Dringlichkeitsentscheidung - V/2009/405
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlaß von Märkten und Stadtteilfesten im Stadtgebiet Herzogenrath
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsentscheidung
- Federführend:
- Fachbereich 1 Bürgerdienste
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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15.12.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Gewerbeverein Merkstein hat mit e-mail vom 12.10.2009 unter anderem beantragt, dass der verkaufsoffene Sonntag vom 29.11.2009 auf den 20.12.2009 verlegt wird. Der Adventsmarkt würde aufgrund der zu geringen Schaustellerbeteiligung nicht stattfinden. Dem Antrag wurde mit Dringlichkeitsentscheidung vom 13.10.2009 stattgegeben und am 29.10.2009 im Amtsblatt veröffentlicht.
Nunmehr beantragt der Gewerbeverein mit e-mail vom 09.11.2009 die Festsetzung für den ursprünglichen Termin 29.11.2009, weil die Gewerbetreibenden mit hohen Umsatzeinbußen rechnen, wenn der verkaufsoffene Sonntag erst am 4. Advent (20.12.2009) durchgeführt wird. Aus rechtlicher Sicht bestehen gegen die Änderung keine Bedenken.
Da die Sitzung des nächsten Haupt- und Finanzausschusses für den 01.12.2009 bzw. die nächste Sitzung des Stadtrates für den 17.12.2009 terminiert sind, und der Gewerbeverein Merkstein Planungssicherheit haben möchte, ist es daher erforderlich, die beigefügte 3. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung gem. § 60 Abs. 1 GO NRW im Wege der Dringlichkeit zu beschließen.
Rechtliche Grundlagen:
§ 6 Abs. 4 Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW)
§ 1 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf den Gebieten des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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67 kB
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