Sitzungsvorlage - V/2009/376
Grunddaten
- Betreff:
-
Konzept für die StädteRegion Aachen zur Stärkung und Förderung des Kinder- und Jugendschutzes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2.1 Jugend
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
03.12.2009
| |||
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Herzogenrath
|
Entscheidung
|
|
|
15.12.2009
|
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Die hierfür entstehenden Kosten sollen im Rahmen der StädteRegionsumlage finanziert werden. Die genaue Höhe lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht exakt beziffern.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Jugendämter in der StädteRegion Aachen haben das vorliegende Konzept in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe erarbeitet.
Auftrag hierzu ist es gewesen, ein tragfähiges Konzept zur Stärkung und Förderung des Kinder- und Jugendschutzes zu erstellen, das Kinder und Eltern stärkt. Dabei geht es um Stärkung der Elternkompetenz durch ein Netzwerk von Institutionen und freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe, das dieser Zielgruppe in unterschiedlichen Bereichen konkrete Unterstützungsangebote unterbreitet. Angefangen von den vorgeburtlichen Hilfen für Eltern bis zur Schulkindbetreuung ist in den Städten und Gemeinden ein Netzwerk der Frühen Hilfen für Familien entstanden, das dadurch gekennzeichnet ist, dass diese Hilfen früh ansetzen und möglichst niedrigschwellig zu erreichen sind (s. Anlagen).
Dieses Netzwerk besteht in allen Jugendamtsbezirken der Städteregion und wird weiter laufend ausgebaut. Neben den örtlichen Initiativen gibt es auch schon eine Zusammenarbeit auf der Ebene der StädteRegion, die mit dem jetzt vorgelegten Konzept intensiviert und verstetigt werden soll.
Der Schutz von Kindern vor Gefährdungen kann nach Auffassung der Jugendämter jedoch nicht alleine eine Aufgabe der Jugendhilfe sein. Hier sind vielmehr alle gesellschaftlichen Gruppen, unsere Zivilgesellschaft und jeder einzelne Bürger gefordert.
Deshalb werden, um dieses Ziel zu erreichen, zwei Kampagnen vorgeschlagen, welche die Öffentlichkeit erreichen sollen. Zum einen Zivilcourage – Aktion „Im Blick“. Damit soll vor allem die etwas verloren gegangene „Kultur des Hinsehens“, wann immer es Kindern schlecht geht, reaktiviert und die Verantwortung jedes Einzelnen hierbei herausgestellt werden .
Zum anderen die Kampagne „Mein Kind ist unschlagbar“, die ein klares Zeichen gegen Gewalt gegen Kinder setzt. Durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit wird deutlich herausgestellt, dass jedes Kind ein Recht auf gewaltfreie Erziehung hat.
Das vorliegende Konzept wurde mit dem Kommissariat Vorbeugung beim Polizeipräsidenten Aachen abgestimmt.
Verantwortlich für die Durchführung des Aktionsplanes und der Kampagnen ist eine Arbeitsgruppe von Fachleuten aus den Jugendämtern der StädteRegion Aachen, die unterstützt wird durch Experten aus dem Bereichen Öffentlichkeitsarbeit.
Wenn die Jugendhilfeausschüsse und Räte der Städte und Gemeinden der StädteRegion dem Konzept zugestimmt haben, geht es anschließend zur endgültigen Beschlussfassung an den StädteRegionstag.
Der Jugendhilfeausschuss wird über die Umsetzungsschritte informiert.
Rechtliche Grundlagen:
Artikel 6 Abs. II GG führt aus, dass Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die ihnen zuvörderst obliegende Pflicht ist. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Gemäß § 1 SGB VIII hat jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
Die Jugendhilfe soll zur Verwirklichung dieses Rechtes Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
59,3 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
17,3 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
17,1 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
33,6 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
21 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
17,4 kB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
16,7 kB
|
