Sitzungsvorlage - V/2009/463

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur, den Richtlinien der Stadt Herzogenrath für die Gewährung von Investitionszuschüssen im Rahmen der Sportpauschale zuzustimmen. Diese Richtlinien sollen rückwirkend zum 01.12.2009 in Kraft treten.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

keine

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In den Richtlinien, die durch den Stadtrat in seiner Sitzung am 28.10.2008 beschlossen  worden und die seit dem 01.11.2008 in Kraft getreten sind, war u.a. unter 4.1 festgelegt worden, dass Anträge auf Gewährung von Zuschüssen spätestens bis zum 01.08. jeden Jahres für das folgende Jahr zu stellen sind. Dies hat sich in der Praxis als sehr problematisch erwiesen.

 

Deshalb hat sich der Stadtsportverband an die Verwaltung gewandt und darum gebeten, das Zuschussverfahren zu vereinfachen.

 

In mehreren Gesprächsrunden ist die Verfahrensweise besprochen worden. Auf der Grundlage der Gesprächsergebnisse schlägt die Verwaltung vor, die Richtlinien der Stadt Herzogenrath für die Gewährung von Investitionszuschüssen im Rahmen der Sportpauschale entsprechend zu ändern.

 

Punkt 4.1 soll zukünftig wie folgt lauten:

 

„Anträge auf Gewährung von Zuschüssen sind stets vor Beginn der Maßnahme von Vereinen gemäß Ziffer3.1a) über den Stadtsportverband an die Stadt Herzogenrath zu stellen. Die Vereinigungen gemäß Ziffer 3.1 b) haben den Förderantrag direkt an die Stadt Herzogenrath zu richten.

Hierbei entfällt gegenüber der z.Zt. gültigen Formulierung der Passus „spätestens bis zum 01.08.jeden Jahres für das folgende Jahr“.

 

Durch diese Änderung soll sichergestellt werden, das jederzeit Anträge gestellt werden können, die dann durch den Ausschuss zeitnah behandelt werden und entschieden werden können.

 

Die Verwaltung bittet den Ausschuss, dieser Änderung rückwirkend zum 01.12.2009 zuzustimmen. Ein Entwurf der geänderten Richtlinien ist als Anlage beigefügt.

 

Rechtliche Grundlagen:

 

keine

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme RPA:

Gegen die Änderung der Richtlinien unterjährig Anträge auf Gewährung von Zuschüssen stellen zu können bestehen seitens der örtlichen Rechnungsprüfung keine Bedenken.

 

 

Anlage/n:

 

Entwurf der geänderten Richtlinien.

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Anlagen

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