Sitzungsvorlage - V/2009/425

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Herzogenrath beschließt den I. Nachtrag der Gebührensatzung zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und den Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Stadt Herzogenrath vom 16.12.2008 und nimmt die Gebührenbedarfsberechnung 2010 für die Abwassergebühren und Kleinkläranlagen zur Kenntnis.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe

 

2. Deckungsvorschlag:

 

Gemäß § 6 Absatz I KAG NRW ist bei einer kostenrechnenden Einrichtung eine Kostendeckung zu erzielen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

A.  Gebührenentwicklung

 

Der Rat der Stadt Herzogenrath hat in der Sitzung vom 16.12.2008 die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und den Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse beschlossen. Dabei wurden die Gebührensätze für Schmutzwasser auf 3,05 Euro pro Kubikmeter und für Niederschlagswasser auf 0,93 Euro pro Quadratmeter bebauter und/oder versiegelter Fläche festgesetzt. Die Gebühr für die Kleinkläranlagen betrug 33,81 Euro pro Kubikmeter abgefahrenen Klärschlamm.

 

1. Für 2010 zeichnet sich - trotz Einstellung aller noch vorhandenen Rücklagenbestände und erzielten Einsparungen bei den beeinflussbaren übrigen Kostenpositionen, eine deutliche Steigerung der Schmutzwassergebühren ab.

 

     Ursache für den Gebührenanstieg ist einzig und allein die Schließung des Produktionsbereichs der Saint Gobain Vetrotex Deutschland GmbH in Herzogenrath.

 

     Die bisher für diesen Betrieb jährlich veranschlagten 230.000 Kubikmeter Frischwasserbezug/ Abwassermenge entfallen ab 2010 gänzlich und verursachen ein jährliches Einnahmedefizit in Höhe von 700.000 Euro im Gebührenhaushalt Abwasser.

 

    Um bei der kostenrechnenden Einrichtung Abwasser die gesetzlich geforderte Kostendeckung zu erreichen, wird die Gebühr 3,40 Euro pro Kubikmeter Schmutzwasser betragen.

 

     Auch bei den übrigen Städten und Gemeinden der Städteregion zeichnet sich eine Gebührensteigerung ab, obwohl der o.a. besondere Sachverhalt ausschließlich die Stadt Herzogenrath trifft.

 

2. Im Gegensatz zu anderen Kommunen ist es wieder gelungen, die Niederschlagswassergebühr unter der 1 Euro-Marke zu halten. Die Niederschlagswassergebühr sinkt um 0,02 Euro auf 0,91 Euro pro Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche, da insgesamt die Quadratmeterzahl versiegelter Flächen um 20.000 qm gestiegen ist.

 

3. Durch konstante Preise und Reduzierung des Stundenaufwandes im Bereich der Personalkosten beträgt die Gebühr für die Entleerung von Kleinkläranlagen 31,71 Euro pro abgefahrenen Kubikmeter Klärschlamm und sinkt somit um 2,10 Euro.

 

 

Anlage 1 stellt die Gebührenbedarfsberechnung 2010 für die getrennte Gebühr dar.

 

Durch zielorientiertes Handeln konnte bei nachfolgenden Aufwands- und Ertragspositionen  eine Kompensation erzielt werden:

 

1. Der Beitrag an den Wasserverband Eifel-Rur wird laut aktuell vorliegendem Vorausleistungsbescheid 6.250.130 Euro betragen und somit um 17.820 Euro unter dem Vorjahresbeitrag liegen. Dieses Ergebnis ist einer intensiven kostenbezogenen Präventionsarbeit des Verbandsrates des Wasserverbandes zu verdanken, dem der Bürgermeister der Stadt Herzogenrath angehört.

 

2. Die Entnahme aus der Rücklage zur Kostendeckung der Gebühren beträgt  254.800 Euro.

 

3. Für 2010 werden 160.000 Euro aus der Rückstellung Abwasserabgabe für Vorjahre zur 

    Deckung des gesamten Abwasserabgabeaufkommens entnommen. Dies trägt ebenfalls

    zur Kompenastion der Schmutzwassergebühr bei.

 

4. Bei den Leistungsverrechnungen sinken, aufgrund der Übertragung der Veranlagung und Einziehung der Schmutzwassergebühren durch die enwor – energie und wasser vor ort GmbH-, im Bereich Steuern die Personalkosten um 11.300 Euro.

