Sitzungsvorlage - V/2009/436
Grunddaten
- Betreff:
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Übernahme des Trägeranteils für den Umbau der Kindertageseinrichtung in Herzogenrath, Afdener Str. 19 hier: Antrag der Elterninitiative K.I.D.S. e.V. vom 30.10.2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2.1 Jugend
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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03.12.2009
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Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Eigenanteil der Elterninitiative K.I.D.S. e. V. zu den Kosten der Umbaumaßnahme der Kindertageseinrichtung in Herzogenrath, Afdener Str. 19, zur Sicherstellung der Betreuung von Kindern unter drei Jahren bis zur Höhe von 6.600,-- €uro aus städtischen Haushaltsmitteln zu übernehmen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Elterninitiative K.I.D.S. e.V. ist seit Jahren Trägerin der Kindertageseinrichtung in Herzogenrath, Afdener Str. 19. Bereits vor Inkrafttreten des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) am 01.08.2008 ist die Einrichtung mit zwei Tagesstättengruppen geführt worden, d. h. es hat stets eine durchgehende Betreuung bis in die Nachmittagsstunden stattgefunden.
Um in beiden Gruppen Kinder unter drei Jahren betreuen zu können, ist eine Anpassung des Raumprogramms erforderlich geworden. Die hierzu erforderlichen Umbauarbeiten sind fast abgeschlossen.
Zur Finanzierung der Maßnahme sind Umbaukosten in Höhe von 51.447,45 €uro und Kosten für die notwendige Ergänzung der Einrichtung in Höhe von 14.673,-- €uro, somit insgesamt 66.120,45 €uro entstanden. Hierzu sind nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren - Runderlass des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration vom 09.05.2008 – Zuschussmittel in Höhe von 90 % = 59.508,41 €uro bewilligt worden, so dass noch ein ungedeckter Betrag in Höhe von 6.612,04 €uro verbleibt.
Die Elterninitiative hat die Räumlichkeiten angemietet. Sie hat glaubhaft dargestellt, dass sie nicht in der Lage gewesen ist, aus den Zuschussmitteln des laufenden Betriebes Rücklagen zu bilden, so dass ihr keine Eigenmittel zur Finanzierung des Eigenanteils zu Verfügung stehen.
Einem Träger, der Eigentümer einer Kindertageseinrichtung ist, stehen grundsätzlich Rücklagemittel aus der ehemaligen Investitionsrücklage nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK NRW) zur Verfügung, die zur Finanzierung des Eigenanteils eingesetzt werden können. Außerdem erhält er durch den Um- oder Anbau eines Gebäudes einen Wertzuwachs in seinem Vermögen. Diese Vorteile sind bei einem Träger, der die Kinderbetreuung in angemieteten Räumlichkeiten durchführt, nicht gegeben, insbesondere nicht bei einer Elterninitiative.
Daher hält die Verwaltung es für angemessen, den Eigenanteil aus städtischen Haushaltsmitteln zu finanzieren und der Elterninitiative K.I.D.S. e.V. bis zur Höhe von 6.600,-- €uro einen einmaligen Zuschuss zu gewähren. Dies soll auch in Hinsicht der Gleichbehandlung geschehen, da der Elterninitiative Rappelkiste e. V. im letzten Jahr ebenfalls entsprechende Zuschüsse gewährt worden sind.
Rechtliche Grundlagen:
Gem. § 24 KiBiz gewährt das Land dem Jugendamt nach Maßgabe des Haushaltsgesetzes Zuwendungen zu den Investitionskosten der Kindertageseinrichtungen.
Nach dem RdErl. des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration vom 09. Mai 2008 gewährt das Land im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ des Bundes und des Ausbauprogramms U 3 des Landes NRW Zuwendungen für Investitionen zum Auf- und Ausbau von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Im Rahmen von festgelegten Höchstbeträgen beträgt der Fördersatz 90 % der nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit anerkannten Ausgaben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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