Sitzungsvorlage - V/2009/275-E02
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Mitglieder und Stellvertreter der Ausschüsse des Rates der Stadt Herzogenrath sowie der Mitglieder des Integrationsrates
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 5 Personal und Organisation
- Beteiligt:
- Fachbereich 5.1 Organisation
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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15.12.2009
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Beschlussvorschlag
- Gemäß § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wählt der Stadtrat auf Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herrn/Frau _________________________ als stellvertretende/n BeisitzerIn des Wahlausschusses (Vertretung für Walther Mathieu).
- Der Stadtrat nimmt die nachfolgende Entsendung der Mitglieder des Integrationsrates, des Seniorenbeirates und des Behindertenforums als sachkundige EinwohnerInnen in die Fachausschüsse bzw. Kommissionen des Rates der Stadt Herzogenrath zustimmend zur Kenntnis:
VertreterInnen des Integrationsrates | ||
Ausschuss/Kommission | Sachkundige/r Einwohner/in | Stellvertreter/in |
Bau- und Verkehrsausschuss | Abderrafia El Rhlimi | Faruk Özakdemir |
Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur | Mustafa Bir | Faruk Özakdemir |
Ausschuss für Arbeit und Soziales | Bulkan Ersoy | Mustafa Bir |
Umwelt- und Planungsausschuss | Abderrafia El Rhlimi | Fehmi Tarasi |
Jugendhilfeausschuss | Ahmed Brimil |
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Kriminalpräventiver Rat | Ahmed Brimil | Fehmi Tarasi |
Kommission zur Ehrung des Ausländerfreundlichsten Nachbarn | 1. Ahmed Brimil 2. Bulkan ERsoy 3.Fehmi Tarasi |
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VertreterInnen des Seniorenbeirates | ||
Ausschuss/Kommission | Sachkundige/r Einwohner/in | Stellvertreter/in |
Bau- und Verkehrsausschuss | Ludwig Clärding | Hans Cülter |
Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur | Erich Otto | Anne-Marie Krichel |
Ausschuss für Arbeit und Soziales | Josefine Schultheis |
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Umwelt- und Planungsausschuss | Marianne Hoffard | Gerhard Guthörl |
Kriminalpräventiver Rat | Karl Heidlas | Jakob Engels |
VertreterInnen des Behindertenforums | ||
Ausschuss/Kommission | Sachkundige/r Einwohner/in | Stellvertreter/in |
Bau- und Verkehrsausschuss | Josef Reinartz | Marlis Toussaint |
Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur | Josef Reinartz | Jürgen Reinhard |
Ausschuss für Arbeit und Soziales | Elisabeth Schoenen | Jürgen Schubert |
Umwelt- und Planungsausschuss | Dieter Kohnen | Rainer Gatzke |
- Der Stadtrat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der Präsident des Landgerichts Aachen
- Frau Richterin am Amtsgericht Edith Kessel-Crvelin (beratendes Mitglied) und
- Herrn Richter am Amtsgericht Matthias Stühn (stellvertretendes beratendes Mitglied)
als beratende Mitglieder gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Herzogenrath.
- Der Stadtrat beschließt, folgende Stadtverordnete gem. § 8 Abs. 2 Hauptsatzung in den Integrationsrat zu wählen:
Mitglieder |
Bruno Barth |
Andreas Schmälter |
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Anne Fink |
Darüber hinaus entsendet der Stadtrat in Anlehnung an § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW folgende Vertreter der nicht im Integrationsrat vertretenen Fraktionen als Mitglieder mit beratender Stimme in den Integrationsrat:
Beratendes Mitglied der FDP-Fraktion |
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Beratendes Mitglied der Fraktion Die Linke |
Mario Srebot |
Sachverhalt
Sachverhalt:
In seiner konstituierenden Sitzung hat der Rat am 27.10.2009 über die Bildung, Zusammensetzung und personelle Besetzung der Ausschüsse beraten und beschlossen.
Zu 1:
Der Wahlausschuss wurde mit einer Größe von 10 Beisitzern sowie dem Wahlleiter als Vorsitzenden festgelegt.
Gem. § 6 Kommunalwahlordnung (KWahlO) ist für jeden Beisitzer des Wahlausschusses ein Stellvertreter zu wählen (persönliche Vertretung). Insofern ist auf Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Stellvertretung für den Beisitzer Walther Mathieu zu wählen.
Zu 2. – 3.:
Der Stadtrat hat weiterhin beschlossen, dass der Integrationsrat, der Seniorenbeirat sowie das Behindertenforum sachkundige EinwohnerInnen in die Fachausschüsse entsenden kann.
Der Integrationsrat sowie der Seniorenbeirat haben erklärt, bis zur jeweiligen Neuwahl die bisherige Besetzung der Fachausschüsse beizubehalten.
Zu 4.:
Auf der Grundlage des § 27 GO NRW hat der Stadtrat in § 8 Hauptsatzung geregelt, dass der Integrationsrat aus 15 Personen gebildet wird, von denen der Stadtrat fünf Mitglieder aus seiner Mitte wählt.
Hierdurch kann der Stadtrat ausschließlich Stadtverordnete in den Integrationsrat entsenden. Die Entsendung von sachkundigen BürgerInnen ist nicht zulässig.
Darüber hinaus umfasst die Neuregelung des § 27 GO NRW keine Vertretungsregelungen. Dies gilt insbesondere für die direkt gewählten Migrantenvertreter, denen nunmehr – im Gegensatz zu den Regelungen im Jahr 2004 auf der Grundlage der Experimentierklausel – keine direkten bzw. Listenvertreter zugeordnet werden können. Diese Regelungen gelten aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes auch für die durch den Rat gewählten Vertreter, so dass für diese ebenfalls keine Vertretungsregelungen beschlossen werden können.
Nach dem für Ausschüsse geltenden Verfahren ist es zulässig, dass Fraktionen, die in einem Ausschuss nicht vertreten sind, ein Ratsmitglied durch den Rat als Ausschussmitglied mit beratender Stimme bestellen lassen.
Die Verwaltung regt an, eine analoge Regelung für den Integrationsrat zuzulassen, um den nicht im Integrationsrat vertretenen Fraktionen die Mitarbeit in diesem Gremium zu ermöglichen.
Rechtliche Grundlagen:
§ 50 und § 58 GO NRW
