Sitzungsvorlage - V/2009/023-E04

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt

1.              die Abwägung der eingegangenen Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit vom 20.02.2009 bis 27.03.2009 (Anlage 1),

2.              die Abwägung der eingegangenen Anregungen im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit vom 24.09.2009 bis 28.10.2009 (Anlage 2),

3.              die Ergänzung der textlichen Festsetzungen und der Begründung gemäß den Anregungen der Bürger und

4.              den Bebauungsplan II/8-1. Änderung "Wacholderweg" als Satzung gemäß § 10 (1) BauGB (Anlage 4).

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe.

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung

 

2. Deckungsvorschlag:

 

3. Folgeerträge / Folgekosten:

 

Jährliche Folgeerträge:

 

Jährliche Folgekosten/Folgekosten über die gesamte voraussichtliche Nutzungszeit
von X Jahren:

 

  • Personalaufwendungen:              0,00

 

  • Sach- und Unterhaltungsaufwendungen:

 

  • Finanzierungskosten:

 

  • Gesamtkosten:

 

 

 

4. Korruptionsbekämpfungsgesetz:

 

Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:

(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)

 

erfolgt:                            nein (unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)

 

 

Mitteilung gemäß § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz muss erfolgen:

(bei Vergabe von Aufträgen oder Vermögensveräußerungen über 200.000 €)

 

                            nein

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Umwelt- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 03.02.2009 beschlossen, den Bebauungsplan II/8 – 1. Änd. „Wacholderweg“ gem. § 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) aufzustellen sowie die öffentliche Auslegung und eine Bürgerversammlung durchzuführen.

Die Planunterlagen einschließlich der textlichen Festsetzungen und der Erläuterungen haben erstmalig in der Zeit vom 20.02.2009 bis einschließlich 27.03.2009 zur Einsicht offengelegen. Die Bürgerversammlung hat am 01.04.2009 stattgefunden. Die Niederschrift dieser Bürgerversammlung sowie die eingegangenen Stellungnahmen waren Bestandteil der Vorlage mit der Drucksachen-Nummer: V/2009/023-E1. Die vorgebrachten Anregungen der Bürger und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange dieser ersten Beteiligungsphase wurden zusammengefasst, mit einer Abwägung versehen und dem Umwelt- und Planungsausschuss am 15.09.2009 zur Beratung vorgelegt (siehe Anlage 1 dieser Vorlage).

Gemäß Beschluss dieser Sitzung wurde der überarbeitete Entwurf erneut öffentlich ausgelegt und in einer Bürgerversammlung der Öffentlichkeit vorgestellt. Die erneute Offenlage hat in der Zeit vom 24.09.2009 bis 28.10.2009 statt gefunden. Es wurden keine neuen Anregungen vorgebracht. Die Zusammenfassung der Stellungnahmen ist als Anlage 2 beigefügt.

Die erneute Bürgerversammlung wurde am 11.11.2009 durchgeführt. Die Niederschrift der Bürgerversammlung sowie die eingegangenen Stellungnahmen der 2. Offenlage waren Bestandteil der Vorlage mit der Drucksachen-Nummer: V/2009/023-E3. Da die Niederschrift des Umwelt- und Planungsausschusse vom 24.11.2009 den Stadtverordneten bei Erstellung dieser Vorlage noch nicht zur Verfügung stand, ist dieser Vorlage ein Auszug aus der Niederschrift als Anlage 5 beigefügt.

Aufgrund der vorgebrachten Anregungen in der Bürgerversammlung wird der Bebauungsplanentwurf nochmals überarbeitet und wie folgt ergänzt:

1. Gemäß der geänderten Festsetzung sind Stellplätze nur noch innerhalb der überbaubaren Flächen sowie in den extra zeichnerisch festgesetzten Flächen für Garagen (Ga) und Stellplätze (St) zulässig. So kann im Vorgartenbereich die geforderte Anzahl von Stellplätzen errichtet werden, ohne in den rückwärtigen Ruhebereich einzugreifen.

2. Neben der festgesetzten Grundflächenzahl von 0,4 und einer Begrenzung der Gebäudehöhen wird nun auch eine Geschossflächenzahl von 0,7 festgesetzt.

Da durch die Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, empfiehlt die Verwaltung unter Berücksichtigung der beiliegenden Abwägung den Bebauungsplan II/8-1. Änderung „Wacholderweg“ als Satzung zu beschließen.

Der Bebauungsplan ist durch Bekanntmachung der Rechtskraft zuzuführen.

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Reduzieren

Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme RPA:

./.

 

 

Anlage/n:

 

1.              Zusammenfassung der Anregungen der Bürger sowie Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der 1. Offenlage

2.              Zusammenfassung der Anregungen der Bürger sowie Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der 2. Offenlage

3.              Begründung und Textliche Festsetzungen

  1.                Bebauungsplanentwurf mit Legende
  2.                Auszug aus der Niederschrift des Umwelt- und Planungsausschuss vom 24.11.2009

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...