Sitzungsvorlage - V/2010/009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes III/71 B  – 1. Änderung „Schleypenhof“. Das Verfahren erfolgt gem. § 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren), es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB.

Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan III/71 B - 1. Änd. „Schleypenhof" gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung


im Ergebnisplan

 

 

2. Deckungsvorschlag:

Es werden keine externen Planungs- oder Gutachterkosten entstehen.

 

 

3. Folgeerträge / Folgekosten:

 

Jährliche Folgeerträge:

 

Jährliche Folgekosten/Folgekosten über die gesamte voraussichtliche Nutzungszeit
von X Jahren:

 

  • Personalaufwendungen:              0,00

 

  • Sach- und Unterhaltungsaufwendungen:

 

  • Finanzierungskosten:

 

  • Gesamtkosten:

 

 

 

4. Korruptionsbekämpfungsgesetz:

 

Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:

(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)

 

erfolgt:                            nein (unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)

 

 

Mitteilung gemäß § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz muss erfolgen:

(bei Vergabe von Aufträgen oder Vermögensveräußerungen über 200.000 €)

 

                            nein

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Stadtteil Merkstein befindet sich das Neubaugebiet „Schleypenhof“. Der seit 18.03.2004 rechtskräftige Bebauungsplanes III/71 B setzt für den Bereich Ulmenweg eine maximal zweigeschossige Wohnbaufläche sowie eine Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Fußgängerbereich fest.

Die Stadt beabsichtigt nun, die Grundstücke der Baufläche BF 1 zu veräußern. Die Parzellierung der Baufläche erfordert jedoch eine geringfügige Verschiebung der Fußwegeverbindung vom Ulmenweg zur öffentlichen Grünfläche. Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist daher die Verschiebung des öffentlichen Fußweges und der Bauflächen sowie die zeichnerische Festsetzung von Garagen, Carports und Stellplatzflächen innerhalb des in Anlage 3 dargestellten Bereiches.

Aufgrund der besonderen Erschließungssituation sind für das Endgrundstück die unter Punkt 2 getroffenen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes zur Errichtung von Garagen, Carports und Stellplätzen nicht anwendbar und müssen daher ergänzt werden.

Die Verwaltung ist der Ansicht, dass auf der Basis der vorliegenden Entwurfsplanung der Bebauungsplan III/71 B - 1. Änderung „Schleypenhof" für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt werden sollte. Die Voraussetzungen für eine Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren auf der Grundlage des § 13 a BauGB sind gegeben.

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

BauGB

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme RPA:

 

 

 

Anlage/n:

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Anlagen

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