Sitzungsvorlage - V/2009/442

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die als Anlage 1 beigefügte IV. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Wochenmarktes in der Stadt Herzogenrath vom 11.12.1975 zu beschließen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

An Mehreinnahmen sind ca. 2.500 € / jährlich zu erwarten.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Marktstandsgelder sind zuletzt zum 01.08.2002 von 0,60 € / qm auf 0,90 € / qm erhöht worden. Die Mindestgebühr wurde von 3,00 € auf 4,50 € erhöht.

 

Laut aktueller Gebührenbedarfsberechnung wäre eine qm-Gebühr von 1,65 € sowie eine Mindestgebühr von 8,25 € kostendeckend (Anlage 2).

 

Die Umsetzung dieser Kalkulation würde eine Kostensteigerung von 0,75 € / qm = 83,33 % bedeuten. Dies könnte zur Abwanderung von Marktbeschickern führen, die die besondere Attraktivität der Herzogenrather Wochenmärkte negativ beeinflusst. Bereits jetzt waren Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung erforderlich  So findet der Wochenmarkt in Kohlscheid seit dem 01.10.2009 aufgrund des Attraktivitätsverlustes und auf Wunsch der Beschicker nicht mehr von 13:00 – 18:00 Uhr, sondern versuchsweise von 10:00 – 17:00 Uhr statt. Die Anzahl der Beschicker hat sich so von 7 – 8 Beschicker auf 13 Beschicker erhöht.

 

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung eine moderate Gebührenerhöhung wie folgt vor:

 

§ 5 Abs. 2 und 3 erhalten folgende Fassung:

 

(1)               Die Gebühr beträgt 1,00 EUR je qm für die in der Marktordnung festgesetzte Verkaufsszeit. Angefangene qm werden voll berechnet.

 

(2)               Die Mindestgebühr beträgt 5,00 EUR.

 

Zusätzlich wird als neuer Abs. 5 eingefügt:

 

(5)                  Für die Marktstände, die für ihre Waren einer Kühlung bedürfen, wird eine Strom

              kostenpauschale von 0,50 € je Markttag erhoben.

 

Die geänderte Satzung ist als Leseexemplar beigefügt (Anlage 3).

 

Ebenfalls ist ein interkommunaler Gebührenabgleich als Anlage 4 beigefügt.

 

Rechtliche Grundlagen:

GO NRW, KAG NRW

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme der ÖRP:

Die Prüfung der Kalkulation der Marktgebühren erfolgte kurzfristig anhand der vorgelegten Kalkulationsunterlagen. Die ermittelten Summen konnten nachvollzogen werden.

 

Nach § 6 Abs. 1 KAG NRW sollen die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung durch die Gebühren gedeckt werden. Hierauf wird bei der aktuellen Gebührenberechnung verzichtet, um die Attraktivität der Märkte zu erhalten. Dies kann durch die örtliche Rechnungsprüfung nachvollzogen werden.

 

Gegen die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung bestehen seitens der örtlichen Rechnungsprüfung keine Bedenken.

 

 

Anlage/n:

  1. IV. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Wochenmarktes in der Stadt Herzogenrath vom 11.12.1975
  2. aktuelle Gebührenbedarfsberechnung

 

 

 

 

Herzogenrath, den 19.11.2009

Der Bürgermeister:

 

 

Christoph von den Driesch

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Anlagen

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