jugendhilfe soll zur Verwirklichung dieser Rechte junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteilungen zu vermeiden oder abzubauen sowie Eltern und anderen Erziehungsberechtigten bei der Erziehung beraten und unterstützen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen und dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder – und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
