Sitzungsvorlage - V/2009/032-E2

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat hebt den Beschluss zur Festlegung von Maßnahmen zur Anmeldung für Mittel aus dem Konjunkturpaket II vom 24.03.2009 auf.

 

  1. Der Stadtrat beschließt die in den Anlagen 1 (Bildung) und 2 (Infrastruktur) aufgeführten aktualisierten Maßnahmenlisten hinsichtlich Bildungs- und Infrastrukturinvestitionen in der angegebenen Priorität.

 

  1. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, weiterhin eine reibungslose und schnelle Umsetzung des Herzogenrather Maßnahmenpaketes – bei gesicherter Förderbarkeit der Einzelmaßnahmen – sicherzustellen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden in voller Höhe aus Mitteln des Zukunftsinvestitionsgesetzes finanziert und sind daher zunächst ergebnisneutral.

Insbesondere durch die energetischen Maßnahmen werden für die Folgejahre die Energiekosten reduziert, was zu einer Entlastung der Ergebnisrechnung führen wird.

Ferner findet aufgrund des Vorziehens von Investitionen eine Entlastung der Finanzpläne der kommenden Jahre statt.

Ab dem Haushaltsjahr 2012 verschlechtert sich für einen Zeitraum von 10 Jahren das Ergebnis des Finanzplans, da der durch das Land NRW vorfinanzierte Eigenanteil wieder einbehalten wird.

 

Zur reibungslosen und schnellen Umsetzung des Herzogenrather Maßnahmen-paketes wurde im Bereich des Fachbereiches 4 – Bau und Betrieb –  ein qualifizierter Mitarbeiter mit Vollzeitstelle zeitlich befristet eingestellt.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Nach umfassender Information des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2009 sowie in der Sitzung des Rates am 10.02.2009 und Vorberatungen des „Runden Tisches Finanzen“ am 12.03. und 18.03.2009 hat der Rat der Stadt Herzogenrath bereits in seiner Sitzung am 24.03.2009 ein erstes Herzogenrather Maßnahmenpaket für das Konjunkturpaket II beschlossen.

Auf die ausführlichen Ausführungen der Verwaltung in den o.a. Vorlagen wird hiermit nochmals verweisen.

 

Mit Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 08.04.2009 wurden der Stadt Herzogenrath auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung zusätzlicher Investitionen in Nordrhein-Westfalen (Investitionsförderungsgesetz NRW) insgesamt Mittel in Höhe von 4.679.919 Euro bereitgestellt. Hiervon entfallen auf den Investitionsschwerpunkt Bildung 2.504.791 Euro und auf den Investitionsschwerpunkt Infrastruktur 2.175.128 Euro.

 

Zwischenzeitlich wurde durch das Inkrafttreten des Zukunftsinvestitionsgesetzes NRW sowie durch Änderung des Art. 104 b Grundgesetz eine Änderung der Fördervoraussetzung für Einzelmaßnahmen herbeigeführt.

 

Unter Berücksichtigung dieser geänderten Ausgangslage hat die Verwaltung ein aktualisiertes Maßnahmenpaket erarbeitet und schlägt dem Rat eine entsprechende Beschlussfassung vor.

 

Die Änderungen gegenüber dem Ratsbeschluss vom 24.03.2009 sind in den beigefügten Maßnahmen-Listen erläutert.

Bei entsprechender Beschlussfassung sind die beiden Fördertöpfe „Bildung“ und „Infrastruktur“ in voller Höhe ausgeschöpft.

 

Im „Runden Tisch Finanzen“ wurde die seitens der Verwaltung erstellte aktualisierte Maßnahmen- und Prioritätsliste am 26.11.2009 vorberaten.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Zukunftsinvestitionsgesetz NRW

Art. 104 b Grundgesetz

Haushaltssatzung der Stadt Herzogenrath

 

Reduzieren

Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

Anlagen:

Maßnahmenlisten

Reduzieren

Anlagen

Loading...