 

5. Der Anteil der Straßenentwässerung im Stadtgebiet bleibt mit 1.529.000 qm unverändert auf dem Vorjahresniveau.

 

6. Aufgrund der Gebührenerhöhung steigt auch das Entgelt der Stadt Aachen an die Stadt Herzogenrath im Vergleich zum Vorjahr um 11.600 Euro.

 

7. Bedingt durch die Anpassung der Einheitsgebühr für die Stadt Würselen und höherer Einleitungsmengen werden 8.700 Euro mehr an Erträgen erwartet.

 

 

Als Anlage 2 ist die Gebührenbedarfsberechnung 2010 für die Kleinkläranlagen beigefügt.

 

Die Zahl der im Stadtgebiet betriebenen Kleinkläranlagen hat sich in den letzten Jahren deutlich reduziert. Insgesamt werden derzeit noch etwa 10 Kleinkläranlagen geleert.

Durch konstante Preise und Reduzierung des Stundenaufwandes im Bereich der Personalkosten beträgt die Gebühr für 2010  31,71 Euro pro abgefahrenen Kubikmeter und sinkt somit um 2,10 Euro (-6,2 %) pro Kubikmeter Klärschlamm.

 

 

 

 

 

B. Gebührensatzung

 

Mit Beschluss vom 01.09.2009 (Drucksachen Nr. V/2009/289) wurde durch den Rat der Stadt Herzogenrath die Übertragung der Veranlagung und Einziehung der städtischen Schmutzwassergebühren auf die enwor- energie und wasser vor ort GmbH- als Verwaltungshelfer, mit Wirkung zum 01.01.2010 beschlossen.

Durch die enwor werden künftig,  genau wie beim Frischwasser- und Stromentgelt, monatliche Abschläge auf die Schmutzwassergebühren erhoben, so dass eine redaktionelle Anpassung der Gebührensatzung u.a. in Bezug auf die Fälligkeit der Schmutzwassergebühr erforderlich wird (siehe §§ 4 und 8 der Gebührensatzung).

 

Neben den Gebührenanpassungen für Schmutz-, Niederschlagswasser und Kleinkläranalgen sind im I. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und den Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse  (Anlage 3) auch die sich im Zuge der Übertragung der Schmutzwassergebühr an enwor ergebenen Satzungsänderungen enthalten.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

GO NRW, KAG NRW, LWG

 

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme ÖRP:

Die Gebührenbedarfsberechnungen für die Abwassergebühren und Abfuhr der Kleinkläranlagen 2010 wurden der örtlichen Rechnungsprüfung mit den Kalkulationsunterlagen zur Prüfung kurzfristig vorgelegt.

 

Schmutz- und Niederschlagswassergebühren:

Anhand der Unterlagen konnten die angesetzten Werte nachvollzogen werden. Eine genauere Prüfung, insbesondere beim Anlagenachweis, konnte aufgrund der kurzen Prüfungszeit nicht durchgeführt werden. Eine Kostendeckung der Abwassergebühr gem. § 6 KAG NRW ist nur durch die vollständige Entnahme der Rücklage und der o.a. Erhöhung der Schmutzwassergebühr um 0,35 € möglich. Die Reduzierung der Niederschlagswassergebühr konnte durch die Steigerung der versiegelten Fläche und der anteiligen Entnahme aus den Rücklagen erfolgen.

Gegen die Gebührenbedarfsberechnung für Schmutz- und Niederschlagswasser bestehen seitens der örtlichen Rechnungsprüfung keine Bedenken.

 

KKA – Gebühren:

Die Ermittlung der Kosten für die Abfuhr der Klärschlämme der Kleinkläranlagen wurde geprüft. Gegen die Gebührensenkung auf 31,71 € je abgefahrenen cbm Schlamm bestehen seitens der örtlichen Rechnungsprüfung keine Bedenken.

 

 

 

Anlage/n:

 

Anlage 1 Gebührenbedarfsberechnung 2010

Anlage 2 Gebührenbedarfberechnung Kleinkläranlagen 2010

Anlage 3 I. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und den Kostenersatz für Grundstücksanschlussleitungen

 

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

(Christoph von den Driesch)

 

 

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Anlagen

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