Sitzungsvorlage - V/2009/460
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligungsbericht 2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 6.1 Finanzen und Steuern
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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15.12.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach § 112 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW a.F. hat die Stadt zur Information der Ratsmitglieder und der Einwohner einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen und jährlich fortzuschreiben.
Das Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land NRW vom 16.11.2004 schreibt in § 3 eine neue – erweiterte – Form des Beteiligungsberichtes vor. Danach ist spätestens zum Stichtag 31.12.2010 ein Bericht nach § 117 GO/§ 52 GemHVO n.F. aufzustellen. Bis zu diesem Stichtag kann ein Bericht nach der Gemeindeordnung alter Fassung fortgeführt werden.
Der hier vorgelegte Bericht orientiert sich bereits an den Pflichtbestandteilen nach dem Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden NRW.
Im Beteiligungsbericht nach § 52 GemHVO sind gesondert anzugeben und zu erläutern:
- die Ziele der Beteiligung,
- die Erfüllung des öffentlichen Zwecks
- die Beteiligungsverhältnisse
- die Entwicklung der Bilanzen und der Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten drei Abschlussstichtage
- die Leistungen der Beteiligungen, bei wesentlichen Beteiligungen mit Hilfe von Kennzahlen,
- die wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der Beteiligungen untereinander und mit der Gemeinde.
- die Zusammensetzung der Organe der Beteiligungen,
- der Personalbestand jeder Beteiligung.
Dem Bericht ist gemäß § 52 Abs. 3 GemHVO eine Übersicht über die gemeindlichen Beteiligungen unter Angabe der Höhe der Anteile an jeder Beteiligung in Prozent beigefügt.
Die Einsicht in den Bericht ist jedermann gestattet. Er wird im Dezernat I – Bereich Finanzen und Steuern – nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung zur Einsichtnahme bereitgehalten und im Internet veröffentlicht.
Rechtliche Grundlagen:
§ 112 Abs. 3 GO NRW a.F./§ 117 GO NRW n.F.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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595 kB
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