Sitzungsvorlage - V/2009/471
Grunddaten
- Betreff:
-
Rechnungsprüfung des Zweckverbandes "Volkshochschule Nordkreis Aachen" durch die örtliche Rechnungsprüfung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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15.12.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Herzogenrath ist gemäß Beschluss des Stadtrates zum 01.01.2007 dem Zweckverband „Volkshochschule Nordkreis Aachen“ beigetreten, der sich aus den ehemals selbständigen Volkshochschulen der Städte Alsdorf / Baesweiler, Würselen und Herzogenrath zusammensetzt.
Nach der Verbandssatzung und der neuen Dienstanweisung über das Vergabewesens des Zweckverbandes benennt die Verbandsversammlung den Prüfer für die Rechnungsprüfung im 3jährigen Wechsel aus den Mitgliedstädten, vorbehaltlich der Zustimmung des jeweiligen Rates.
Bereits in seiner Sitzung am 28.08.2007 hat der Rat der Stadt Herzogenrath nach dem Vorschlag der Verbandsversammlung die örtliche Rechnungsprüfung beauftragt, die Prüfung der Jahresrechnung für die Jahre 2008 und 2009 durchzuführen. Somit erfolgt seit dem Jahr 2008 die Prüfung der Jahresrechnung und der Auftragsvergaben sowie die Beratung des Zweckverbandes in allen Verwaltungsangelegenheiten durch die örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Herzogenrath.
Nun hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes in der Sitzung am 18.11.2009 - vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Herzogenrath - beschlossen, die örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Herzogenrath für ein weiteres Jahr mit der Rechnungsprüfung zu beauftragen.
Nach § 103 Abs. 2 GO NRW und § 6 Abs. 1 der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Herzogenrath kann der Rat der örtlichen Rechnungsprüfung Prüfaufträge erteilen.
Die Verwaltung schlägt vor, die örtliche Rechnungsprüfung mit der Rechnungsprüfung des Zweckverbandes VHS Nordkreis Aachen für das Jahr 2010 zu beauftragen.
Durch den Zweckverband erfolgt für die Prüfungen eine Kostenerstattung
Rechtliche Grundlagen:
§ 103 Abs. 2 GO NRW
§ 6 Abs. 1 der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Herzogenrath vom 25.06.2008
