Sitzungsvorlage - V/2008/170-E5
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan 1. Änderung II/19 "Rumpen" Hier: Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 1. Änderung II/19 "Rumpen" als Satzung gem. § 10 (1) BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 3 Stadtentwicklung und Umwelt
- Beteiligt:
- Fachbereich 3: b) Planung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umwelt- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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26.01.2010
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Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss
- empfiehlt dem Stadtrat, zum Satzungsbeschluss die Abwägung der im Rahmen der erneuten öffentlichen (verkürzten) Auslegung eingegangenen Anregungen gem. beigefügtem Abwägungsvorschlag zu beschließen.
- empfiehlt dem Stadtrat, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1. Änderung II/19 „Rumpen“ als Satzung gemäß § 10 (1) BauGB zu beschließen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Umwelt- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.09.2009 beschlossen, für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1. Änderung II/19 „Rumpen“ gem. § 4a (3) BauGB eine erneute öffentliche (verkürzte) Auslegung bezogen auf die erfolgten Änderungen der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes durchzuführen. Die Bekanntmachung der erneuten öffentlichen (verkürzten) Auslegung erfolgte im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Herzogenrath vom 16.09.2009. Die erneute, verkürzte Offenlage erfolgte vom 24.09.2009 bis einschließlich 09.10.2009. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden dabei durch Zusendung der Planunterlagen mit Schreiben vom 21.09.2009 um Stellungnahme gebeten.
Die im Rahmen der erneuten, verkürzten Offenlage seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie seitens der Öffentlichkeit eingegangenen Anregungen sind in Anlage 1 zusammengefasst und mit einem Abwägungsvorschlag versehen.
In Anlage 2 sind die Darstellung des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 1. Änderung II/19 „Rumpen“, der Rechtsplan, die textlichen Festsetzungen, die Begründung inkl. des Umweltberichts sowie Ansichten und Grundriss des projektierten Gebäudes beigefügt.
Alle im Rahmen der erneuten, verkürzten Offenlage eingegangenen Stellungnahmen sind in Kopie als Anlage 3 beigefügt.
Die Verwaltung empfiehlt, unter Berücksichtigung der vorliegenden Abwägung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1. Änderung II/19 „Rumpen“ als Satzung zu beschließen.
Der Plan wird durch ortsübliche Bekanntmachung der Rechtskraft zugeführt.
Rechtliche Grundlagen:
BauGB
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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218,1 kB
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2
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1,9 MB
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3
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(wie Dokument)
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410,6 kB
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