Sitzungsvorlage - V/2009/275-E02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Gemäß § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wählt der Stadtrat auf Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herrn/Frau _________________________ als stellvertretende/n BeisitzerIn des Wahlausschusses (Vertretung für Walther Mathieu).

 

  1. Der Stadtrat nimmt die nachfolgende Entsendung der Mitglieder des Integrationsrates, des Seniorenbeirates und des Behindertenforums als sachkundige EinwohnerInnen in die Fachausschüsse bzw. Kommissionen des Rates der Stadt Herzogenrath zustimmend zur Kenntnis:

 

VertreterInnen des Integrationsrates

Ausschuss/Kommission

Sachkundige/r Einwohner/in

Stellvertreter/in

Bau- und Verkehrsausschuss

Abderrafia El Rhlimi

Faruk Özakdemir

Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur

Mustafa Bir

Faruk Özakdemir

Ausschuss für Arbeit und  Soziales

Bulkan Ersoy

Mustafa Bir

Umwelt- und Planungsausschuss

Abderrafia El Rhlimi

Fehmi Tarasi

Jugendhilfeausschuss

Ahmed Brimil

 

Kriminalpräventiver Rat

Ahmed Brimil

Fehmi Tarasi

Kommission zur Ehrung des Ausländerfreundlichsten Nachbarn

1. Ahmed Brimil

2. Bulkan ERsoy

3.Fehmi Tarasi

 

 

 

VertreterInnen des Seniorenbeirates

Ausschuss/Kommission

Sachkundige/r Einwohner/in

Stellvertreter/in

Bau- und Verkehrsausschuss

Ludwig Clärding

Hans Cülter

Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur

Erich Otto

Anne-Marie Krichel

Ausschuss für Arbeit und  Soziales

Josefine Schultheis

 

Umwelt- und Planungsausschuss

Marianne Hoffard

Gerhard Guthörl

Kriminalpräventiver Rat

Karl Heidlas

Jakob Engels

 


VertreterInnen des Behindertenforums

Ausschuss/Kommission

Sachkundige/r Einwohner/in

Stellvertreter/in

Bau- und Verkehrsausschuss

Josef Reinartz

Marlis Toussaint

Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur

Josef Reinartz

Jürgen Reinhard

Ausschuss für Arbeit und  Soziales

Elisabeth Schoenen

Jürgen Schubert

Umwelt- und Planungsausschuss

Dieter Kohnen

Rainer Gatzke

 

  1. Der Stadtrat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der Präsident des Landgerichts Aachen

 

    1. Frau Richterin am Amtsgericht Edith Kessel-Crvelin (beratendes Mitglied) und
    2. Herrn Richter am Amtsgericht Matthias Stühn  (stellvertretendes beratendes Mitglied)

 

als beratende Mitglieder gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Herzogenrath.

 

  1. Der Stadtrat beschließt, folgende Stadtverordnete gem. § 8 Abs. 2 Hauptsatzung in den Integrationsrat zu wählen:

 

Mitglieder

Bruno Barth

Andreas Schmälter

 

 

Anne Fink

 

 

Darüber hinaus entsendet der Stadtrat in Anlehnung an § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW folgende Vertreter der nicht im Integrationsrat vertretenen Fraktionen als Mitglieder mit beratender Stimme in den Integrationsrat:

 

Beratendes Mitglied der FDP-Fraktion

 

Beratendes Mitglied der Fraktion Die Linke

Mario Srebot

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In seiner konstituierenden Sitzung hat der Rat am 27.10.2009 über die Bildung, Zusammensetzung und personelle Besetzung der Ausschüsse beraten und beschlossen.

 

Zu 1:

 

Der Wahlausschuss wurde mit einer Größe von 10 Beisitzern sowie dem Wahlleiter als Vorsitzenden festgelegt.

 

Gem. § 6 Kommunalwahlordnung (KWahlO) ist für jeden Beisitzer des Wahlausschusses ein Stellvertreter zu wählen (persönliche Vertretung).  Insofern ist auf Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Stellvertretung für den Beisitzer Walther Mathieu zu wählen.

 

Zu 2. – 3.:

 

Der Stadtrat hat weiterhin beschlossen, dass der Integrationsrat, der Seniorenbeirat sowie das Behindertenforum sachkundige EinwohnerInnen in die Fachausschüsse entsenden kann.

 

Der Integrationsrat sowie der Seniorenbeirat haben erklärt, bis zur jeweiligen Neuwahl die bisherige Besetzung der Fachausschüsse beizubehalten.

 

Zu 4.:

 

Auf der Grundlage des § 27 GO NRW hat der Stadtrat in § 8 Hauptsatzung geregelt, dass der Integrationsrat aus 15 Personen gebildet wird, von denen der Stadtrat fünf Mitglieder aus seiner Mitte wählt.

 

Hierdurch kann der Stadtrat ausschließlich Stadtverordnete in den Integrationsrat entsenden. Die Entsendung von sachkundigen BürgerInnen ist nicht zulässig.

 

Darüber hinaus umfasst die Neuregelung des § 27 GO NRW keine Vertretungsregelungen. Dies gilt insbesondere für die direkt gewählten Migrantenvertreter, denen nunmehr – im Gegensatz zu den Regelungen im Jahr 2004 auf der Grundlage der Experimentierklausel – keine direkten bzw. Listenvertreter zugeordnet werden können. Diese Regelungen gelten aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes auch für die durch den Rat gewählten Vertreter, so dass für diese ebenfalls keine Vertretungsregelungen beschlossen werden können.

 

Nach dem für Ausschüsse geltenden Verfahren ist es zulässig, dass Fraktionen, die in einem Ausschuss nicht vertreten sind, ein Ratsmitglied durch den Rat als Ausschussmitglied mit beratender Stimme bestellen lassen.

 

Die Verwaltung regt an, eine analoge Regelung für den Integrationsrat zuzulassen, um den nicht im Integrationsrat vertretenen Fraktionen die Mitarbeit in diesem Gremium zu ermöglichen.

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 50 und § 58 GO NRW

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