Dringlichkeitsentscheidung - V/2009/354

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Vorsitzende des Gewerbevereins Merkstein e.V., Herr Hirtz teilt mit e-mail vom 12.10.2009 mit, dass der Adventsmarkt und der dazu beantragte verkaufsoffene Sonntag (29.11.2009) laut Vorstandsbeschluss aufgrund der zu geringen Schaustellerbeteiligung nicht stattfindet.

 

Der Gewerbeverein bittet um die Erlaubnis, einen verkaufsoffenen Sonntag am 20.12.2009 zum Ende der Adventsaktion der Merksteiner Geschäftsleute durchzuführen. Aus rechtlicher Sicht bestehen gegen die Änderung keine Bedenken, da gem. § 6 Abs. 4 LÖG NRW ein Adventssonntag freigegeben werden kann.

 

Des Weiteren bittet Herr Hirtz, einen vierten verkaufsoffenen Sonntag am 08.11.2009 -ohne Motto- festzusetzen. Auch hier bestehen aus rechtlicher Sicht keine Bedenken, da gem. § 6 Abs. 1 LÖG NRW 4 verkaufsoffene Sonn- oder Feiertage freigegeben werden dürfen.

 

Da die Sitzung des nächsten Haupt- und Finanzausschusses für den 01.12.2009 bzw. die nächste Sitzung des Stadtrates für den 17.12.2009 terminiert sind, und der Gewerbeverein Merkstein Planungssicherheit haben möchte, ist es daher erforderlich, die beigefügte 2. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung gem. § 60 Abs. 1 GO NRW  im Wege der Dringlichkeit zu beschließen.

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 6 Abs. 4 Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW)

§ 1 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf den Gebieten des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme RPA:

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Anlage:

2. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass im Stadtgebiet Herzogenrath für das Jahr 2009 vom 10.02.2009

 

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Anlagen

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