Sitzungsvorlage - V/2009/412

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die als Anlage 1 beigefügte 5. Änderung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Herzogenrath. Die neuen Gebührensätze treten am 01.01.2010 in Kraft.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe

Haushaltsmittel stehen im Ergebnisplan zur Verfügung

 

2. Deckungsvorschlag:

 

Beim Produkt 1254510 – Straßenreinigung/Winterdienst ist der gesetzlich geforderte Ausgleich durch Anpassung der Straßenreinigungsgebühren gewährleistet.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Dienstleistungsvertrag mit dem zur Zeit beauftragten Straßenreinigungsunternehmen endet mit Ablauf des 31.12.2009. Aus diesem Grund wurde die maschinelle Straßenreinigung im Stadtgebiet Herzogenrath für die Jahre 2010 und 2011 erneut öffentlich ausgeschrieben.

 

Das wirtschaftlichste Angebot lag geringfügig über dem aktuellen Preis für die Straßenreinigung, aber deutlich unterhalb der erwarteten geschätzten Kosten, so dass erfreulicherweise keine signifikante Erhöhung der Gebührensätze infolge des Ausschreibungsergebnisses notwendig wird.

 

Beim Winterdienst ergeben sich folgende Änderungen:

 

Da die Kosten für den Winterdienst größtenteils von den geleisteten Einsatzstunden abhängen, werden sämtliche Arbeiten für den Winterdienst im Rahmen der Kostenrechnung erfasst. Bei der Ermittlung der voraussichtlichen Einsatzstunden für das Jahr 2010 kann deshalb auf die Durchschnittswerte der Vorjahre zurückgegriffen werden. Dies ist auch sachgerecht, um witterungs- und jahreszeitlich bedingte Schwankungen auszugleichen.

 

Im vergangenen Winter mussten relativ viele Wintereinsätze gefahren werden. Die Einsatzstunden für Fahrer und Beifahrer beliefen sich im Jahr 2008 auf insgesamt 597,75 Stunden (2007: 116,33 Stunden). Auch steigende Betriebskosten mussten in der Gebührenkalkulation für das Jahr 2010 berücksichtigt werden.

 

Weiterhin hat die Verwaltung im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2010 eine Überprüfung und Anpassung des Gemeindeanteils vorgenommen.

 

Mit dieser Verfahrensweise folgt die Verwaltung bereits im Vorgriff einer voraussichtlichen Aussage im Abschlussbericht der Gemeindeprüfungsanstalt, die in diesem Jahr u.a. die Berechnung der Straßenreinigungsgebühren der Stadt einer Prüfung unterzogen hat.

 

In diesem Zusammenhang regte die Gemeindeprüfungsanstalt in vorab stattgefundenen Gesprächen mit der Verwaltung an, die Festsetzung des gemeindlichen Eigenanteils insbesondere unter Beachtung der neuesten Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen einer Überprüfung zu unterziehen.

 

Der zuletzt in den Gebührenbedarfsberechnungen der Stadt zugrunde gelegte Gemeindeanteil betrug im Durchschnitt 16,66 %.

 

Der festzusetzende Gemeindeanteil sollte wenigstens 10 % betragen. Dieser Mindest-Gemeindeanteil kommt allerdings nur dann zur Anwendung, wenn das Allgemeininteresse bei der Gebührenkalkulation global berücksichtigt wird.

 

Da die Verwaltung keine globale, sondern eine differenzierte Betrachtung des Anlieger- und Allgemeininteresses anstellt, führte die vorgenommene Prüfung des Gemeindeanteils schließlich dazu den Gemeindeanteil auf durchschnittlich 12,48 % zu senken. Die Verwaltung hat sich bei der Bewertung an den örtlichen Verhältnissen orientiert und das Verhältnis zwischen den Straßen mit ihrem je unterschiedlichen Anlieger- und Allgemeininteressen abgewogen.

 

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Sachverhalte hat die Verwaltung wie in den vergangenen Jahren eine aktuelle Gebührenbedarfsberechnung erstellt. Die Kalkulation ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt.

 

 

 

Auswirkungen für die Gebührenzahler:

 

Die Erhöhung der Personal- und Betriebskosten und die Reduzierung des Gemeindeanteils führen dazu, dass die Gebühren in den Reinigungsklassen S1 und S2 um 0,03 € auf 1,12 € je Frontmeter und Jahr leicht angehoben werden müssen. Bei einer angenommenen Frontmeterlänge von 10 Metern ergeben sich für die Grundstückseigentümer geringfügige jährliche Mehrbelastungen von 0,30 €.

 

Bei der in den Innenstädten maßgeblichen Reinigungsklasse S6 ist eine Anpassung auf 5,06 € je Frontmeter und Jahr erforderlich. Bei einer angenommenen Frontmeterlänge von 10 Metern ergeben sich hier jährliche Mehrbelastungen in Höhe von 0,70 €.

 

Der Gebührensatz für den Winterdienst musste infolge der gestiegenen durchschnittlichen Einsatzstunden und Reduzierung des Gemeindeanteils marginal um 0,02 € erhöht werden und beträgt nun 0,48 € je Frontmeter und Jahr. Damit ergibt sich im Beispielsfall eine jährliche Mehrbelastung von 0,20 €.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Straßenreinigungsgebühren anzupassen und ab dem 01.01.2010 wie folgt festzusetzen:

 

Reinigungsklasse

alte

Gebühr

Gebühr ab 01.01.2010

S1         (überörtliche Hauptverkehrsstraßen, wöchentliche

              Reinigung inkl. Winterdienst)

1,09 €

1,12 €

S2         (Haupterschließungs- und innerörtliche Verbindungs-

              Straßen, wöchentliche Reinigung inkl. Winterdienst)

1,09 €

1,12 €

S5         (nur Winterwartung auf den Hauptfahrbahnen durch

             die Stadt)

0,46 €

0,48 €

S6         (tägliche, manuelle Straßenreinigung)

 

4,99 €

5,06 €

 

 

Aus gegebenen Anlass beinhaltet der Artikel 2 der 5. Änderungssatzung außerdem eine redaktionelle Ergänzung der bestehenden Satzung. Wegen eines anhängigen Klageverfahrens wurde zum Zwecke der inhaltlichen Bestimmtheit eine Erweiterung des § 7 Abs. 1 der Satzung erforderlich, wonach auch der Nießbraucher und sonstige zur Nutzung des Grundstücks dinglich Berechtigte gebührenpflichtig ist.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 7 i.V.m. § 41 Abs. 1 S. 2 Buchst. f.) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen, Straßenreinigungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme örtliche Rechnungsprüfung :

 

Die örtliche Rechnungsprüfung hat die vorliegende Gebührenberechnung zur Straßenreinigung geprüft. Da das Ergebnis der letzten Ausschreibung zur maschinellen Straßenreinigung für die jetzige Abrechnungsphase preislich geringfügig stieg, sowie der Gemeindeanteil  zu Ungunsten des Gebührenzahlers angepasst werden musste, war es erforderlich, eine  Erhöhung in den Klassen S1, S2, S5 und S6 geringfügig vorzunehmen.

Die Kalkulation zur Ermittlung der Gebühren wurde einer genauen Überprüfung unterzogen.

Gegen die Neufestsetzung der Straßenreinigungsgebühren in den Klassen S1, S2, S5 und S6 bestehen seitens der örtlichen Rechnungsprüfung keine Bedenken.

 

 

 

Anlage/n:

a.) 5. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung

b.) Gebührenbedarfsberechnung 2010

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Anlagen

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